Das Arbeitslohn für die Bearbeitung der Dämme von Erde und Schutt, nemlich für das Losmachen des benöthigten Schuttes, des An- karrens desselben, des Planirens, des Rammelns mit Handrammen, des Dossirens an der Brust- und Rückenseite, benebst der Unterhaltung der nöthigen Geräthschaften und Rüstung, bestimmt Herr Huth folgendermaßen.
Er rechnet an Arbeitslohn für eine Schacht- ruthe Damm, nach der verschiedenen Entlegenheit des Schuttes, nach beistehender Tabelle
[Tabelle]
Wenn
§. 198.
Das Arbeitslohn fuͤr die Bearbeitung der Daͤmme von Erde und Schutt, nemlich fuͤr das Losmachen des benoͤthigten Schuttes, des An- karrens deſſelben, des Planirens, des Rammelns mit Handrammen, des Doſſirens an der Bruſt- und Ruͤckenſeite, benebſt der Unterhaltung der noͤthigen Geraͤthſchaften und Ruͤſtung, beſtimmt Herr Huth folgendermaßen.
Er rechnet an Arbeitslohn fuͤr eine Schacht- ruthe Damm, nach der verſchiedenen Entlegenheit des Schuttes, nach beiſtehender Tabelle
[Tabelle]
Wenn
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§. 198.
Das Arbeitslohn fuͤr die Bearbeitung der
Daͤmme von Erde und Schutt, nemlich fuͤr
das Losmachen des benoͤthigten Schuttes, des An-
karrens deſſelben, des Planirens, des Rammelns
mit Handrammen, des Doſſirens an der Bruſt-
und Ruͤckenſeite, benebſt der Unterhaltung der
noͤthigen Geraͤthſchaften und Ruͤſtung, beſtimmt
Herr Huth folgendermaßen.
Er rechnet an Arbeitslohn fuͤr eine Schacht-
ruthe Damm, nach der verſchiedenen Entlegenheit
des Schuttes, nach beiſtehender Tabelle
Wenn
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 436. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/446>, abgerufen am 08.05.2024.
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