Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.6. Der Hochmütige / der mit stoltzen Geberden einher gepranget / hat auch keinen dienst funden; 7. Lügener vnd falsche Leute haben auch an seinem Hofe kein gedeyen vnd auffnemen haben können; 8. Vnd ins gemein hat er scharffe justicien administriret, alle Vbelthäter aus der Stad des HERRN außgerottet / vnnd alle Gottlose im Lande früe / mit schleuniger / ernster exsecution vertilget. Dagegen aber hat er sich in seiner Hoffhaltung vnd Regierung2. Ordinatio & promotio boni. vmbgesehen: 1. Nach den trewen im Lande; 2. Nach frommen Dienern: Vnnd ist das Regiment also bestellet / daß 1. Gnade; 2. Recht; 3. Fürsichtigkeit; 4. Trew vnd Redligkeit mit vleiß in acht genommen worden. Da hat nun auch floriren können: 1. Der Güldene Friede; 2. Die heilsame Justicia vnd Gerechtigkeit; 3. Güte vnd Trew; 4. Der Segen des HERRN im Ackerbaw / vnd allen andern Stücken / so zur Hoffhaltung vnd Narung gehören. Lehr. Daß were nun wol ein rechtschaffen formular vnd Muster /Optima Reipub. forma; & contra. nach welchem ein gutes vnd GOTT wolgefelliges Regiment anzustellen; vnnd nach welchem junge Regenten zu erziehen weren. Wolte GOTT / daß es an vielen Orten geschehen möchte! Denn wo das Gegenspiel geschicht / da stehets im Reich / daß es wol besser dienete. Wenn eine böse Sache nach der andern nicht allein fürgenommen / sondern auch mit Gewalt oder schein des Rechtens fortgetrieben vnd außgeübet wird: Wenn die Vbertreter / die verkehrte Hertzen / die Bösen vnd Gottlosen / die Verleumbder vnd Ohrenbläser / die Stoltzen vnd Hochmütigen / die Lügener vnd Falschen / nicht allein zu Hofe gelitten werden / sondern sie haben die vornemsten Ampter vnnd 6. Der Hochmütige / der mit stoltzen Geberden einher gepranget / hat auch keinen dienst funden; 7. Lügener vnd falsche Leute haben auch an seinem Hofe kein gedeyen vnd auffnemen haben können; 8. Vnd ins gemein hat er scharffe justicien administriret, alle Vbelthäter aus der Stad des HERRN außgerottet / vnnd alle Gottlose im Lande früe / mit schleuniger / ernster exsecution vertilget. Dagegen aber hat er sich in seiner Hoffhaltung vnd Regierung2. Ordinatio & promotio boni. vmbgesehen: 1. Nach den trewen im Lande; 2. Nach frommen Dienern: Vnnd ist das Regiment also bestellet / daß 1. Gnade; 2. Recht; 3. Fürsichtigkeit; 4. Trew vnd Redligkeit mit vleiß in acht genommen worden. Da hat nun auch floriren können: 1. Der Güldene Friede; 2. Die heilsame Justicia vnd Gerechtigkeit; 3. Güte vnd Trew; 4. Der Segen des HERRN im Ackerbaw / vnd allen andern Stücken / so zur Hoffhaltung vnd Narung gehören. Lehr. Daß were nun wol ein rechtschaffen formular vnd Muster /Optima Reipub. forma; & contrà. nach welchem ein gutes vnd GOTT wolgefelliges Regiment anzustellen; vnnd nach welchem junge Regenten zu erziehen weren. Wolte GOTT / daß es an vielen Orten geschehen möchte! Denn wo das Gegenspiel geschicht / da stehets im Reich / daß es wol besser dienete. Wenn eine böse Sache nach der andern nicht allein fürgenommen / sondern auch mit Gewalt oder schein des Rechtens fortgetrieben vnd außgeübet wird: Wenn die Vbertreter / die verkehrte Hertzen / die Bösen vnd Gottlosen / die Verleumbder vnd Ohrenbläser / die Stoltzen vnd Hochmütigen / die Lügener vnd Falschen / nicht allein zu Hofe gelitten werden / sondern sie haben die vornemsten Ampter vnnd <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035"/> <p>6. Der Hochmütige / der mit stoltzen Geberden einher gepranget / hat auch keinen dienst funden;</p> <p>7. Lügener vnd falsche Leute haben auch an seinem Hofe kein gedeyen vnd auffnemen haben können;</p> <p>8. 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6. Der Hochmütige / der mit stoltzen Geberden einher gepranget / hat auch keinen dienst funden;
7. Lügener vnd falsche Leute haben auch an seinem Hofe kein gedeyen vnd auffnemen haben können;
8. Vnd ins gemein hat er scharffe justicien administriret, alle Vbelthäter aus der Stad des HERRN außgerottet / vnnd alle Gottlose im Lande früe / mit schleuniger / ernster exsecution vertilget.
Dagegen aber hat er sich in seiner Hoffhaltung vnd Regierung vmbgesehen: 1. Nach den trewen im Lande; 2. Nach frommen Dienern: Vnnd ist das Regiment also bestellet / daß 1. Gnade; 2. Recht; 3. Fürsichtigkeit; 4. Trew vnd Redligkeit mit vleiß in acht genommen worden.
2. Ordinatio & promotio boni. Da hat nun auch floriren können:
1. Der Güldene Friede;
2. Die heilsame Justicia vnd Gerechtigkeit;
3. Güte vnd Trew;
4. Der Segen des HERRN im Ackerbaw / vnd allen andern Stücken / so zur Hoffhaltung vnd Narung gehören.
Lehr.
Daß were nun wol ein rechtschaffen formular vnd Muster / nach welchem ein gutes vnd GOTT wolgefelliges Regiment anzustellen; vnnd nach welchem junge Regenten zu erziehen weren. Wolte GOTT / daß es an vielen Orten geschehen möchte! Denn wo das Gegenspiel geschicht / da stehets im Reich / daß es wol besser dienete. Wenn eine böse Sache nach der andern nicht allein fürgenommen / sondern auch mit Gewalt oder schein des Rechtens fortgetrieben vnd außgeübet wird:
Optima Reipub. forma; & contrà. Wenn die Vbertreter / die verkehrte Hertzen / die Bösen vnd Gottlosen / die Verleumbder vnd Ohrenbläser / die Stoltzen vnd Hochmütigen / die Lügener vnd Falschen / nicht allein zu Hofe gelitten werden / sondern sie haben die vornemsten Ampter vnnd
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Zitationshilfe: | Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/35>, abgerufen am 11.12.2023. |