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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Sechstes Buch. Neuntes Capitel.

Ehe es nun aber zu dem Versuch eines allgemeinen
Unternehmens kommen konnte, hatte doch auch das Reich
endlich Anstalten getroffen, dem um sich greifenden Uebel
ernstlich zu steuern.

Rüstungen gegen Münster. Eroberung.

Wie dieß geschah, ist ein rechtes Beispiel von der
Behandlung der Geschäfte im Reiche überhaupt.

Hätte man nicht glauben sollen, nachdem eine durch
alle Reichsabschiede so streng verpönte Meinung in einer
bedeutenden Stadt zur Herrschaft gelangt, und dadurch auch
an so viel andern Stellen zu neuem Leben erwacht war,
das gesammte Reich werde sich in seiner Kraft erheben, um
sich dieser jeden Stand bedrohenden Gefahr zu erledigen?

Man überließ die Sache nichtsdestominder lediglich
dem Bischof von Münster und dessen politischen Freunden.

Wir sahen schon, wie vor allem die Eifersucht auf
Hessen und dann die eigne Gefahr Cöln und Cleve bewo-
gen, dem Bischof zu Hülfe zu kommen.

Zuerst sendeten sie jeder einiges Geschütz, jedoch auf
Versicherung des Capitels, und sogar unter der Bedingung,
daß der Schade der daran geschehe wieder erstattet werde.

Dann kamen die cölnischen und clevischen Räthe zu-
sammen, weitere Maaßregeln zu verabreden.

Zu Orsoy am 26. März 1534 beschlossen sie dem Bi-
schof mit Leuten zu helfen nicht mit Geld; jeder Fürst
habe auf seine Kosten demselben 2 Fähnlein Knechte zu
schicken. Am 7. Mai zu Neuß fügten sie hinzu, daß ein

Sechstes Buch. Neuntes Capitel.

Ehe es nun aber zu dem Verſuch eines allgemeinen
Unternehmens kommen konnte, hatte doch auch das Reich
endlich Anſtalten getroffen, dem um ſich greifenden Uebel
ernſtlich zu ſteuern.

Rüſtungen gegen Münſter. Eroberung.

Wie dieß geſchah, iſt ein rechtes Beiſpiel von der
Behandlung der Geſchäfte im Reiche überhaupt.

Hätte man nicht glauben ſollen, nachdem eine durch
alle Reichsabſchiede ſo ſtreng verpönte Meinung in einer
bedeutenden Stadt zur Herrſchaft gelangt, und dadurch auch
an ſo viel andern Stellen zu neuem Leben erwacht war,
das geſammte Reich werde ſich in ſeiner Kraft erheben, um
ſich dieſer jeden Stand bedrohenden Gefahr zu erledigen?

Man überließ die Sache nichtsdeſtominder lediglich
dem Biſchof von Münſter und deſſen politiſchen Freunden.

Wir ſahen ſchon, wie vor allem die Eiferſucht auf
Heſſen und dann die eigne Gefahr Cöln und Cleve bewo-
gen, dem Biſchof zu Hülfe zu kommen.

Zuerſt ſendeten ſie jeder einiges Geſchütz, jedoch auf
Verſicherung des Capitels, und ſogar unter der Bedingung,
daß der Schade der daran geſchehe wieder erſtattet werde.

Dann kamen die cölniſchen und cleviſchen Räthe zu-
ſammen, weitere Maaßregeln zu verabreden.

Zu Orſoy am 26. März 1534 beſchloſſen ſie dem Bi-
ſchof mit Leuten zu helfen nicht mit Geld; jeder Fürſt
habe auf ſeine Koſten demſelben 2 Fähnlein Knechte zu
ſchicken. Am 7. Mai zu Neuß fügten ſie hinzu, daß ein

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[548/0564] Sechstes Buch. Neuntes Capitel. Ehe es nun aber zu dem Verſuch eines allgemeinen Unternehmens kommen konnte, hatte doch auch das Reich endlich Anſtalten getroffen, dem um ſich greifenden Uebel ernſtlich zu ſteuern. Rüſtungen gegen Münſter. Eroberung. Wie dieß geſchah, iſt ein rechtes Beiſpiel von der Behandlung der Geſchäfte im Reiche überhaupt. Hätte man nicht glauben ſollen, nachdem eine durch alle Reichsabſchiede ſo ſtreng verpönte Meinung in einer bedeutenden Stadt zur Herrſchaft gelangt, und dadurch auch an ſo viel andern Stellen zu neuem Leben erwacht war, das geſammte Reich werde ſich in ſeiner Kraft erheben, um ſich dieſer jeden Stand bedrohenden Gefahr zu erledigen? Man überließ die Sache nichtsdeſtominder lediglich dem Biſchof von Münſter und deſſen politiſchen Freunden. Wir ſahen ſchon, wie vor allem die Eiferſucht auf Heſſen und dann die eigne Gefahr Cöln und Cleve bewo- gen, dem Biſchof zu Hülfe zu kommen. Zuerſt ſendeten ſie jeder einiges Geſchütz, jedoch auf Verſicherung des Capitels, und ſogar unter der Bedingung, daß der Schade der daran geſchehe wieder erſtattet werde. Dann kamen die cölniſchen und cleviſchen Räthe zu- ſammen, weitere Maaßregeln zu verabreden. Zu Orſoy am 26. März 1534 beſchloſſen ſie dem Bi- ſchof mit Leuten zu helfen nicht mit Geld; jeder Fürſt habe auf ſeine Koſten demſelben 2 Fähnlein Knechte zu ſchicken. Am 7. Mai zu Neuß fügten ſie hinzu, daß ein

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/564>, abgerufen am 18.04.2024.