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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Einrichtungen in d. evangelischen Ländern.
den und aufgestellt, auf die man bereits anfing die Pre-
diger zu verpflichten; 1 von den geistlichen Mitgliedern der
Universität gingen die Ordinationen aus.

Und dieses System ward nun auch fast unverändert
auf Hessen übertragen, wo jener erste Entwurf einer auf
die Idee der Gemeine gegründeten Kirchenverfassung längst
beseitigt worden. Visitationen wurden gehalten; die Pfar-
ren, wie der Landgraf rühmt, besser in Stand gesetzt, als
sie jemals gewesen; Superintendenten eingeführt; die got-
tesdienstlichen Einrichtungen nach der Wittenberger Art
und Weise getroffen. Den vornehmsten Unterschied machte,
daß die Kirche in Hessen bei weitem reicher ausgestattet
war, als in dem churfürstlichen Thüringen und Sachsen.
Daher konnte es dort zu einigen großen Stiftungen kom-
men. Im Jahre 1532 wurden die Klöster Wetter und
Kaufungen, mit Einkünften, die man einer kleinen Graf-
schaft gleich geschätzt hat, zur Ausstattung adlicher Fräu-
lein, im Jahre 1533 die Häuser Haina und Merxhausen,
bald darauf auch Hofheim und Gronau zu Landeshospi-
tälern bestimmt. Der Universität Marburg wurden nach
und nach zehn Klöster aus dem obern und niedern Für-
stenthume geradehin einverleibt, und von fünf andern ein
Antheil an den Einkünften gewährt. Ein theologisches
Seminar ward auf Beiträge des Fürsten und sämmtlicher
Bürgerschaften des Landes gegründet. 2

In Lüneburg hatten sich sonst die Jurisdictionen
von Bremen, Verden, Magdeburg und Hildesheim getheilt.

1 Knapp, narratio de Iusto Jona p. 17.
2 Excerpte aus den Acten bei Rommel I, p. 191 und der Note.

Einrichtungen in d. evangeliſchen Laͤndern.
den und aufgeſtellt, auf die man bereits anfing die Pre-
diger zu verpflichten; 1 von den geiſtlichen Mitgliedern der
Univerſität gingen die Ordinationen aus.

Und dieſes Syſtem ward nun auch faſt unverändert
auf Heſſen übertragen, wo jener erſte Entwurf einer auf
die Idee der Gemeine gegründeten Kirchenverfaſſung längſt
beſeitigt worden. Viſitationen wurden gehalten; die Pfar-
ren, wie der Landgraf rühmt, beſſer in Stand geſetzt, als
ſie jemals geweſen; Superintendenten eingeführt; die got-
tesdienſtlichen Einrichtungen nach der Wittenberger Art
und Weiſe getroffen. Den vornehmſten Unterſchied machte,
daß die Kirche in Heſſen bei weitem reicher ausgeſtattet
war, als in dem churfürſtlichen Thüringen und Sachſen.
Daher konnte es dort zu einigen großen Stiftungen kom-
men. Im Jahre 1532 wurden die Klöſter Wetter und
Kaufungen, mit Einkünften, die man einer kleinen Graf-
ſchaft gleich geſchätzt hat, zur Ausſtattung adlicher Fräu-
lein, im Jahre 1533 die Häuſer Haina und Merxhauſen,
bald darauf auch Hofheim und Gronau zu Landeshospi-
tälern beſtimmt. Der Univerſität Marburg wurden nach
und nach zehn Klöſter aus dem obern und niedern Für-
ſtenthume geradehin einverleibt, und von fünf andern ein
Antheil an den Einkünften gewährt. Ein theologiſches
Seminar ward auf Beiträge des Fürſten und ſämmtlicher
Bürgerſchaften des Landes gegründet. 2

In Lüneburg hatten ſich ſonſt die Jurisdictionen
von Bremen, Verden, Magdeburg und Hildesheim getheilt.

1 Knapp, narratio de Iusto Jona p. 17.
2 Excerpte aus den Acten bei Rommel I, p. 191 und der Note.
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[471/0487] Einrichtungen in d. evangeliſchen Laͤndern. den und aufgeſtellt, auf die man bereits anfing die Pre- diger zu verpflichten; 1 von den geiſtlichen Mitgliedern der Univerſität gingen die Ordinationen aus. Und dieſes Syſtem ward nun auch faſt unverändert auf Heſſen übertragen, wo jener erſte Entwurf einer auf die Idee der Gemeine gegründeten Kirchenverfaſſung längſt beſeitigt worden. Viſitationen wurden gehalten; die Pfar- ren, wie der Landgraf rühmt, beſſer in Stand geſetzt, als ſie jemals geweſen; Superintendenten eingeführt; die got- tesdienſtlichen Einrichtungen nach der Wittenberger Art und Weiſe getroffen. Den vornehmſten Unterſchied machte, daß die Kirche in Heſſen bei weitem reicher ausgeſtattet war, als in dem churfürſtlichen Thüringen und Sachſen. Daher konnte es dort zu einigen großen Stiftungen kom- men. Im Jahre 1532 wurden die Klöſter Wetter und Kaufungen, mit Einkünften, die man einer kleinen Graf- ſchaft gleich geſchätzt hat, zur Ausſtattung adlicher Fräu- lein, im Jahre 1533 die Häuſer Haina und Merxhauſen, bald darauf auch Hofheim und Gronau zu Landeshospi- tälern beſtimmt. Der Univerſität Marburg wurden nach und nach zehn Klöſter aus dem obern und niedern Für- ſtenthume geradehin einverleibt, und von fünf andern ein Antheil an den Einkünften gewährt. Ein theologiſches Seminar ward auf Beiträge des Fürſten und ſämmtlicher Bürgerſchaften des Landes gegründet. 2 In Lüneburg hatten ſich ſonſt die Jurisdictionen von Bremen, Verden, Magdeburg und Hildesheim getheilt. 1 Knapp, narratio de Iusto Jona p. 17. 2 Excerpte aus den Acten bei Rommel I, p. 191 und der Note.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 471. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/487>, abgerufen am 28.04.2024.