III. Anfang neuer Religionsirrungen unter Rudolf dem II.
I. Spanische und jefuitische Rathschläge. -- Nieder- ländische Unruhen. -- II. Weitere Trennung der Lutheri- schen und Reformirten durch das so genannte Concordien- buch. -- III. Jesuitische Angriffe auf die Verbindlichkeit des Religionsfriedens. -- IV. V. Aufgestellte Grundsätze zur Behauptung einer gewaltsamen catholischen Gegenreforma- tion. -- VI. Deren Erfolg in Steiermark und Würzburg, -- VII. und, nach etlichen Religionsveränderungen, im Badi- schen. -- VIII. Verdrängung der Protestanten zu Aachen. -- IX. X. Durchsetzung des geistlichen Vorbehalts im Erzstifte Cölln und Hochstifte Straßbutg. -- XI. Bedenkliche Lage der mit Protestanten besetzten Stifter in Ober- und Nieder- sachsen. -- XII-XIV. Bewegungen über den neuen Gre- gorischen Calender.
I.
Der größte Unterschied zwischen Rudolfs des II. und den beiden vorigen Regierungen zeigte sich bald darin, daß der Kaiser für seine Person wenigen Antheil an Geschäfften nahm, und sich von Eingebungen des Spanischen Hofes und jesui- tischer Rathschläge lenken ließ. Nach dem An- fange, der in den Niederlanden und in Frankreich schon gemacht war, sollte nun die Reihe auch an Teutschland kommen, um sowohl da als in den Niederlanden die evangelische Religion gänzlich zu vertilgen. In den Niederlanden kam es darüber zur genauern Vereinigung zwischen sieben Provin- zen, die am 23. Jan. 1579. eine Union zu Uetrecht mit einander schlossen, und in deren Gefolg am 26. Jul. 1581. der Krone Spanien den Gehorsam völlig aufkündigten. Darüber behielten die Thät-
lich-
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
III. Anfang neuer Religionsirrungen unter Rudolf dem II.
I. Spaniſche und jefuitiſche Rathſchlaͤge. — Nieder- laͤndiſche Unruhen. — II. Weitere Trennung der Lutheri- ſchen und Reformirten durch das ſo genannte Concordien- buch. — III. Jeſuitiſche Angriffe auf die Verbindlichkeit des Religionsfriedens. — IV. V. Aufgeſtellte Grundſaͤtze zur Behauptung einer gewaltſamen catholiſchen Gegenreforma- tion. — VI. Deren Erfolg in Steiermark und Wuͤrzburg, — VII. und, nach etlichen Religionsveraͤnderungen, im Badi- ſchen. — VIII. Verdraͤngung der Proteſtanten zu Aachen. — IX. X. Durchſetzung des geiſtlichen Vorbehalts im Erzſtifte Coͤlln und Hochſtifte Straßbutg. — XI. Bedenkliche Lage der mit Proteſtanten beſetzten Stifter in Ober- und Nieder- ſachſen. — XII-XIV. Bewegungen uͤber den neuen Gre- goriſchen Calender.
I.
Der groͤßte Unterſchied zwiſchen Rudolfs des II. und den beiden vorigen Regierungen zeigte ſich bald darin, daß der Kaiſer fuͤr ſeine Perſon wenigen Antheil an Geſchaͤfften nahm, und ſich von Eingebungen des Spaniſchen Hofes und jeſui- tiſcher Rathſchlaͤge lenken ließ. Nach dem An- fange, der in den Niederlanden und in Frankreich ſchon gemacht war, ſollte nun die Reihe auch an Teutſchland kommen, um ſowohl da als in den Niederlanden die evangeliſche Religion gaͤnzlich zu vertilgen. In den Niederlanden kam es daruͤber zur genauern Vereinigung zwiſchen ſieben Provin- zen, die am 23. Jan. 1579. eine Union zu Uetrecht mit einander ſchloſſen, und in deren Gefolg am 26. Jul. 1581. der Krone Spanien den Gehorſam voͤllig aufkuͤndigten. Daruͤber behielten die Thaͤt-
lich-
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III.
Anfang neuer Religionsirrungen unter Rudolf
dem II.
I. Spaniſche und jefuitiſche Rathſchlaͤge. — Nieder-
laͤndiſche Unruhen. — II. Weitere Trennung der Lutheri-
ſchen und Reformirten durch das ſo genannte Concordien-
buch. — III. Jeſuitiſche Angriffe auf die Verbindlichkeit des
Religionsfriedens. — IV. V. Aufgeſtellte Grundſaͤtze zur
Behauptung einer gewaltſamen catholiſchen Gegenreforma-
tion. — VI. Deren Erfolg in Steiermark und Wuͤrzburg, —
VII. und, nach etlichen Religionsveraͤnderungen, im Badi-
ſchen. — VIII. Verdraͤngung der Proteſtanten zu Aachen. —
IX. X. Durchſetzung des geiſtlichen Vorbehalts im Erzſtifte
Coͤlln und Hochſtifte Straßbutg. — XI. Bedenkliche Lage
der mit Proteſtanten beſetzten Stifter in Ober- und Nieder-
ſachſen. — XII-XIV. Bewegungen uͤber den neuen Gre-
goriſchen Calender.
Der groͤßte Unterſchied zwiſchen Rudolfs des II.
und den beiden vorigen Regierungen zeigte
ſich bald darin, daß der Kaiſer fuͤr ſeine Perſon
wenigen Antheil an Geſchaͤfften nahm, und ſich
von Eingebungen des Spaniſchen Hofes und jeſui-
tiſcher Rathſchlaͤge lenken ließ. Nach dem An-
fange, der in den Niederlanden und in Frankreich
ſchon gemacht war, ſollte nun die Reihe auch an
Teutſchland kommen, um ſowohl da als in den
Niederlanden die evangeliſche Religion gaͤnzlich zu
vertilgen. In den Niederlanden kam es daruͤber
zur genauern Vereinigung zwiſchen ſieben Provin-
zen, die am 23. Jan. 1579. eine Union zu Uetrecht
mit einander ſchloſſen, und in deren Gefolg am
26. Jul. 1581. der Krone Spanien den Gehorſam
voͤllig aufkuͤndigten. Daruͤber behielten die Thaͤt-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/56>, abgerufen am 11.12.2023.
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