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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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noch brauchbar; in letzterem Falle ist jedoch eine chemische Reinigung empfehlenswert. Die Kesselsteinbildner sind (unlösliche) Karbonate und Sulfate des Kalziums und Magnesiums. In erster Linie kommen in Betracht: Kalk (Ca O), der fast in jedem Wasser in gewisser Menge enthalten ist, kohlensaurer Kalk (Ca CO3), der besonders in kohlensäurehaltigem Wasser nach Entweichen der Kohlensäure durch Übergang des gelösten doppeltkohlensauren Kalkes in das unlösliche (Ca CO3) entsteht, ferner Gips (Ca SO4) und Magnesia (Mg O). Das Wasser wird nach dem Gehalt an diesen Kesselsteinbildnern durch die Zahl der "Härtegrade" gekennzeichnet. In 1 l ergeben: 10 mg Ca O oder 7·15 mg Mg O einen deutschen Härtegrad (H. Gr.), 10 mg Ca CO3 einen französischen, 7 mg Ca CO3 einen englischen Härtegrad. Die nicht als Einheit dienenden Salze werden jedesmal mit Hilfe der Molekulargewichte in gleichwertige Mengen der Grundstoffe umgerechnet. 1 deutscher Härtegrad = 1·25 englischen = 1·79 französischen Härtegraden. Bei mehr als 15 deutschen Härtegraden ist eine Reinigung ins Auge zu fassen, gegebenenfalls ist die Verwertung von Oberflächenwasser vorzuziehen (vgl. Wasserstationen).

Nach der Verwendung unterscheidet man im Eisenbahnbetrieb: Hausbrunnen und Wasserwerksbrunnen. Erstere versorgen die kleinen Bahnhöfe und Haltepunkte (die keinen Anschluß an Gemeindewasserwerke haben), die Wärterstellen auf der Strecke und Wohngebäude. Sie unterliegen vor allem den gesundheitlichen Bedingungen. Ihre Ergiebigkeit braucht nicht groß zu sein, weil sie nur zeitweise Wasser zu liefern haben. Hierfür sind Schachtbrunnen geeignet, in denen sich das langsam zusickernde Wasser ansammeln kann. Einfache Rohrbrunnen (Abb. 102), z. B. Rammbrunnen, werden jedoch bei tiefem Grundwasserstand angewendet und verdienen im allgemeinen den Vorzug, weil sie, vollkommen gegen fremde Einflüsse abgeschlossen und auf beliebige Tiefe gebohrt, den gesundheitlichen Bedingungen besser genügen. Da bei Hausbrunnen das Wasser meist von Hand zu den Verwendungsstellen gefördert wird, sind sie in möglichster Nähe von diesen anzulegen. Wasserwerksbrunnen (Wasserstationsbrunnen) dagegen bilden Zubehörteile von größeren Anlagen, die als Wasserstationen in Werkstätten und Bahnhöfen errichtet werden und häufig eine anhaltende und bedeutende Wasserförderung bewältigen. Nur wo der Bezug von Trinkwasser aus Gemeindewasserwerken unmöglich oder sehr unwirtschaftlich ist, muß zugleich auch solches beschafft werden. Die ganze Anlage muß hierbei den verschiedenartigen Bedingungen genügen. In erster Linie muß das Wasser für die Kesselspeisung geeignet und die Brunnenanlage genügend ergiebig sein. Diese ist von den Größenverhältnissen der Pumpanlage und der Hochbehälter abhängig. Letztere ermöglichen trotz der häufig auftretenden, durch den Fahrplan bedingten plötzlichen Wasserentnahme eine möglichst gleichmäßige Beanspruchung der Pump- und Brunnenanlage. Die Zeit, innerhalb der eine