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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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felchs-geber/ seine H. Sacramenten eingesetzet/ und anbefohlen: so ist ja Christus ein Gesetz-geber des Neuen Testaments / und folgens hat er auch Evangelische Rähte können anordnen.

Antwort. Die Liebe des Nechstens ist ein altes Gesetz/ und nur von Christo erneuert / und seinen Jüngern angepriesen zum sonderbahren Christlichen Kenn-Zeichen. So hat auch Christus den Stand der Ehe (wie er daselbst v. 4. 8. spricht) auf den alten Fuß und die erste Stifftung Gottes gerichtet. Die Einsetzung aber der Sacramenten ist eigentlich kein Gesetz/ sondern eine blosse Gnade/ und Zueignung der Göttlichen Verheissungen. Ist also und bleibt Christus eigentlich ein Ausspänder der Gnaden/ und kein Gesetz-Geber.

II. Wann man aber GOtt wäre schuldig alles zu leisten/ und bey ihm gantz und gar nicht wäre ein Werck der Ubermaß/ so müste ja GOtt immerhin zürnen über den Menschen/ wann er nicht verrichtet was er schuldig ist. Zum exempel: wann einer einem Bettler nicht gäbe hundert Ducaten um der Liebe Gottes und des Nechsten Willen/ wann ers vermag/ so müste GOtt zürnen/ weil der Mensch nicht thut was er GOtt schuldig ist: und wer wolte einem Bettler hundert Ducaten geben wann er mit einem Heller könte abkommen/ und es nicht wäre ein Gott-gefälliges Werck der Ubermaß?

Antwort. Wan nur ein Liebes-Kind seinen Vater nicht beleidiget/ ob es schon nicht alles thut was es aus Liebe zum Vater thuen könnte/ bleibt es doch sein Liebes Kind/ und wan es auch alles thut was, es vermag/ und der Vater mit einem Augen-Winck ihm anzeiget/ so ist es eine Schuldigkeit. Also seynd alle Gerechtfertigte wegen der ihnen zugeeigenten Verdiensten Christi liebe Kinder des himmlischen Vaters/ welchen wann sie nicht beleidigen/ ob sie schon nicht alles thun/ was sie thun könten/ so bleiben sie doch seine liebe Kinder: wann sie aber auch alles thun was sie können/ ist es ihre Schuldigkeit/ Und empfangen darfür aus Freygebigkeit einen Gnaden-Lohn.

III. Spricht doch Christus: so du etwas mehr wirst darlegen/ will ich dirs bezahlen Luc. 10. v. 35. so gelten ja für GOtt die Wercke der Ubermaß.

Antwort. Christus redet daselbst nicht von einigen Wercken der Papistischen Ubermaß: sondern er zeiget nur an/ das in dem Samaritaner eine viel grössere Liebe gewesen seye / als in dem Priester und Leviten: dieweil nemlich der Samaritaner sich des unbekandten verwundeten Menschen so hefftig angenommen/ die andere beyde aber nicht. Summa mit blossen und ohne Grund der H. Schrifft applicirten allegorien wirds sich in streitigen Glaubens-Sachen nicht thun lassen/ das man aus denselbigen die streitige Religions-Puncten entscheiden wolte: sondern es gehören helle und klare Zeugnüssen aus GOttes Wort darzu. Bleiben demnach die Abergläubischen Closter-Gelübden ein eiteler Menschen-Fund/ und Betrug für GOtt und der Welt.

IV. Haben doch die Nazaraeer ein besonders Gelübd gehabt Num. 6. wie auch die Rechabiten Jer. 35. wodurch ja seynd vorbedeutet worden die drey Ordens-Gelübden der Geistlichen im Neuen Testament, als Wercke der Ubermasse und Evangelische Rähte.

Antwort. Die GOtt verlobte Nazaraeer dorfften kein Scheer-Messer über ihr Haupt fahren lassen: wann aber den Mönchen die Haar nicht so kurtz gestutzet seyn/ daß sie einer Fleder-Mauß als einem Menschen ähnlicher gestaltet seyn/ dann ist die forme eines Mönchen nicht recht eingerichtet. Zu dem musten sich die Nazaraeer des Weins/ und alles dessen / was truncken machen kan enthalten/ wie dann auch die Rechabiten mit ihren Weibern /

felchs-geber/ seine H. Sacramenten eingesetzet/ und anbefohlen: so ist ja Christus ein Gesetz-geber des Neuen Testaments / und folgens hat er auch Evangelische Rähte können anordnen.

Antwort. Die Liebe des Nechstens ist ein altes Gesetz/ und nur von Christo erneuert / und seinen Jüngern angepriesen zum sonderbahren Christlichen Kenn-Zeichen. So hat auch Christus den Stand der Ehe (wie er daselbst v. 4. 8. spricht) auf den alten Fuß und die erste Stifftung Gottes gerichtet. Die Einsetzung aber der Sacramenten ist eigentlich kein Gesetz/ sondern eine blosse Gnade/ und Zueignung der Göttlichen Verheissungen. Ist also und bleibt Christus eigentlich ein Ausspänder der Gnaden/ und kein Gesetz-Geber.

