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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Reichstag zu Trier und Cölln 1512.
hundertsten Mann bewilligen, um den Sieg wider die Feinde
zu erlangen, und einen gemeinen Pfennig "um damit den
erlangten Sieg zu behaupten." Ganz zurückzuweisen wag-
ten das die Stände nicht, da sie sich durch ihr Verspre-
chen von Augsburg gebunden fühlten; der Entwurf eines
gemeinen Pfennigs ward jetzt wirklich aufs neue vorge-
nommen, aber sie gaben demselben eine Wendung die ihm
seine Bedeutung nahm. Sie setzten ihn einmal viel ge-
ringer an: früher hatte man von 1000 Gulden Capital
1 G. gefordert; jetzt sollte 1 G. von 4000 genügen: 1 --
dann eximirten sie sich aber auch selber: früher sollten Für-
sten und Herrn nach ihrem Vermögen beitragen; jetzt hieß
es, sie hätten andre Kosten für das Reich aus ihrem
Kammergut zu bestreiten. Auch den Einwendungen der
Ritterschaft gab man jetzt von vorn herein nach; sie sollte
nur verpflichtet seyn, ihre Hintersassen und Unterthanen
in diesen Anschlag zu ziehen. Maximilian machte we-
niger hiegegen, als gegen die Geringfügigkeit des Anschla-
ges überhaupt Einwendungen; aber man entgegnete ihm,
das gemeine Volk sey ohnehin mit Bürden überladen, es
würde unmöglich seyn mehr von ihm auszubringen. Er
forderte nun, man möge ihm diese Auflage wenigstens auf
so lange bewilligen bis sie ihm eine Million Gulden ge-
tragen haben werde. Die Stände bemerkten, die Nahm-
haftmachung einer solchen Summe werde das Volk in
Schrecken setzen.


1 Das ist das Prinzip. Wer unter 50 G. besitzt, soll 1/60 rh. G.
zahlen; wer zwischen 50--100 1/40; wer 100--400 1/20; 400--1000
1/10; 1000--1500 1/5 ; 2000--4000 1/2; 4000--10000 1 G.

Reichstag zu Trier und Coͤlln 1512.
hundertſten Mann bewilligen, um den Sieg wider die Feinde
zu erlangen, und einen gemeinen Pfennig „um damit den
erlangten Sieg zu behaupten.“ Ganz zurückzuweiſen wag-
ten das die Stände nicht, da ſie ſich durch ihr Verſpre-
chen von Augsburg gebunden fühlten; der Entwurf eines
gemeinen Pfennigs ward jetzt wirklich aufs neue vorge-
nommen, aber ſie gaben demſelben eine Wendung die ihm
ſeine Bedeutung nahm. Sie ſetzten ihn einmal viel ge-
ringer an: früher hatte man von 1000 Gulden Capital
1 G. gefordert; jetzt ſollte 1 G. von 4000 genügen: 1
dann eximirten ſie ſich aber auch ſelber: früher ſollten Für-
ſten und Herrn nach ihrem Vermögen beitragen; jetzt hieß
es, ſie hätten andre Koſten für das Reich aus ihrem
Kammergut zu beſtreiten. Auch den Einwendungen der
Ritterſchaft gab man jetzt von vorn herein nach; ſie ſollte
nur verpflichtet ſeyn, ihre Hinterſaſſen und Unterthanen
in dieſen Anſchlag zu ziehen. Maximilian machte we-
niger hiegegen, als gegen die Geringfügigkeit des Anſchla-
ges überhaupt Einwendungen; aber man entgegnete ihm,
das gemeine Volk ſey ohnehin mit Bürden überladen, es
würde unmöglich ſeyn mehr von ihm auszubringen. Er
forderte nun, man möge ihm dieſe Auflage wenigſtens auf
ſo lange bewilligen bis ſie ihm eine Million Gulden ge-
tragen haben werde. Die Stände bemerkten, die Nahm-
haftmachung einer ſolchen Summe werde das Volk in
Schrecken ſetzen.


1 Das iſt das Prinzip. Wer unter 50 G. beſitzt, ſoll 1/60 rh. G.
zahlen; wer zwiſchen 50—100 1/40; wer 100—400 1/20; 400—1000
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[197/0215] Reichstag zu Trier und Coͤlln 1512. hundertſten Mann bewilligen, um den Sieg wider die Feinde zu erlangen, und einen gemeinen Pfennig „um damit den erlangten Sieg zu behaupten.“ Ganz zurückzuweiſen wag- ten das die Stände nicht, da ſie ſich durch ihr Verſpre- chen von Augsburg gebunden fühlten; der Entwurf eines gemeinen Pfennigs ward jetzt wirklich aufs neue vorge- nommen, aber ſie gaben demſelben eine Wendung die ihm ſeine Bedeutung nahm. Sie ſetzten ihn einmal viel ge- ringer an: früher hatte man von 1000 Gulden Capital 1 G. gefordert; jetzt ſollte 1 G. von 4000 genügen: 1 — dann eximirten ſie ſich aber auch ſelber: früher ſollten Für- ſten und Herrn nach ihrem Vermögen beitragen; jetzt hieß es, ſie hätten andre Koſten für das Reich aus ihrem Kammergut zu beſtreiten. Auch den Einwendungen der Ritterſchaft gab man jetzt von vorn herein nach; ſie ſollte nur verpflichtet ſeyn, ihre Hinterſaſſen und Unterthanen in dieſen Anſchlag zu ziehen. Maximilian machte we- niger hiegegen, als gegen die Geringfügigkeit des Anſchla- ges überhaupt Einwendungen; aber man entgegnete ihm, das gemeine Volk ſey ohnehin mit Bürden überladen, es würde unmöglich ſeyn mehr von ihm auszubringen. Er forderte nun, man möge ihm dieſe Auflage wenigſtens auf ſo lange bewilligen bis ſie ihm eine Million Gulden ge- tragen haben werde. Die Stände bemerkten, die Nahm- haftmachung einer ſolchen Summe werde das Volk in Schrecken ſetzen. 1 Das iſt das Prinzip. Wer unter 50 G. beſitzt, ſoll 1/60 rh. G. zahlen; wer zwiſchen 50—100 1/40; wer 100—400 1/20; 400—1000 1/10; 1000—1500 ⅕; 2000—4000 ½; 4000—10000 1 G.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/215>, abgerufen am 12.05.2024.