bestimmte Wassermenge zu liefern ist, ebenso wie die Pausen, die der Erholung der B. günstig sind, lassen sich hiernach von vornherein ermitteln. Jedoch sollen die Anlagen zur Wassergewinnung reichlich bemessen sein, damit bei Änderung der Fahrpläne und in trockenen Jahren keine Schwierigkeiten entstehen. Ihr Umfang ist sehr verschieden; bei kleineren genügt ein Schacht- oder Rohrbrunnen, bei größeren sind mehrere Rohrbrunnen erforderlich, die durch Heberleitungen, selbsttätig oder (bei großen Entfernungen oder ungünstigen Höhenverhältnissen) unter Zuhilfenahme von Zubringepumpen, das Wasser einem Sammelbrunnen zuführen (Abb. 99). Diese Leitungen werden mit Vorrichtungen zum Entlüften und zum Auffüllen versehen, ferner mit Fußventilen, die ein Ablaufen der Wassersäule bei Stillstand verhindern, und mit Ventilen, die ein Absperren der einzelnen B. ermöglichen (zwecks Instandsetzung, Verteilung der Leistung, Vornahme von Messungen u. s. w.). B., die aus der gleichen Grundwasserströmung schöpfen, legt man quer zu ihr an. Diejenigen, aus denen das Pumpwerk fördert, müssen in dessen Nähe liegen, damit im Interesse der Betriebssicherheit die Saugleitungen kurz werden. Die Pumpen werden zur Verringerung der Saughöhe auch im Brunnenkessel untergebracht (Abb. 99 und 100). In diesem Falle können die Maschinen durch ein zu hohes Ansteigen des Wasserstandes gefährdet werden. Daher läßt man durch seinen Einfluß etwa vorhandene Zubringepumpen ein- und ausschalten (Fernschaltung mit Hilfe des elektrischen Stromes, bei der meistens gleichzeitig optische oder akustische Signale gegeben werden.) Die Förderung des Wassers aus tiefen B. erfordert besondere Anordnungen, weil günstigenfalls nur eine Saughöhe von 7 bis 8 m erzielt werden kann. Um das Abreißen der Wassersäule und die sich daraus ergebenden Betriebsstörungen und Schäden an den Pumpen mit Sicherheit zu vermeiden, ist jedoch nur mit geringeren Werten zu rechnen,

noch brauchbar; in letzterem Falle ist jedoch eine chemische Reinigung empfehlenswert. Die Kesselsteinbildner sind (unlösliche) Karbonate und Sulfate des Kalziums und Magnesiums. In erster Linie kommen in Betracht: Kalk (Ca O), der fast in jedem Wasser in gewisser Menge enthalten ist, kohlensaurer Kalk (Ca CO3), der besonders in kohlensäurehaltigem Wasser nach Entweichen der Kohlensäure durch Übergang des gelösten doppeltkohlensauren Kalkes in das unlösliche (Ca CO3) entsteht, ferner Gips (Ca SO4) und Magnesia (Mg O). Das Wasser wird nach dem Gehalt an diesen Kesselsteinbildnern durch die Zahl der „Härtegrade“ gekennzeichnet. In 1 l ergeben: 10 mg Ca O oder 7·15 mg Mg O einen deutschen Härtegrad (H. Gr.), 10 mg Ca CO3 einen französischen, 7 mg Ca CO3 einen englischen Härtegrad. Die nicht als Einheit dienenden Salze werden jedesmal mit Hilfe der Molekulargewichte in gleichwertige Mengen der Grundstoffe umgerechnet. 1 deutscher Härtegrad = 1·25 englischen = 1·79 französischen Härtegraden. Bei mehr als 15 deutschen Härtegraden ist eine Reinigung ins Auge zu fassen, gegebenenfalls ist die Verwertung von Oberflächenwasser vorzuziehen (vgl. Wasserstationen).

