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Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).

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scheute sich nicht, dieser Überzeugung mit den glühendsten Worten Aus-
druck zu verleihen. Hauptsächlich seiner Angehörigkeit zum Kingston-
Ministerium war es zuzuschreiben, dass im Juni 1893 eine Regierungsmass-
regel eingebracht und durchgesetzt wurde, welche allen erwachsenen Frauen
das Stimmrecht verlieh. In Südaustralien bedeutet das parlamentarische Wahl-
recht mehr als in den anderen Teilen des britischen Reiches. Es schliesst
nämlich das Recht der Abstimmung sowohl für das Ober- als auch für das
Unterhaus ein, wenngleich das Wahlrecht in dem einen Falle nicht so aus-
gedehnt ist wie im anderen. Die Bill von 1893 stellte die weiblichen und
die männlichen Wähler hinsichtlich beider Häuser auf die gleiche Stufe. Sie
enthielt jedoch einen besonderen und neuen Vorbehalt in Form einer Klausel,
dass ihre Annahme der Bevölkerung des Bundesstaates durch das Referendum
freigestellt werde. Die Frauen sollten durch die Abstimmung bekunden, ob
sie das Gesetz wünschten, die Männer hingegen, ob sie wünschten, dass die
Frauen das Stimmrecht erhalten. So vernünftig dies auch im Grunde ge-
nommen war, so stürzten sich doch die Gegner des Wahlrechtes darauf als
auf einen neumodischen und phantastischen Begriff, welcher ihnen eine Ent-
schuldigung dafür bot, die Reform für jenes Jahr zu vereiteln. 1894 wurde
die Bill neuerdings eingebracht - diesmal ohne jedes Referendum. Eine zu
ihren Gunsten von 11000 Männern und Frauen unterfertigte Petition galt als
genügender Beweis dafür, dass das Land den Sieg der Bill im Parlament
wünsche. Die meisten Unterschriften dieses umfangreichen Dokumentes waren
von der "Christlichen Temperenzunion der Frauen" beschafft worden - ein
Zeichen der Phase, in welche die Streitfrage nunmehr gelangt war. Da die
Reform eine Verfassungsänderung bedingte, war in beiden Häusern die abso-
lute Majorität erforderlich, damit sie Gesetzeskraft erlange. Das Oberhaus
zählte 24, das Unterhaus 54 Mitglieder; es bedurfte daher in ersterem 13, in
letzterem 28 Stimmen. Dank ihren Wahlerfolgen waren die Progressisten
1894 in der ungewöhnlichen Lage, im Oberhause die Majorität zu besitzen.
Die Bill wurde daher daselbst eingeführt und, nachdem sie die zweite Kam-
mer passiert hatte, der gesetzgebenden Körperschaft übersendet. In letzterer
währte der Entscheidungskampf drei Monate. Wochen hindurch fand Cock-
burn es unmöglich, die erforderliche Stimmenanzahl zu erlangen. Die Kräfte
der beiden Parteien hielten sich so genau das Gleichgewicht, dass die Ab-
wesenheit eines einzigen Unterstützers verhängnisvoll werden konnte. Schliess-
lich gewann der Konflikt ein groteskes Ansehen: die Gegner der Massregel
zogen die Debatte jeden Abend bis 11 Uhr hin, zu welcher Zeit ein ältlicher,
kranker Unterstützer der Bill regelmässig nach Hause zu Bette ging. End-
lich wurde die Obstruktion durch einen Zufall beendet. Man machte die
Obstruktion eines Tages glauben, dass ein Freund der Bill fortgegangen sei
und sie daher die Abstimmung zulassen könnten. In Wirklichkeit war jedoch
der fragliche Gentleman nicht fortgegangen, sondern wurde in einem Vor-
zimmer durch einen Emissär der Regierung zurückgehalten, der ihn für die
wenigen nötigen Minuten mit heiteren Gesprächen hinhielt. Auf diese Weise
wurde die magische Zahl von 28 gesichert und die Frauen erhielten das Wahl-
recht. Vergebens fügten die Gegner im Ausschuss zwei gefährliche Amende-
ments hinzu, deren eines den Frauen auch das passive Parlamentswahlrecht
einräumt, während das andere ihnen das Vorrecht gewährt, schriftlich ab-

