Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.XLVIII. Wittenberg. WIttenberg das Heuptschlos von Wittichindo II. Anno 812. alii 779. erstlichen angelegt / hernacher von Churfürst Bernhardo II. Alberti Vrsi Sohn Anhaldischen Stammes Anno 1147. erweitert / vnd mit Wallen / Gräben vnnd Mauren befestiget / dann die Stadt ingleichen mit Mauren bezogen / von Churfürsten Alberto I. Item II. dann Rudolpho I. & II. Wenceslao I. vnd Rudolpho III. allen Churfürsten Anhaldischen Stammes / auff die Mas / wie zu sehen / erweitert vnd verbessert / welche auch allesampt jhr Begrebnis des Orts in der Franciscaner Klosterkirchen / so jetzo zum Kornhaus gewidmet / vnd derer Ossa in die Schloskirche transferirt, sampt den jhren gehalten. Von Churfürsten Friderico III. aber / Sapienti genant / so die Vniversitet daselbsten Anno 1502. angelegt / in ein sondere newe Form / mit schönen Thurnen vnnd Erckern gebracht / darzu dann auch die schöne Schloskirche Anno 1518. aussm Grunde auff die Mas gantz zierlichen vnd prechtig erbawet / inmassen die Vberschrifft vber der Kirchenthür mit diesen Worten dessen Anzeigunge gibt: Domini Friderici Ducis Saxoniae S. R. I. & ejusdem Caesareae Majestatis Archimarschalli Electoris & Locumtenentis generalis Landgr. Thuringiae & Marchionis Misniae Structura Anno 1518. absoluta, pro Domus Saxonicae salute & posterorum incolumitate in Dei Opt. Max. laudem inchoata. Welcher ingleichen seine Fürstliche Sepulturam, sampt seines Brudern Churfürst Johans / in der Schloskirchen daselbst anordnen lassen / Vnd zwar wenn man die jetzigen Schlosgebewde sampt dero Kirchen / vnnd dann die gantze Structura der Stadtfestunge recht ansehen vnd erwegen wil / ist zu bekennen / daß dergleichen im Lande ausser Dreßden vnd zum theil Torga an den Schlosgebewden nicht zu finden / die Festung auch also angelegt / daß man derselben leichtlichen ausser Gottes Gewalt nicht beykommen könne / vnd vor einem zimlichen starcken Anlauff mit allen Requisitis wol versehen / inmassen dann Keyser Carolus V. als S. M. Anno 1547. dafür gelegen / gesagt haben solle / Er müsse bekennen / diese Festung allerding vnd wol angelegt / vnnd würde noch manchen Kopff gekostet haben / wenn er solche durch Kriegesmacht hette eröbern sollen. Ist bißanhero etlicher massen erhalten / vnnd wo es nöhtig gewesen / Besserung angewendet. Vnter diesem ligt das Schlos Pretzsch / den XLVIII. Wittenberg. WIttenberg das Heuptschlos von Wittichindo II. Anno 812. alii 779. erstlichen angelegt / hernacher von Churfürst Bernhardo II. Alberti Vrsi Sohn Anhaldischen Stammes Anno 1147. erweitert / vnd mit Wallen / Gräben vnnd Mauren befestiget / dann die Stadt ingleichen mit Mauren bezogen / von Churfürsten Alberto I. Item II. dann Rudolpho I. & II. Wenceslao I. vnd Rudolpho III. allen Churfürsten Anhaldischen Stammes / auff die Mas / wie zu sehen / erweitert vnd verbessert / welche auch allesampt jhr Begrebnis des Orts in der Franciscaner Klosterkirchen / so jetzo zum Kornhaus gewidmet / vnd derer Ossa in die Schloskirche transferirt, sampt den jhren gehalten. Von Churfürsten Friderico III. aber / Sapienti genant / so die Vniversitet daselbsten Anno 1502. angelegt / in ein sondere newe Form / mit schönen Thurnen vnnd Erckern gebracht / darzu dann auch die schöne Schloskirche Anno 1518. aussm Grunde auff die Mas gantz zierlichen vnd prechtig erbawet / inmassen die Vberschrifft vber der Kirchenthür mit diesen Worten dessen Anzeigunge gibt: Domini Friderici Ducis Saxoniae S. R. I. & ejusdem Caesareae Majestatis Archimarschalli Electoris & Locumtenentis generalis Landgr. Thuringiae & Marchionis