Nach der Verwendung unterscheidet man im Eisenbahnbetrieb: Hausbrunnen und Wasserwerksbrunnen. Erstere versorgen die kleinen Bahnhöfe und Haltepunkte (die keinen Anschluß an Gemeindewasserwerke haben), die Wärterstellen auf der Strecke und Wohngebäude. Sie unterliegen vor allem den gesundheitlichen Bedingungen. Ihre Ergiebigkeit braucht nicht groß zu sein, weil sie nur zeitweise Wasser zu liefern haben. Hierfür sind Schachtbrunnen geeignet, in denen sich das langsam zusickernde Wasser ansammeln kann. Einfache Rohrbrunnen (Abb. 102), z. B. Rammbrunnen, werden jedoch bei tiefem Grundwasserstand angewendet und verdienen im allgemeinen den Vorzug, weil sie, vollkommen gegen fremde Einflüsse abgeschlossen und auf beliebige Tiefe gebohrt, den gesundheitlichen Bedingungen besser genügen. Da bei Hausbrunnen das Wasser meist von Hand zu den Verwendungsstellen gefördert wird, sind sie in möglichster Nähe von diesen anzulegen. Wasserwerksbrunnen (Wasserstationsbrunnen) dagegen bilden Zubehörteile von größeren Anlagen, die als Wasserstationen in Werkstätten und Bahnhöfen errichtet werden und häufig eine anhaltende und bedeutende Wasserförderung bewältigen. Nur wo der Bezug von Trinkwasser aus Gemeindewasserwerken unmöglich oder sehr unwirtschaftlich ist, muß zugleich auch solches beschafft werden. Die ganze Anlage muß hierbei den verschiedenartigen Bedingungen genügen. In erster Linie muß das Wasser für die Kesselspeisung geeignet und die Brunnenanlage genügend ergiebig sein. Diese ist von den Größenverhältnissen der Pumpanlage und der Hochbehälter abhängig. Letztere ermöglichen trotz der häufig auftretenden, durch den Fahrplan bedingten plötzlichen Wasserentnahme eine möglichst gleichmäßige Beanspruchung der Pump- und Brunnenanlage. Die Zeit, innerhalb der eine bestimmte Wassermenge zu liefern ist, ebenso wie die Pausen, die der Erholung der B. günstig sind, lassen sich hiernach von vornherein ermitteln. Jedoch sollen die Anlagen zur Wassergewinnung reichlich bemessen sein, damit bei Änderung der Fahrpläne und in trockenen Jahren keine Schwierigkeiten entstehen. Ihr Umfang ist sehr verschieden; bei kleineren genügt ein Schacht- oder Rohrbrunnen, bei größeren sind mehrere Rohrbrunnen erforderlich, die durch Heberleitungen, selbsttätig oder (bei großen Entfernungen oder ungünstigen Höhenverhältnissen) unter Zuhilfenahme von Zubringepumpen, das Wasser einem Sammelbrunnen zuführen (Abb. 99). Diese Leitungen werden mit Vorrichtungen zum Entlüften und zum Auffüllen versehen, ferner mit Fußventilen, die ein Ablaufen der Wassersäule bei Stillstand verhindern, und mit Ventilen, die ein Absperren der einzelnen B. ermöglichen (zwecks Instandsetzung, Verteilung der Leistung, Vornahme von Messungen u. s. w.). B., die aus der gleichen Grundwasserströmung schöpfen, legt man quer zu ihr an. Diejenigen, aus denen das Pumpwerk fördert, müssen in dessen Nähe liegen, damit im Interesse der Betriebssicherheit die Saugleitungen kurz werden. Die Pumpen werden zur Verringerung der Saughöhe auch im Brunnenkessel untergebracht (Abb. 99 und 100). In diesem Falle können die Maschinen durch ein zu hohes Ansteigen des Wasserstandes gefährdet werden. Daher läßt man durch seinen Einfluß etwa vorhandene Zubringepumpen ein- und ausschalten (Fernschaltung mit Hilfe des elektrischen Stromes, bei der meistens gleichzeitig optische oder akustische Signale gegeben werden.) Die Förderung des Wassers aus tiefen B. erfordert besondere Anordnungen, weil günstigenfalls nur eine Saughöhe von 7 bis 8 m erzielt werden kann. Um das Abreißen der Wassersäule und die sich daraus ergebenden Betriebsstörungen und Schäden an den Pumpen mit Sicherheit zu vermeiden, ist jedoch nur mit geringeren Werten zu rechnen,

