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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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IV. Neuere Zeit. Max I. 1493-1519.
es auch, daß der Pabst aus dem Fegefeuer helfen
könnte, so sey es billig, daß er es ohne Geld da-
für zu fordern aus Liebe thue etc.


VII.

Bey Abfassung dieser Schrift dachte Luther
noch nicht daran, als ein Reformator in der Kir-
che aufzutreten, und eine allgemeine Kirchenrei-
nigung zu veranlaßen. Er schmeichelte sich, daß
der Pabst selbst den von ihm gerügten Mißbrauch
des Ablaßes abstellen würde. Noch war er ent-
fernt, eine Volkssache daraus zu machen; er hatte
wohlbedächtlich die Sache als eine gelehrte Strei-
tigkeit in Lateinischer Sprache behandelt. Tetzel
hingegen hielt gleich Predigten gegen Luthern.
Darauf hielt nun auch Luther einen Sermon vom
Ablaß, wiewohl ohne seinen Gegner noch zu nen-
nen, nur so, daß er dem Volke nützliche Wahr-
heiten vorzutragen suchte, wie er ferner in einer
Erklärung der sieben Bußpsalme und des Vater
unser that. Durch Hülfe der Druckereyen wur-
den diese Schriften in kurzer Zeit in ganz Teutsch-
land und in einem großen Theile von Europa be-
kannt, und häufig mit Beyfall gelesen. Jeder-
mann war froh, daß einmal ein Mann Muth
gefasset hatte, solche Wahrheiten laut zu sagen.
Man war begierig, wie man zu Rom die Sache
ansehen würde.


VIII.

Leo der X. ließ sich bereden, die Sache gleich
auf den Fuß zu nehmen, daß man mit einem
Retzerproceß derselben kurz und gut ein Ende
machte. Ein hierzu delegirtes Gericht wurde schon
zu Rom ernannt, wovor Luther zu erscheinen vor-
geladen ward. Doch einer solchen Evocation eines

Wit-

IV. Neuere Zeit. Max I. 1493-1519.
es auch, daß der Pabſt aus dem Fegefeuer helfen
koͤnnte, ſo ſey es billig, daß er es ohne Geld da-
fuͤr zu fordern aus Liebe thue ꝛc.


VII.

Bey Abfaſſung dieſer Schrift dachte Luther
noch nicht daran, als ein Reformator in der Kir-
che aufzutreten, und eine allgemeine Kirchenrei-
nigung zu veranlaßen. Er ſchmeichelte ſich, daß
der Pabſt ſelbſt den von ihm geruͤgten Mißbrauch
des Ablaßes abſtellen wuͤrde. Noch war er ent-
fernt, eine Volksſache daraus zu machen; er hatte
wohlbedaͤchtlich die Sache als eine gelehrte Strei-
tigkeit in Lateiniſcher Sprache behandelt. Tetzel
hingegen hielt gleich Predigten gegen Luthern.
Darauf hielt nun auch Luther einen Sermon vom
Ablaß, wiewohl ohne ſeinen Gegner noch zu nen-
nen, nur ſo, daß er dem Volke nuͤtzliche Wahr-
heiten vorzutragen ſuchte, wie er ferner in einer
Erklaͤrung der ſieben Bußpſalme und des Vater
unſer that. Durch Huͤlfe der Druckereyen wur-
den dieſe Schriften in kurzer Zeit in ganz Teutſch-
land und in einem großen Theile von Europa be-
kannt, und haͤufig mit Beyfall geleſen. Jeder-
mann war froh, daß einmal ein Mann Muth
gefaſſet hatte, ſolche Wahrheiten laut zu ſagen.
Man war begierig, wie man zu Rom die Sache
anſehen wuͤrde.


VIII.

Leo der X. ließ ſich bereden, die Sache gleich
auf den Fuß zu nehmen, daß man mit einem
Retzerproceß derſelben kurz und gut ein Ende
machte. Ein hierzu delegirtes Gericht wurde ſchon
zu Rom ernannt, wovor Luther zu erſcheinen vor-
geladen ward. Doch einer ſolchen Evocation eines

Wit-
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[348/0382] IV. Neuere Zeit. Max I. 1493-1519. es auch, daß der Pabſt aus dem Fegefeuer helfen koͤnnte, ſo ſey es billig, daß er es ohne Geld da- fuͤr zu fordern aus Liebe thue ꝛc. Bey Abfaſſung dieſer Schrift dachte Luther noch nicht daran, als ein Reformator in der Kir- che aufzutreten, und eine allgemeine Kirchenrei- nigung zu veranlaßen. Er ſchmeichelte ſich, daß der Pabſt ſelbſt den von ihm geruͤgten Mißbrauch des Ablaßes abſtellen wuͤrde. Noch war er ent- fernt, eine Volksſache daraus zu machen; er hatte wohlbedaͤchtlich die Sache als eine gelehrte Strei- tigkeit in Lateiniſcher Sprache behandelt. Tetzel hingegen hielt gleich Predigten gegen Luthern. Darauf hielt nun auch Luther einen Sermon vom Ablaß, wiewohl ohne ſeinen Gegner noch zu nen- nen, nur ſo, daß er dem Volke nuͤtzliche Wahr- heiten vorzutragen ſuchte, wie er ferner in einer Erklaͤrung der ſieben Bußpſalme und des Vater unſer that. Durch Huͤlfe der Druckereyen wur- den dieſe Schriften in kurzer Zeit in ganz Teutſch- land und in einem großen Theile von Europa be- kannt, und haͤufig mit Beyfall geleſen. Jeder- mann war froh, daß einmal ein Mann Muth gefaſſet hatte, ſolche Wahrheiten laut zu ſagen. Man war begierig, wie man zu Rom die Sache anſehen wuͤrde. Leo der X. ließ ſich bereden, die Sache gleich auf den Fuß zu nehmen, daß man mit einem Retzerproceß derſelben kurz und gut ein Ende machte. Ein hierzu delegirtes Gericht wurde ſchon zu Rom ernannt, wovor Luther zu erſcheinen vor- geladen ward. Doch einer ſolchen Evocation eines Wit-

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/382>, abgerufen am 07.05.2024.