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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Einleitung.
lang, da er entscheidende Siege über die gefährlichsten
Feinde erfocht, die allenthalben durchbrochenen Marken
wiederherstellte, sich auch über dem Rhein nichts entrei-
ßen ließ was den deutschen Namen bekannte, so hielt sich
auch der Clerus nothgedrungen an ihn: ohne Widerrede
hinterließ er die Herrschaft seinem Hause. Es war ein
Einverständniß des Hofes und der weltlichen Großen, wo-
durch von den Söhnen Heinrichs Otto auf den Thron
erhoben wurde. Zur Ceremonie der Wahl versammelten
sich nur die Herzöge, Fürsten, großen Beamten und Kriegs-
leute; den Gewählten empfieng dann die Versammlung der
Geistlichkeit. 1 Ohne Bedenken konnte Otto die Salbung
annehmen: der Clerus durfte jetzt nicht mehr glauben, ihm
damit ein Recht zu übertragen: Otto wäre König gewe-
sen auch ohne die Salbung, wie sein Vater. Und so fest
war diese Macht begründet, daß Otto nunmehr die von
seinen carolingischen Vorfahren erworbenen Ansprüche zu
erneuern und auszuführen vermochte. Die Idee des deut-
schen Kaiserthums, die von diesen nur gefaßt, nur vorbereitet
worden, brachte er zu voller Erscheinung. Er beherrschte
Lothringen und verwaltete Burgund: ein kurzer Feldzug
genügte ihm, um die oberherrlichen Rechte seiner carolin-
gischen Vorfahren über die Lombardei herzustellen: wie
Carl den Großen rief auch ihn ein von den Factionen der
Stadt bedrängter Papst zu Hülfe: wie dieser empfieng er

1 Widukindi Annales lib. II. Duces ac praefectorum prin-
cipes cum caetera principum militumque manu -- fecerunt eum
regem; dum ea geruntur a ducibus ac caetero magistratu, ponti-
fex maximus cum universo sacerdotali ordine praestolabatur.

Einleitung.
lang, da er entſcheidende Siege über die gefährlichſten
Feinde erfocht, die allenthalben durchbrochenen Marken
wiederherſtellte, ſich auch über dem Rhein nichts entrei-
ßen ließ was den deutſchen Namen bekannte, ſo hielt ſich
auch der Clerus nothgedrungen an ihn: ohne Widerrede
hinterließ er die Herrſchaft ſeinem Hauſe. Es war ein
Einverſtändniß des Hofes und der weltlichen Großen, wo-
durch von den Söhnen Heinrichs Otto auf den Thron
erhoben wurde. Zur Ceremonie der Wahl verſammelten
ſich nur die Herzöge, Fürſten, großen Beamten und Kriegs-
leute; den Gewählten empfieng dann die Verſammlung der
Geiſtlichkeit. 1 Ohne Bedenken konnte Otto die Salbung
annehmen: der Clerus durfte jetzt nicht mehr glauben, ihm
damit ein Recht zu übertragen: Otto wäre König gewe-
ſen auch ohne die Salbung, wie ſein Vater. Und ſo feſt
war dieſe Macht begründet, daß Otto nunmehr die von
ſeinen carolingiſchen Vorfahren erworbenen Anſprüche zu
erneuern und auszuführen vermochte. Die Idee des deut-
ſchen Kaiſerthums, die von dieſen nur gefaßt, nur vorbereitet
worden, brachte er zu voller Erſcheinung. Er beherrſchte
Lothringen und verwaltete Burgund: ein kurzer Feldzug
genügte ihm, um die oberherrlichen Rechte ſeiner carolin-
giſchen Vorfahren über die Lombardei herzuſtellen: wie
Carl den Großen rief auch ihn ein von den Factionen der
Stadt bedrängter Papſt zu Hülfe: wie dieſer empfieng er

1 Widukindi Annales lib. II. Duces ac praefectorum prin-
cipes cum caetera principum militumque manu — fecerunt eum
regem; dum ea geruntur a ducibus ac caetero magistratu, ponti-
fex maximus cum universo sacerdotali ordine praestolabatur.
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[20/0038] Einleitung. lang, da er entſcheidende Siege über die gefährlichſten Feinde erfocht, die allenthalben durchbrochenen Marken wiederherſtellte, ſich auch über dem Rhein nichts entrei- ßen ließ was den deutſchen Namen bekannte, ſo hielt ſich auch der Clerus nothgedrungen an ihn: ohne Widerrede hinterließ er die Herrſchaft ſeinem Hauſe. Es war ein Einverſtändniß des Hofes und der weltlichen Großen, wo- durch von den Söhnen Heinrichs Otto auf den Thron erhoben wurde. Zur Ceremonie der Wahl verſammelten ſich nur die Herzöge, Fürſten, großen Beamten und Kriegs- leute; den Gewählten empfieng dann die Verſammlung der Geiſtlichkeit. 1 Ohne Bedenken konnte Otto die Salbung annehmen: der Clerus durfte jetzt nicht mehr glauben, ihm damit ein Recht zu übertragen: Otto wäre König gewe- ſen auch ohne die Salbung, wie ſein Vater. Und ſo feſt war dieſe Macht begründet, daß Otto nunmehr die von ſeinen carolingiſchen Vorfahren erworbenen Anſprüche zu erneuern und auszuführen vermochte. Die Idee des deut- ſchen Kaiſerthums, die von dieſen nur gefaßt, nur vorbereitet worden, brachte er zu voller Erſcheinung. Er beherrſchte Lothringen und verwaltete Burgund: ein kurzer Feldzug genügte ihm, um die oberherrlichen Rechte ſeiner carolin- giſchen Vorfahren über die Lombardei herzuſtellen: wie Carl den Großen rief auch ihn ein von den Factionen der Stadt bedrängter Papſt zu Hülfe: wie dieſer empfieng er 1 Widukindi Annales lib. II. Duces ac praefectorum prin- cipes cum caetera principum militumque manu — fecerunt eum regem; dum ea geruntur a ducibus ac caetero magistratu, ponti- fex maximus cum universo sacerdotali ordine praestolabatur.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/38>, abgerufen am 28.04.2024.