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noch brauchbar; in letzterem Falle ist jedoch eine chemische Reinigung empfehlenswert. Die Kesselsteinbildner sind (unlösliche) Karbonate und Sulfate des Kalziums und Magnesiums. In erster Linie kommen in Betracht: Kalk (Ca O), der fast in jedem Wasser in gewisser Menge enthalten ist, kohlensaurer Kalk (Ca CO<hi rendition="#sub">3</hi>), der besonders in kohlensäurehaltigem Wasser nach Entweichen der Kohlensäure durch Übergang des gelösten doppeltkohlensauren Kalkes in das unlösliche (Ca CO<hi rendition="#sub">3</hi>) entsteht, ferner Gips (Ca SO<hi rendition="#sub">4</hi>) und Magnesia (Mg O). Das Wasser wird nach dem Gehalt an diesen Kesselsteinbildnern durch die Zahl der &#x201E;Härtegrade&#x201C; gekennzeichnet. In 1 <hi rendition="#i">l</hi> ergeben: 10 <hi rendition="#i">mg</hi> Ca O oder 7·15 <hi rendition="#i">mg</hi> Mg O einen deutschen Härtegrad (H. Gr.), 10 <hi rendition="#i">mg</hi> Ca CO<hi rendition="#sub">3</hi> einen französischen, 7 <hi rendition="#i">mg</hi> Ca CO<hi rendition="#sub">3</hi> einen englischen Härtegrad. Die nicht als Einheit dienenden Salze werden jedesmal mit Hilfe der Molekulargewichte in gleichwertige Mengen der Grundstoffe umgerechnet. 1 deutscher Härtegrad = 1·25 englischen = 1·79 französischen Härtegraden. Bei mehr als 15 deutschen Härtegraden ist eine Reinigung ins Auge zu fassen, gegebenenfalls ist die Verwertung von Oberflächenwasser vorzuziehen (vgl. Wasserstationen).</p><lb/>
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[115/0127] noch brauchbar; in letzterem Falle ist jedoch eine chemische Reinigung empfehlenswert. Die Kesselsteinbildner sind (unlösliche) Karbonate und Sulfate des Kalziums und Magnesiums. In erster Linie kommen in Betracht: Kalk (Ca O), der fast in jedem Wasser in gewisser Menge enthalten ist, kohlensaurer Kalk (Ca CO3), der besonders in kohlensäurehaltigem Wasser nach Entweichen der Kohlensäure durch Übergang des gelösten doppeltkohlensauren Kalkes in das unlösliche (Ca CO3) entsteht, ferner Gips (Ca SO4) und Magnesia (Mg O). Das Wasser wird nach dem Gehalt an diesen Kesselsteinbildnern durch die Zahl der „Härtegrade“ gekennzeichnet. In 1 l ergeben: 10 mg Ca O oder 7·15 mg Mg O einen deutschen Härtegrad (H. Gr.), 10 mg Ca CO3 einen französischen, 7 mg Ca CO3 einen englischen Härtegrad. Die nicht als Einheit dienenden Salze werden jedesmal mit Hilfe der Molekulargewichte in gleichwertige Mengen der Grundstoffe umgerechnet. 1 deutscher Härtegrad = 1·25 englischen = 1·79 französischen Härtegraden. Bei mehr als 15 deutschen Härtegraden ist eine Reinigung ins Auge zu fassen, gegebenenfalls ist die Verwertung von Oberflächenwasser vorzuziehen (vgl. Wasserstationen). Nach der Verwendung unterscheidet man im Eisenbahnbetrieb: Hausbrunnen und Wasserwerksbrunnen. Erstere versorgen die kleinen Bahnhöfe und Haltepunkte (die keinen Anschluß an Gemeindewasserwerke haben), die Wärterstellen auf der Strecke und Wohngebäude. Sie unterliegen vor allem den gesundheitlichen Bedingungen. Ihre Ergiebigkeit braucht nicht groß zu sein, weil sie nur zeitweise