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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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wieder/ fassete sie den Knecht auf ihre Schultern/ und sagte zu/ Ihn in der Lufft nach Hause zu tragen.

Als sie nun ein Theil Weges fortgereiset/ traffen sie einen See an/ der voller Schilf und Rohr war.

Die Frau ersahe diese Gelegenheit/ und weil sie sich immer fürchtete/ es möchte diesen Jungen Menschen gereuen/ daß er zu dem höllischen Feste wäre kommen / und möchte alles/ was er gesehen/ offenbahren/ wendete sie sich gehlinge und starck/ und schleuderte ihn von den Achseln/ der Hofnung (wie zu vermuhten) es solte der arme Tropf das Leben einbüssen/ beydes durch den grausamen hohen Fall / und dann durch seine Versinckung in dem kohtichten Seewasser: Und da solte er vergraben bleiben.

Aber weil GOtt unendlich barmhertzig ist/ und nicht wilden Tod des Sünders / sondern daß er sich bekehre/ und lebe/ so verzeurete er das zornige Vornehmen der Hexen/ und ließ den Jungen Menschen nicht ersäuffen/ sondern erlängerte ihm das Leben/ also daß sein Fall nicht tödtlich war.

Denn als er herunter burtzelte/ fiel er in ein dickes Gewirre/ von Schilf und Rohr/ welches etlicher Massen den schwehren Fall leichterte/ doch also/ daß er sehr hart verletzet ward/ und sich mit nichts mehr behelffen kunte/ als mit der Zungen: Er empfand vollends die Nacht durch unsägliche

wieder/ fassete sie den Knecht auf ihre Schultern/ und sagte zu/ Ihn in der Lufft nach Hause zu tragen.

Als sie nun ein Theil Weges fortgereiset/ traffen sie einen See an/ der voller Schilf und Rohr war.

Die Frau ersahe diese Gelegenheit/ und weil sie sich immer fürchtete/ es möchte diesen Jungen Menschen gereuen/ daß er zu dem höllischen Feste wäre kommen / und möchte alles/ was er gesehen/ offenbahren/ wendete sie sich gehlinge und starck/ und schleuderte ihn von den Achseln/ der Hofnung (wie zu vermuhten) es solte der arme Tropf das Leben einbüssen/ beydes durch den grausamen hohen Fall / und dann durch seine Versinckung in dem kohtichten Seewasser: Und da solte er vergraben bleiben.

Aber weil GOtt unendlich barmhertzig ist/ und nicht wilden Tod des Sünders / sondern daß er sich bekehre/ und lebe/ so verzeurete er das zornige Vornehmen der Hexen/ und ließ den Jungen Menschen nicht ersäuffen/ sondern erlängerte ihm das Leben/ also daß sein Fall nicht tödtlich war.

Denn als er herunter burtzelte/ fiel er in ein dickes Gewirre/ von Schilf und Rohr/ welches etlicher Massen den schwehren Fall leichterte/ doch also/ daß er sehr hart verletzet ward/ und sich mit nichts mehr behelffen kunte/ als mit der Zungen: Er empfand vollends die Nacht durch unsägliche

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[50/0070] wieder/ fassete sie den Knecht auf ihre Schultern/ und sagte zu/ Ihn in der Lufft nach Hause zu tragen. Als sie nun ein Theil Weges fortgereiset/ traffen sie einen See an/ der voller Schilf und Rohr war. Die Frau ersahe diese Gelegenheit/ und weil sie sich immer fürchtete/ es möchte diesen Jungen Menschen gereuen/ daß er zu dem höllischen Feste wäre kommen / und möchte alles/ was er gesehen/ offenbahren/ wendete sie sich gehlinge und starck/ und schleuderte ihn von den Achseln/ der Hofnung (wie zu vermuhten) es solte der arme Tropf das Leben einbüssen/ beydes durch den grausamen hohen Fall / und dann durch seine Versinckung in dem kohtichten Seewasser: Und da solte er vergraben bleiben. Aber weil GOtt unendlich barmhertzig ist/ und nicht wilden Tod des Sünders / sondern daß er sich bekehre/ und lebe/ so verzeurete er das zornige Vornehmen der Hexen/ und ließ den Jungen Menschen nicht ersäuffen/ sondern erlängerte ihm das Leben/ also daß sein Fall nicht tödtlich war. Denn als er herunter burtzelte/ fiel er in ein dickes Gewirre/ von Schilf und Rohr/ welches etlicher Massen den schwehren Fall leichterte/ doch also/ daß er sehr hart verletzet ward/ und sich mit nichts mehr behelffen kunte/ als mit der Zungen: Er empfand vollends die Nacht durch unsägliche

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/70>, abgerufen am 30.04.2024.