II. Wann man aber GOtt wäre schuldig alles zu leisten/ und bey ihm gantz und gar nicht wäre ein Werck der Ubermaß/ so müste ja GOtt immerhin zürnen über den Menschen/ wann er nicht verrichtet was er schuldig ist. Zum exempel: wann einer einem Bettler nicht gäbe hundert Ducaten um der Liebe Gottes und des Nechsten Willen/ wann ers vermag/ so müste GOtt zürnen/ weil der Mensch nicht thut was er GOtt schuldig ist: und wer wolte einem Bettler hundert Ducaten geben wann er mit einem Heller könte abkommen/ und es nicht wäre ein Gott-gefälliges Werck der Ubermaß?

Antwort. Wan nur ein Liebes-Kind seinen Vater nicht beleidiget/ ob es schon nicht alles thut was es aus Liebe zum Vater thuen könnte/ bleibt es doch sein Liebes Kind/ und wan es auch alles thut was, es vermag/ und der Vater mit einem Augen-Winck ihm anzeiget/ so ist es eine Schuldigkeit. Also seynd alle Gerechtfertigte wegen der ihnen zugeeigenten Verdiensten Christi liebe Kinder des himmlischen Vaters/ welchen wann sie nicht beleidigen/ ob sie schon nicht alles thun/ was sie thun könten/ so bleiben sie doch seine liebe Kinder: wann sie aber auch alles thun was sie können/ ist es ihre Schuldigkeit/ Und empfangen darfür aus Freygebigkeit einen Gnaden-Lohn.

III. Spricht doch Christus: so du etwas mehr wirst darlegen/ will ich dirs bezahlen Luc. 10. v. 35. so gelten ja für GOtt die Wercke der Ubermaß.

Antwort. Christus redet daselbst nicht von einigen Wercken der Papistischen Ubermaß: sondern er zeiget nur an/ das in dem Samaritaner eine viel grössere Liebe gewesen seye / als in dem Priester und Leviten: dieweil nemlich der Samaritaner sich des unbekandten verwundeten Menschen so hefftig angenommen/ die andere beyde aber nicht. Summa mit blossen und ohne Grund der H. Schrifft applicirten allegorien wirds sich in streitigen Glaubens-Sachen nicht thun lassen/ das man aus denselbigen die streitige Religions-Puncten entscheiden wolte: sondern es gehören helle und klare Zeugnüssen aus GOttes Wort darzu. Bleiben demnach die Abergläubischen Closter-Gelübden ein eiteler Menschen-Fund/ und Betrug für GOtt und der Welt.

IV. Haben doch die Nazaraeer ein besonders Gelübd gehabt Num. 6. wie auch die Rechabiten Jer. 35. wodurch ja seynd vorbedeutet worden die drey Ordens-Gelübden der Geistlichen im Neuen Testament, als Wercke der Ubermasse und Evangelische Rähte.

Antwort. Die GOtt verlobte Nazaraeer dorfften kein Scheer-Messer über ihr Haupt fahren lassen: wann aber den Mönchen die Haar nicht so kurtz gestutzet seyn/ daß sie einer Fleder-Mauß als einem Menschen ähnlicher gestaltet seyn/ dann ist die forme eines Mönchen nicht recht eingerichtet. Zu dem musten sich die Nazaraeer des Weins/ und alles dessen / was truncken machen kan enthalten/ wie dann auch die Rechabiten mit ihren Weibern /