Wasser zu liefern haben. Hierfür sind Schachtbrunnen geeignet, in denen sich das langsam zusickernde Wasser ansammeln kann. Einfache Rohrbrunnen (Abb. 102), z. B. Rammbrunnen, werden jedoch bei tiefem Grundwasserstand angewendet und verdienen im allgemeinen den Vorzug, weil sie, vollkommen gegen fremde Einflüsse abgeschlossen und auf beliebige Tiefe gebohrt, den gesundheitlichen Bedingungen besser genügen. Da bei Hausbrunnen das Wasser meist von Hand zu den Verwendungsstellen gefördert wird, sind sie in möglichster Nähe von diesen anzulegen. Wasserwerksbrunnen (Wasserstationsbrunnen) dagegen bilden Zubehörteile von größeren Anlagen, die als Wasserstationen in Werkstätten und Bahnhöfen errichtet werden und häufig eine anhaltende und bedeutende Wasserförderung bewältigen. Nur wo der Bezug von Trinkwasser aus Gemeindewasserwerken unmöglich oder sehr unwirtschaftlich ist, muß zugleich auch solches beschafft werden. Die ganze Anlage muß hierbei den verschiedenartigen Bedingungen genügen. In erster Linie muß das Wasser für die Kesselspeisung geeignet und die Brunnenanlage genügend ergiebig sein. Diese ist von den Größenverhältnissen der Pumpanlage und der Hochbehälter abhängig. Letztere ermöglichen trotz der häufig auftretenden, durch den Fahrplan bedingten plötzlichen Wasserentnahme eine möglichst gleichmäßige Beanspruchung der Pump- und Brunnenanlage. Die Zeit, innerhalb der eine bestimmte Wassermenge zu liefern ist, ebenso wie die Pausen, die der Erholung der B. günstig sind, lassen sich hiernach von vornherein ermitteln. Jedoch sollen die Anlagen zur Wassergewinnung reichlich bemessen sein, damit bei Änderung der Fahrpläne und in trockenen Jahren keine Schwierigkeiten entstehen. Ihr Umfang ist sehr verschieden; bei kleineren genügt ein Schacht- oder Rohrbrunnen, bei größeren sind mehrere Rohrbrunnen erforderlich, die durch Heberleitungen, selbsttätig oder (bei großen Entfernungen oder ungünstigen Höhenverhältnissen) unter Zuhilfenahme von Zubringepumpen, das Wasser einem Sammelbrunnen zuführen (Abb. 99). Diese Leitungen werden mit Vorrichtungen zum Entlüften und zum Auffüllen versehen, ferner mit Fußventilen, die ein Ablaufen der Wassersäule bei Stillstand verhindern, und mit Ventilen, die ein Absperren der einzelnen B. ermöglichen (zwecks Instandsetzung, Verteilung der Leistung, Vornahme von Messungen u. s. w.). B., die aus der gleichen Grundwasserströmung schöpfen, legt man quer zu ihr an. Diejenigen, aus denen das Pumpwerk fördert, müssen in dessen Nähe liegen, damit im Interesse der Betriebssicherheit die Saugleitungen kurz werden. Die Pumpen werden zur Verringerung der Saughöhe auch im Brunnenkessel untergebracht (Abb. 99 und 100). In diesem Falle können die Maschinen durch ein zu hohes Ansteigen des Wasserstandes gefährdet werden. Daher läßt man durch seinen Einfluß etwa vorhandene Zubringepumpen ein- und ausschalten (Fernschaltung mit Hilfe des elektrischen Stromes, bei der meistens gleichzeitig optische oder akustische Signale gegeben werden.) Die Förderung des Wassers aus tiefen B. erfordert besondere Anordnungen, weil günstigenfalls nur eine Saughöhe von 7 bis 8 m erzielt werden kann. Um das Abreißen der Wassersäule und die sich daraus ergebenden Betriebsstörungen und Schäden an den Pumpen mit Sicherheit zu vermeiden, ist jedoch nur mit geringeren Werten zu rechnen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/127>, abgerufen am 09.06.2024.