Misniae Structura Anno 1518. absoluta, pro Domus Saxonicae salute & posterorum incolumitate in Dei Opt. Max. laudem inchoata. Welcher ingleichen seine Fürstliche Sepulturam, sampt seines Brudern Churfürst Johans / in der Schloskirchen daselbst anordnen lassen / Vnd zwar wenn man die jetzigen Schlosgebewde sampt dero Kirchen / vnnd dann die gantze Structura der Stadtfestunge recht ansehen vnd erwegen wil / ist zu bekennen / daß dergleichen im Lande ausser Dreßden vnd zum theil Torga an den Schlosgebewden nicht zu finden / die Festung auch also angelegt / daß man derselben leichtlichen ausser Gottes Gewalt nicht beykommen könne / vnd vor einem zimlichen starcken Anlauff mit allen Requisitis wol versehen / inmassen dann Keyser Carolus V. als S. M. Anno 1547. dafür gelegen / gesagt haben solle / Er müsse bekennen / diese Festung allerding vnd wol angelegt / vnnd würde noch manchen Kopff gekostet haben / wenn er solche durch Kriegesmacht hette eröbern sollen. Ist bißanhero etlicher massen erhalten / vnnd wo es nöhtig gewesen / Besserung angewendet. 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XLVIII.
Wittenberg.
WIttenberg das Heuptschlos von Wittichindo II. Anno 812. alii 779. erstlichen angelegt / hernacher von Churfürst Bernhardo II. Alberti Vrsi Sohn Anhaldischen Stammes Anno 1147. erweitert / vnd mit Wallen / Gräben vnnd Mauren befestiget / dann die Stadt ingleichen mit Mauren bezogen / von Churfürsten Alberto I. Item II. dann Rudolpho I. & II. Wenceslao I. vnd Rudolpho III. allen Churfürsten Anhaldischen Stammes / auff die Mas / wie zu sehen / erweitert vnd verbessert / welche auch allesampt jhr Begrebnis des Orts in der Franciscaner Klosterkirchen / so jetzo zum Kornhaus gewidmet / vnd derer Ossa in die Schloskirche transferirt, sampt den jhren gehalten. Von Churfürsten Friderico III. aber / Sapienti genant / so die Vniversitet daselbsten Anno 1502. angelegt / in ein sondere newe Form / mit schönen Thurnen vnnd Erckern gebracht / darzu dann auch die schöne Schloskirche Anno 1518. aussm Grunde auff die Mas gantz zierlichen vnd prechtig erbawet / inmassen die Vberschrifft vber der Kirchenthür mit diesen Worten dessen Anzeigunge gibt: Domini Friderici Ducis Saxoniae S. R. I. & ejusdem Caesareae Majestatis Archimarschalli Electoris & Locumtenentis generalis Landgr. Thuringiae & Marchionis Misniae Structura Anno 1518. absoluta, pro Domus Saxonicae salute & posterorum incolumitate in Dei Opt. Max. laudem inchoata. Welcher ingleichen seine Fürstliche Sepulturam, sampt seines Brudern Churfürst Johans / in der Schloskirchen daselbst anordnen lassen / Vnd zwar wenn man die jetzigen Schlosgebewde sampt dero Kirchen / vnnd dann die gantze Structura der Stadtfestunge recht ansehen vnd erwegen wil / ist zu bekennen / daß dergleichen im Lande ausser Dreßden vnd zum theil Torga an den Schlosgebewden nicht zu finden / die Festung auch also angelegt / daß man derselben leichtlichen ausser Gottes Gewalt nicht beykommen könne / vnd vor einem zimlichen starcken Anlauff mit allen Requisitis wol versehen / inmassen dann Keyser Carolus V. als S. M. Anno 1547. dafür gelegen / gesagt haben solle / Er müsse bekennen / diese Festung allerding vnd wol angelegt / vnnd würde noch manchen Kopff gekostet haben / wenn er solche durch Kriegesmacht hette eröbern sollen. Ist bißanhero etlicher massen erhalten / vnnd wo es nöhtig gewesen / Besserung angewendet. Vnter diesem ligt das Schlos Pretzsch / den
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Zitationshilfe: | Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/35>, abgerufen am 29.11.2023. |