scheute sich nicht, dieser Überzeugung mit den glühendsten Worten Aus-
druck zu verleihen. Hauptsächlich seiner Angehörigkeit zum Kingston-
Ministerium war es zuzuschreiben, dass im Juni 1893 eine Regierungsmass-
regel eingebracht und durchgesetzt wurde, welche allen erwachsenen Frauen
das Stimmrecht verlieh. In Südaustralien bedeutet das parlamentarische Wahl-
recht mehr als in den anderen Teilen des britischen Reiches. Es schliesst
nämlich das Recht der Abstimmung sowohl für das Ober- als auch für das
Unterhaus ein, wenngleich das Wahlrecht in dem einen Falle nicht so aus-
gedehnt ist wie im anderen. Die Bill von 1893 stellte die weiblichen und
die männlichen Wähler hinsichtlich beider Häuser auf die gleiche Stufe. Sie
enthielt jedoch einen besonderen und neuen Vorbehalt in Form einer Klausel,
dass ihre Annahme der Bevölkerung des Bundesstaates durch das Referendum
freigestellt werde. Die Frauen sollten durch die Abstimmung bekunden, ob
sie das Gesetz wünschten, die Männer hingegen, ob sie wünschten, dass die
Frauen das Stimmrecht erhalten. So vernünftig dies auch im Grunde ge-
nommen war, so stürzten sich doch die Gegner des Wahlrechtes darauf als
auf einen neumodischen und phantastischen Begriff, welcher ihnen eine Ent-
schuldigung dafür bot, die Reform für jenes Jahr zu vereiteln. 1894 wurde
die Bill neuerdings eingebracht – diesmal ohne jedes Referendum. Eine zu
ihren Gunsten von 11000 Männern und Frauen unterfertigte Petition galt als
genügender Beweis dafür, dass das Land den Sieg der Bill im Parlament
wünsche. Die meisten Unterschriften dieses umfangreichen Dokumentes waren
von der „Christlichen Temperenzunion der Frauen“ beschafft worden – ein
Zeichen der Phase, in welche die Streitfrage nunmehr gelangt war. Da die
Reform eine Verfassungsänderung bedingte, war in beiden Häusern die abso-
lute Majorität erforderlich, damit sie Gesetzeskraft erlange. Das Oberhaus
zählte 24, das Unterhaus 54 Mitglieder; es bedurfte daher in ersterem 13, in
letzterem 28 Stimmen. Dank ihren Wahlerfolgen waren die Progressisten
1894 in der ungewöhnlichen Lage, im Oberhause die Majorität zu besitzen.
Die Bill wurde daher daselbst eingeführt und, nachdem sie die zweite Kam-
mer passiert hatte, der gesetzgebenden Körperschaft übersendet. In letzterer
währte der Entscheidungskampf drei Monate. Wochen hindurch fand Cock-
burn es unmöglich, die erforderliche Stimmenanzahl zu erlangen. Die Kräfte
der beiden Parteien hielten sich so genau das Gleichgewicht, dass die Ab-
wesenheit eines einzigen Unterstützers verhängnisvoll werden konnte. Schliess-
lich gewann der Konflikt ein groteskes Ansehen: die Gegner der Massregel
zogen die Debatte jeden Abend bis 11 Uhr hin, zu welcher Zeit ein ältlicher,
kranker Unterstützer der Bill regelmässig nach Hause zu Bette ging. End-
lich wurde die Obstruktion durch einen Zufall beendet. Man machte die
Obstruktion eines Tages glauben, dass ein Freund der Bill fortgegangen sei
und sie daher die Abstimmung zulassen könnten. In Wirklichkeit war jedoch
der fragliche Gentleman nicht fortgegangen, sondern wurde in einem Vor-
zimmer durch einen Emissär der Regierung zurückgehalten, der ihn für die
wenigen nötigen Minuten mit heiteren Gesprächen hinhielt. Auf diese Weise
wurde die magische Zahl von 28 gesichert und die Frauen erhielten das Wahl-
recht. Vergebens fügten die Gegner im Ausschuss zwei gefährliche Amende-
ments hinzu, deren eines den Frauen auch das passive Parlamentswahlrecht
einräumt, während das andere ihnen das Vorrecht gewährt, schriftlich ab-

