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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Fünftes Buch. Drittes Capitel.
der auch Zwingli erschien, und die nun ganz zu Gunsten
seiner Meinung ausfiel; alle Einrichtungen die er in Zürich
gestattete, eignete man in Bern sich an. Im Jahre 1528
ward noch vollends aus den beiden Räthen entfernt, was an
dem alten Glauben festhielt. Die Gemeinde ward in der Kirche
versammelt; Kopf bei Kopf, Herren, Meister und Knechte ge-
lobten Alle den beiden Räthen Gehorsam. 1 Dann griff
man, nach dem zwiefachen Charakter dieser Reform über-
haupt, die Jahrgelder an, welche in Bern auch unter den
Evangelischgesinnten mächtige Anhänger zählten. Nicht ohne
lebhaften Kampf, und erst nachdem man aufs neue die Mei-
nung des Volkes in Stadt und Land befragt, wurden die
Jahrgelder aberkannt (24. Aug.) und dem König von Frank-
reich aufgekündigt. 2

Einen Augenblick länger hielt sich die bisherige Regie-
rung in Basel; sie schmeichelte sich noch ein Gleichgewicht
zwischen beiden Bekenntnissen zu behaupten. Allein allmäh-
lig ward die evangelische Gemeinde ihre Ueberlegenheit inne:
bei einer Volksversammlung im Januar 1529 zeigten sich
nur 800 Katholische, dagegen bei 3000 Evangelische. Hier-
auf, im folgenden Februar, brach eine aufrührerische Bewe-
gung aus. Zuerst ward die Verfassung geändert. Die Zünfte
nahmen ihre frühere Selbständigkeit wieder an sich und beka-
men das Recht, künftig immer 60 der Jhren dem großen Ra-
the beizuordnen; Niemand sollte in dem kleinen Rathe seyn,

1 Stettler II, 6.
2 Bullinger II, 13. Haller nennt es pecunia sanguinaria;
Hofmeister redet von execrabile foedus Gallicum. Auch Manuel
gehörte zu den Verfechtern der Pensionen. Grüneisen 109. Kirch-
hofer 133.

Fuͤnftes Buch. Drittes Capitel.
der auch Zwingli erſchien, und die nun ganz zu Gunſten
ſeiner Meinung ausfiel; alle Einrichtungen die er in Zürich
geſtattete, eignete man in Bern ſich an. Im Jahre 1528
ward noch vollends aus den beiden Räthen entfernt, was an
dem alten Glauben feſthielt. Die Gemeinde ward in der Kirche
verſammelt; Kopf bei Kopf, Herren, Meiſter und Knechte ge-
lobten Alle den beiden Räthen Gehorſam. 1 Dann griff
man, nach dem zwiefachen Charakter dieſer Reform über-
haupt, die Jahrgelder an, welche in Bern auch unter den
Evangeliſchgeſinnten mächtige Anhänger zählten. Nicht ohne
lebhaften Kampf, und erſt nachdem man aufs neue die Mei-
nung des Volkes in Stadt und Land befragt, wurden die
Jahrgelder aberkannt (24. Aug.) und dem König von Frank-
reich aufgekündigt. 2

Einen Augenblick länger hielt ſich die bisherige Regie-
rung in Baſel; ſie ſchmeichelte ſich noch ein Gleichgewicht
zwiſchen beiden Bekenntniſſen zu behaupten. Allein allmäh-
lig ward die evangeliſche Gemeinde ihre Ueberlegenheit inne:
bei einer Volksverſammlung im Januar 1529 zeigten ſich
nur 800 Katholiſche, dagegen bei 3000 Evangeliſche. Hier-
auf, im folgenden Februar, brach eine aufrühreriſche Bewe-
gung aus. Zuerſt ward die Verfaſſung geändert. Die Zünfte
nahmen ihre frühere Selbſtändigkeit wieder an ſich und beka-
men das Recht, künftig immer 60 der Jhren dem großen Ra-
the beizuordnen; Niemand ſollte in dem kleinen Rathe ſeyn,

1 Stettler II, 6.
2 Bullinger II, 13. Haller nennt es pecunia sanguinaria;
Hofmeiſter redet von execrabile foedus Gallicum. Auch Manuel
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hofer 133.
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[98/0114] Fuͤnftes Buch. Drittes Capitel. der auch Zwingli erſchien, und die nun ganz zu Gunſten ſeiner Meinung ausfiel; alle Einrichtungen die er in Zürich geſtattete, eignete man in Bern ſich an. Im Jahre 1528 ward noch vollends aus den beiden Räthen entfernt, was an dem alten Glauben feſthielt. Die Gemeinde ward in der Kirche verſammelt; Kopf bei Kopf, Herren, Meiſter und Knechte ge- lobten Alle den beiden Räthen Gehorſam. 1 Dann griff man, nach dem zwiefachen Charakter dieſer Reform über- haupt, die Jahrgelder an, welche in Bern auch unter den Evangeliſchgeſinnten mächtige Anhänger zählten. Nicht ohne lebhaften Kampf, und erſt nachdem man aufs neue die Mei- nung des Volkes in Stadt und Land befragt, wurden die Jahrgelder aberkannt (24. Aug.) und dem König von Frank- reich aufgekündigt. 2 Einen Augenblick länger hielt ſich die bisherige Regie- rung in Baſel; ſie ſchmeichelte ſich noch ein Gleichgewicht zwiſchen beiden Bekenntniſſen zu behaupten. Allein allmäh- lig ward die evangeliſche Gemeinde ihre Ueberlegenheit inne: bei einer Volksverſammlung im Januar 1529 zeigten ſich nur 800 Katholiſche, dagegen bei 3000 Evangeliſche. Hier- auf, im folgenden Februar, brach eine aufrühreriſche Bewe- gung aus. Zuerſt ward die Verfaſſung geändert. Die Zünfte nahmen ihre frühere Selbſtändigkeit wieder an ſich und beka- men das Recht, künftig immer 60 der Jhren dem großen Ra- the beizuordnen; Niemand ſollte in dem kleinen Rathe ſeyn, 1 Stettler II, 6. 2 Bullinger II, 13. Haller nennt es pecunia sanguinaria; Hofmeiſter redet von execrabile foedus Gallicum. Auch Manuel gehoͤrte zu den Verfechtern der Penſionen. Gruͤneiſen 109. Kirch- hofer 133.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/114>, abgerufen am 29.04.2024.