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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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sachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl
zu verwahren. -- Es kann sich aber eräugnen, daß
Briefe von einem ungewöhnlich kleinen Format sich
in größere, zu welchen sie gepackt und mit welchen
sie vermischt wurden, hinein geschoben haben, oder
daß zwei Briefe mittelst weicher Oblate, oder schlech¬
ten Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander
klebten. Den Postbedienten war es verzeihlich,
wenn sie bei der Eile ihres Geschäfts und bei der
Menge der unter Händen habenden Briefe und
Sachen, diesen Zufall nicht entdeckten: aber derje¬
nige, in dessen Hände ein auf diese Art verirrter
Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben zu¬
rück zu geben, welches aber nicht immer geschieht.
Man thut also wohl, die Briefe nicht zu klein zu
machen, sie mit gutem Lack zu verwahren, auch sie
nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate,
womit sie versiegelt wurden, völlig trocken gewor¬
den ist, und sie immer mit einer deutlichen Auf¬
schrift zu versehen.

Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen
andern Posten kann der Fall, daß ein Brief
abhanden kömmt, noch seltener eintreten, weil hier
jeder Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben
wird, nemlich der Name des Empfängers und der
Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der

ſachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl
zu verwahren. — Es kann ſich aber eraͤugnen, daß
Briefe von einem ungewoͤhnlich kleinen Format ſich
in groͤßere, zu welchen ſie gepackt und mit welchen
ſie vermiſcht wurden, hinein geſchoben haben, oder
daß zwei Briefe mittelſt weicher Oblate, oder ſchlech¬
ten Lacks, womit ſie verſiegelt waren, an einander
klebten. Den Poſtbedienten war es verzeihlich,
wenn ſie bei der Eile ihres Geſchaͤfts und bei der
Menge der unter Haͤnden habenden Briefe und
Sachen, dieſen Zufall nicht entdeckten: aber derje¬
nige, in deſſen Haͤnde ein auf dieſe Art verirrter
Brief gerieth, war eigentlich ſchuldig, denſelben zu¬
ruͤck zu geben, welches aber nicht immer geſchieht.
Man thut alſo wohl, die Briefe nicht zu klein zu
machen, ſie mit gutem Lack zu verwahren, auch ſie
nicht eher zur Poſt zu geben, als bis die Oblate,
womit ſie verſiegelt wurden, voͤllig trocken gewor¬
den iſt, und ſie immer mit einer deutlichen Auf¬
ſchrift zu verſehen.

Auf den Preußiſchen, Saͤchſiſchen und vielen
andern Poſten kann der Fall, daß ein Brief
abhanden koͤmmt, noch ſeltener eintreten, weil hier
jeder Brief beſonders in die Poſtkarte eingeſchrieben
wird, nemlich der Name des Empfaͤngers und der
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[60/0068] ſachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl zu verwahren. — Es kann ſich aber eraͤugnen, daß Briefe von einem ungewoͤhnlich kleinen Format ſich in groͤßere, zu welchen ſie gepackt und mit welchen ſie vermiſcht wurden, hinein geſchoben haben, oder daß zwei Briefe mittelſt weicher Oblate, oder ſchlech¬ ten Lacks, womit ſie verſiegelt waren, an einander klebten. Den Poſtbedienten war es verzeihlich, wenn ſie bei der Eile ihres Geſchaͤfts und bei der Menge der unter Haͤnden habenden Briefe und Sachen, dieſen Zufall nicht entdeckten: aber derje¬ nige, in deſſen Haͤnde ein auf dieſe Art verirrter Brief gerieth, war eigentlich ſchuldig, denſelben zu¬ ruͤck zu geben, welches aber nicht immer geſchieht. Man thut alſo wohl, die Briefe nicht zu klein zu machen, ſie mit gutem Lack zu verwahren, auch ſie nicht eher zur Poſt zu geben, als bis die Oblate, womit ſie verſiegelt wurden, voͤllig trocken gewor¬ den iſt, und ſie immer mit einer deutlichen Auf¬ ſchrift zu verſehen. Auf den Preußiſchen, Saͤchſiſchen und vielen andern Poſten kann der Fall, daß ein Brief abhanden koͤmmt, noch ſeltener eintreten, weil hier jeder Brief beſonders in die Poſtkarte eingeſchrieben wird, nemlich der Name des Empfaͤngers und der Ort, wohin die Briefe beſtimmt ſind, nach der

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/68>, abgerufen am 29.04.2024.