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[20/0022] scheute sich nicht, dieser Überzeugung mit den glühendsten Worten Aus- druck zu verleihen. Hauptsächlich seiner Angehörigkeit zum Kingston- Ministerium war es zuzuschreiben, dass im Juni 1893 eine Regierungsmass- regel eingebracht und durchgesetzt wurde, welche allen erwachsenen Frauen das Stimmrecht verlieh. In Südaustralien bedeutet das parlamentarische Wahl- recht mehr als in den anderen Teilen des britischen Reiches. Es schliesst nämlich das Recht der Abstimmung sowohl für das Ober- als auch für das Unterhaus ein, wenngleich das Wahlrecht in dem einen Falle nicht so aus- gedehnt ist wie im anderen. Die Bill von 1893 stellte die weiblichen und die männlichen Wähler hinsichtlich beider Häuser auf die gleiche Stufe. Sie enthielt jedoch einen besonderen und neuen Vorbehalt in Form einer Klausel, dass ihre Annahme der Bevölkerung des Bundesstaates durch das Referendum freigestellt werde. Die Frauen sollten durch die Abstimmung bekunden, ob sie das Gesetz wünschten, die Männer hingegen, ob sie wünschten, dass die Frauen das Stimmrecht erhalten. So vernünftig dies auch im Grunde ge- nommen war, so stürzten sich doch die Gegner des Wahlrechtes darauf als auf einen neumodischen und phantastischen Begriff, welcher ihnen eine Ent- schuldigung dafür bot, die Reform für jenes Jahr zu vereiteln. 1894 wurde die Bill neuerdings eingebracht – diesmal ohne jedes Referendum. Eine zu ihren Gunsten von 11000 Männern und Frauen unterfertigte Petition galt als genügender Beweis dafür, dass das Land den Sieg der Bill im Parlament wünsche. Die meisten Unterschriften dieses umfangreichen Dokumentes waren von der „Christlichen Temperenzunion der Frauen“ beschafft worden – ein Zeichen der Phase, in welche die Streitfrage nunmehr gelangt war. Da die Reform eine Verfassungsänderung bedingte, war in beiden Häusern die abso- lute Majorität erforderlich, damit sie Gesetzeskraft erlange. Das Oberhaus zählte 24, das Unterhaus 54 Mitglieder; es bedurfte daher in ersterem 13, in letzterem 28 Stimmen. Dank ihren Wahlerfolgen waren die Progressisten 1894 in der ungewöhnlichen Lage, im Oberhause die Majorität zu besitzen. Die Bill wurde daher daselbst eingeführt und, nachdem sie die zweite Kam- mer passiert hatte, der gesetzgebenden Körperschaft übersendet. In letzterer währte der Entscheidungskampf drei Monate. Wochen hindurch fand Cock- burn es unmöglich, die erforderliche Stimmenanzahl zu erlangen. Die Kräfte der beiden Parteien hielten sich so genau das Gleichgewicht, dass die Ab- wesenheit eines einzigen Unterstützers verhängnisvoll werden konnte. Schliess- lich gewann der Konflikt ein groteskes Ansehen: die Gegner der Massregel zogen die Debatte jeden Abend bis 11 Uhr hin, zu welcher Zeit ein ältlicher, kranker Unterstützer der Bill regelmässig nach Hause zu Bette ging. End- lich wurde die Obstruktion durch einen Zufall beendet. Man machte die Obstruktion eines Tages glauben, dass ein Freund der Bill fortgegangen sei und sie daher die Abstimmung zulassen könnten. In Wirklichkeit war jedoch der fragliche Gentleman nicht fortgegangen, sondern wurde in einem Vor- zimmer durch einen Emissär der Regierung zurückgehalten, der ihn für die wenigen nötigen Minuten mit heiteren Gesprächen hinhielt. Auf diese Weise wurde die magische Zahl von 28 gesichert und die Frauen erhielten das Wahl- recht. Vergebens fügten die Gegner im Ausschuss zwei gefährliche Amende- ments hinzu, deren eines den Frauen auch das passive Parlamentswahlrecht einräumt, während das andere ihnen das Vorrecht gewährt, schriftlich ab-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-06T12:34:34Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-06T12:34:34Z)

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Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16), S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reeves_wahlrecht_1904/22>, abgerufen am 03.05.2024.