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        <p>III. Spricht doch Christus: so du etwas mehr wirst darlegen/ will ich dirs bezahlen Luc.            10. v. 35. so gelten ja für GOtt die Wercke der Ubermaß.</p>
        <p>Antwort. Christus redet daselbst nicht von einigen Wercken der Papistischen Ubermaß:            sondern er zeiget nur an/ das in dem Samaritaner eine viel grössere Liebe gewesen seye /            als in dem Priester und Leviten: dieweil nemlich der Samaritaner sich des unbekandten            verwundeten Menschen so hefftig angenommen/ die andere beyde aber nicht. Summa mit            blossen und ohne Grund der H. Schrifft applicirten allegorien wirds sich in streitigen            Glaubens-Sachen nicht thun lassen/ das man aus denselbigen die streitige            Religions-Puncten entscheiden wolte: sondern es gehören helle und klare Zeugnüssen aus            GOttes Wort darzu. Bleiben demnach die Abergläubischen Closter-Gelübden ein eiteler            Menschen-Fund/ und Betrug für GOtt und der Welt.</p>
        <p>IV. Haben doch die Nazaraeer ein besonders Gelübd gehabt Num. 6. wie auch die Rechabiten            Jer. 35. wodurch ja seynd vorbedeutet worden die drey Ordens-Gelübden der Geistlichen im            Neuen Testament, als Wercke der Ubermasse und Evangelische Rähte.</p>
        <p>Antwort. Die GOtt verlobte Nazaraeer dorfften kein Scheer-Messer über ihr Haupt fahren            lassen: wann aber den Mönchen die Haar nicht so kurtz gestutzet seyn/ daß sie einer            Fleder-Mauß als einem Menschen ähnlicher gestaltet seyn/ dann ist die forme eines Mönchen            nicht recht eingerichtet. Zu dem musten sich die Nazaraeer des Weins/ und alles dessen /            was truncken machen kan enthalten/ wie dann auch die Rechabiten mit ihren Weibern /
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[220/0240] felchs-geber/ seine H. Sacramenten eingesetzet/ und anbefohlen: so ist ja Christus ein Gesetz-geber des Neuen Testaments / und folgens hat er auch Evangelische Rähte können anordnen. Antwort. Die Liebe des Nechstens ist ein altes Gesetz/ und nur von Christo erneuert / und seinen Jüngern angepriesen zum sonderbahren Christlichen Kenn-Zeichen. So hat auch Christus den Stand der Ehe (wie er daselbst v. 4. 8. spricht) auf den alten Fuß und die erste Stifftung Gottes gerichtet. Die Einsetzung aber der Sacramenten ist eigentlich kein Gesetz/ sondern eine blosse Gnade/ und Zueignung der Göttlichen Verheissungen. Ist also und bleibt Christus eigentlich ein Ausspänder der Gnaden/ und kein Gesetz-Geber. II. Wann man aber GOtt wäre schuldig alles zu leisten/ und bey ihm gantz und gar nicht wäre ein Werck der Ubermaß/ so müste ja GOtt immerhin zürnen über den Menschen/ wann er nicht verrichtet was er schuldig ist. Zum exempel: wann einer einem Bettler nicht gäbe hundert Ducaten um der Liebe Gottes und des Nechsten Willen/ wann ers vermag/ so müste GOtt zürnen/ weil der Mensch nicht thut was er GOtt schuldig ist: und wer wolte einem Bettler hundert Ducaten geben wann er mit einem Heller könte abkommen/ und es nicht wäre ein Gott-gefälliges Werck der Ubermaß? Antwort. Wan nur ein Liebes-Kind seinen Vater nicht beleidiget/ ob es schon nicht alles thut was es aus Liebe zum Vater thuen könnte/ bleibt es doch sein Liebes Kind/ und wan es auch alles thut was, es vermag/ und der Vater mit einem Augen-Winck ihm anzeiget/ so ist es eine Schuldigkeit. Also seynd alle Gerechtfertigte wegen der ihnen zugeeigenten Verdiensten Christi liebe Kinder des himmlischen Vaters/ welchen wann sie nicht beleidigen/ ob sie schon nicht alles thun/ was sie thun könten/ so bleiben sie doch seine liebe Kinder: wann sie aber auch alles thun was sie können/ ist es ihre Schuldigkeit/ Und empfangen darfür aus Freygebigkeit einen Gnaden-Lohn. III. Spricht doch Christus: so du etwas mehr wirst darlegen/ will ich dirs bezahlen Luc. 10. v. 35. so gelten ja für GOtt die Wercke der Ubermaß. Antwort. Christus redet daselbst nicht von einigen Wercken der Papistischen Ubermaß: sondern er zeiget nur an/ das in dem Samaritaner eine viel grössere Liebe gewesen seye / als in dem Priester und Leviten: dieweil nemlich der Samaritaner sich des unbekandten verwundeten Menschen so hefftig angenommen/ die andere beyde aber nicht. Summa mit blossen und ohne Grund der H. Schrifft applicirten allegorien wirds sich in streitigen Glaubens-Sachen nicht thun lassen/ das man aus denselbigen die streitige Religions-Puncten entscheiden wolte: sondern es gehören helle und klare Zeugnüssen aus GOttes Wort darzu. Bleiben demnach die Abergläubischen Closter-Gelübden ein eiteler Menschen-Fund/ und Betrug für GOtt und der Welt. IV. Haben doch die Nazaraeer ein besonders Gelübd gehabt Num. 6. wie auch die Rechabiten Jer. 35. wodurch ja seynd vorbedeutet worden die drey Ordens-Gelübden der Geistlichen im Neuen Testament, als Wercke der Ubermasse und Evangelische Rähte. Antwort. Die GOtt verlobte Nazaraeer dorfften kein Scheer-Messer über ihr Haupt fahren lassen: wann aber den Mönchen die Haar nicht so kurtz gestutzet seyn/ daß sie einer Fleder-Mauß als einem Menschen ähnlicher gestaltet seyn/ dann ist die forme eines Mönchen nicht recht eingerichtet. Zu dem musten sich die Nazaraeer des Weins/ und alles dessen / was truncken machen kan enthalten/ wie dann auch die Rechabiten mit ihren Weibern /

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/240>, abgerufen am 28.04.2024.