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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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ihrer Herrschaften und Vorgesetzten unter scheinba¬
ren Vorwänden von der Post zurück genommen
und solche entweder gänzlich untergeschlagen, oder
doch den Inhalt derselben abgeändert, wohl gar
Rechnungen und Wechsel daraus entwendet haben.
Um diesen Unfug zu verhüten, muß es den Post¬
bedienten stets Regel seyn, nie einen ihnen einmal
zugestellten und anvertraueten Brief wieder aus den
Händen zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst
nöthig finden, seinen Brief von der Post noch ein¬
mal wieder zurück zu erhalten; so wird er dieses
nur erreichen können, wenn er selbst darum schrift¬
lich ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das
Pettschaft, mit welchem der Brief versiegelt ist, ab¬
drückt, oder vorzeigt, und also sich nicht nur als
den wahren Eigenthümer legitimirt, sondern auch
der Post wegen der Zurücklieferung Versicherung
giebt.

Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und
andre Sachen nach einem Orte, woselbst doch der
Empfänger sich noch nicht befindet. Man hat da¬
bei gewöhnlich die Absicht, daß diese Briefe oder
Sachen daselbst so lange auf der Post bleiben und
aufbewahrt werden sollen, bis der Empfänger gleich¬
falls dort angekommen ist und sie in Empfang neh
men kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe

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ihrer Herrſchaften und Vorgeſetzten unter ſcheinba¬
ren Vorwaͤnden von der Poſt zuruͤck genommen
und ſolche entweder gaͤnzlich untergeſchlagen, oder
doch den Inhalt derſelben abgeaͤndert, wohl gar
Rechnungen und Wechſel daraus entwendet haben.
Um dieſen Unfug zu verhuͤten, muß es den Poſt¬
bedienten ſtets Regel ſeyn, nie einen ihnen einmal
zugeſtellten und anvertraueten Brief wieder aus den
Haͤnden zu geben. Sollte jedoch der Abſender ſelbſt
noͤthig finden, ſeinen Brief von der Poſt noch ein¬
mal wieder zuruͤck zu erhalten; ſo wird er dieſes
nur erreichen koͤnnen, wenn er ſelbſt darum ſchrift¬
lich erſucht, die Addreſſe des Briefs aufſchreibt, das
Pettſchaft, mit welchem der Brief verſiegelt iſt, ab¬
druͤckt, oder vorzeigt, und alſo ſich nicht nur als
den wahren Eigenthuͤmer legitimirt, ſondern auch
der Poſt wegen der Zuruͤcklieferung Verſicherung
giebt.

Bisweilen ſchickt man mit der Poſt Briefe und
andre Sachen nach einem Orte, woſelbſt doch der
Empfaͤnger ſich noch nicht befindet. Man hat da¬
bei gewoͤhnlich die Abſicht, daß dieſe Briefe oder
Sachen daſelbſt ſo lange auf der Poſt bleiben und
aufbewahrt werden ſollen, bis der Empfaͤnger gleich¬
falls dort angekommen iſt und ſie in Empfang neh
men kann. Auf dieſe Art kann Jemand Briefe

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[65/0073] ihrer Herrſchaften und Vorgeſetzten unter ſcheinba¬ ren Vorwaͤnden von der Poſt zuruͤck genommen und ſolche entweder gaͤnzlich untergeſchlagen, oder doch den Inhalt derſelben abgeaͤndert, wohl gar Rechnungen und Wechſel daraus entwendet haben. Um dieſen Unfug zu verhuͤten, muß es den Poſt¬ bedienten ſtets Regel ſeyn, nie einen ihnen einmal zugeſtellten und anvertraueten Brief wieder aus den Haͤnden zu geben. Sollte jedoch der Abſender ſelbſt noͤthig finden, ſeinen Brief von der Poſt noch ein¬ mal wieder zuruͤck zu erhalten; ſo wird er dieſes nur erreichen koͤnnen, wenn er ſelbſt darum ſchrift¬ lich erſucht, die Addreſſe des Briefs aufſchreibt, das Pettſchaft, mit welchem der Brief verſiegelt iſt, ab¬ druͤckt, oder vorzeigt, und alſo ſich nicht nur als den wahren Eigenthuͤmer legitimirt, ſondern auch der Poſt wegen der Zuruͤcklieferung Verſicherung giebt. Bisweilen ſchickt man mit der Poſt Briefe und andre Sachen nach einem Orte, woſelbſt doch der Empfaͤnger ſich noch nicht befindet. Man hat da¬ bei gewoͤhnlich die Abſicht, daß dieſe Briefe oder Sachen daſelbſt ſo lange auf der Poſt bleiben und aufbewahrt werden ſollen, bis der Empfaͤnger gleich¬ falls dort angekommen iſt und ſie in Empfang neh men kann. Auf dieſe Art kann Jemand Briefe 5

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/73>, abgerufen am 29.04.2024.