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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Geräte u. s. w., muß man 1·5 m3 Wasser für einen Boden oder eine Etage rechnen. Es ist daher der tägliche Wasserbedarf durch die größte Anzahl der täglich zu waschenden und zu desinfizierenden Wagen, richtiger Etagen, gegeben und hat sich auch die Größe der gesamten D. nach dem täglichen größten Einlauf von verunreinigten Wagen mit entsprechender Rücksichtnahme auf eine spätere Vergrößerung der Anlage zu richten.

Mit besonderen Schwierigkeiten haben die D. bei der Verwertung, bzw. Abfuhr und Beseitigung der großen Massen von Abfallstoffen zu kämpfen. Die Streu in den Viehwagen besteht aus kurzem Stroh, schlechtem Häcksel, Torfmull, Sägespänen, Sand, Lösche, selbst Erde. Diese Streu wird auf der Fahrt mit Auswurfstoffen, Federn u. a. vermischt. Es ist daher, wenn tunlich, das wertlose Material (Sand, Lösche, Erde u. s. w.) gesondert auf eigenen Entdüngungsgleisen in der Nähe der bereits erwähnten Materialgräben herauszuwerfen, um einen leichteren Verkauf des brauchbaren Düngers an die Landwirte zu ermöglichen. Natürlich ist eine strenge Sonderung des Düngers untunlich, doch kann schon bei der Zusammenstellung der Züge mit verunreinigten Wagen, insbesondere dort, wo Zentralviehmärkte bestehen und an bestimmten Tagen Viehmärkte stattfinden, auf eine gewisse Gleichartigkeit der Wagentype Rücksicht genommen werden.

Als durchschnittliche Menge an Dünger einschließlich Streu kann für den Wagen (ausschließlich der Schweinetransportwagen) 0·15 m3 angenommen werden.

In vielen Fällen muß der brauchbare Dünger gelagert und kompostiert werden, da dessen Verwendung durch die Landwirte nur im Frühjahr und Herbste möglich ist.

Die Verwendung von Verbrennungsöfen für Dünger hat sich infolge der vielen diesem beigemengten unverbrennbaren Bestandteile (Sand, Lösche u. s. w.) nicht bewährt.

Zu einer entsprechend ausgestalteten D. gehören insbesondere folgende Anlagen und Einrichtungen.

1. Dem täglichen Wageneinlaufe entsprechend lange Aufstellungsgleise für verunreinigte, für gereinigte und für jene Wagen, die infolge zu starken Einlaufes erst am nächsten Tag nach dem Eintreffen gereinigt werden können, endlich ein oder zwei Reservegleise.

2. a) Für kleinere Anlagen zwei Waschgleise mit dazwischen liegendem gepflasterten, etwa 3 m breiten Bahnsteig in Schienenhöhe samt Hydranten.

b) Für größere Anlagen gleichfalls zwei Waschgleise mit dazwischen liegender, etwa 4 m breiter und 1·12 m hoher Waschbühne (Waschrampe) und entweder ein separates Nachreinigungsgleis oder derart lange Waschgleise, daß die gewaschenen Wagen von der Rampe abgezogen und in dem anschließenden Gleissteile nachgereinigt (Reinigen der Wagentritte, Räder und aller knapp an der Waschrampe befindlichen nicht erreichbaren Wagenteile) werden können. Auf dieser Waschbühne (Waschrampe) werden die aus den Wagen herausgenommenen Ausrüstungsgegenstände (Pferderiegel, Tränktroge, Absperrgitter, Türchen, Brettchen u. s. w.), die Arbeitsgeräte (Schaufeln, Besen, Kratzen) sowie die Schläuche und die Desinfektionsapparate zeitweilig hinterlegt. Auf dem unter a genannten Bahnsteig oder der unter b genannten Waschbühne (Waschrampe) befinden sich in Abständen von je 16 m die Warmwasserhydranten mit je 2 etwa 10 m langen Kautschukschläuchen. Diese Schläuche sollen, um ihre Haltbarkeit zu erhöhen, mit Draht umwickelt sein, der in Abständen von je 1 m gelötet ist, um ein Abwickeln zu erschweren. Die statt des Drahtes zuweilen angewendeten Holzkugeln an den Schläuchen bewähren sich nicht.

3. Bei kleinen Anlagen wird der auf den Bahnsteig oder auf einen neben den Gleisen befindlichen wasserdicht gepflasterten Platz herausgeworfene Dünger in eigene Düngergruben geworfen, die natürlich rechtzeitig entleert werden müssen. Bei größeren Anlagen wird neben den Waschgleisen (ein- oder beiderseitig) ein entsprechender, wasserdicht gepflasterter Düngerplatz etwa 4-5 m breit der ganzen Länge nach geschaffen, ein oder zwei Düngergleise hergestellt und täglich oder nach Bedarf der Dünger in die Wagen verladen. Ist es möglich, die unter 2 b erwähnten langen Wandgleise zu schaffen, so soll zuerst der Dünger aus den Wagen entfernt, dann die Wagen zur Waschrampe vorgezogen werden, wodurch der Vorteil erreicht wird, daß beim Wagenwaschen durch das unvermeidliche Weiterspritzen des Wassers kein Dünger in die Kanäle geschwemmt wird.

4. Bei großen Anlagen ein Manipulationsgleis für Kohle und Sendungen von Desinfektionsmitteln und -geräten sowie zum Abstellen etwaiger unbenutzter Düngerwagen.

5. Eine entsprechende Kanalisation zur Ableitung der verunreinigten Schmutzwässer in eine Reinigungsanlage.

6. Entsprechende Rohrleitungen mit Absperrschiebern für kaltes und warmes Wasser.

7. Eine Wasserstationsanlage mit Dampf- oder elektrischer Pumpe samt Hochbehälter, der mindestens den täglichen Wasserbedarf (bei kleinen Anlagen) oder den halbtägigen Wasserbedarf (bei großen Anlagen) zu fassen vermag, wenn nicht eine Wasserleitung zur Verfügung steht.

8. Ein Kesselhaus mit Warmwasseranlage.

Zur Beschaffung des heißen Wassers wird gewöhnlich Dampf verwendet, der sich mittels eines Mischventils (was sich weniger bewährt) oder mittels Strahlpumpen (Injektoren) mit dem kalten Wasser mengt. Bei großen Anlagen werden eigene Warmwasserniederdruckkessel errichtet oder es wird der Dampf mittels Düsen unmittelbar in die kaltes Wasser enthaltenden besonderen Warmwasserbehälter geleitet.

9. Für größere Anlagen ein Kohlenlagerplatz neben dem erwähnten Manipulationsgleis mit Rollbahn in das Kesselhaus.

10. Ein Arbeiterunterkunftshaus mit Trocken räumen für die Desinfektionskleider, Bad, Aufbewahrungsraum für die gewöhnlichen Kleider und Effekten der Arbeiter in eigenen verschließbaren und numerierten Kasten, ein Speiseraum mit

Geräte u. s. w., muß man 1·5 m3 Wasser für einen Boden oder eine Etage rechnen. Es ist daher der tägliche Wasserbedarf durch die größte Anzahl der täglich zu waschenden und zu desinfizierenden Wagen, richtiger Etagen, gegeben und hat sich auch die Größe der gesamten D. nach dem täglichen größten Einlauf von verunreinigten Wagen mit entsprechender Rücksichtnahme auf eine spätere Vergrößerung der Anlage zu richten.

Mit besonderen Schwierigkeiten haben die D. bei der Verwertung, bzw. Abfuhr und Beseitigung der großen Massen von Abfallstoffen zu kämpfen. Die Streu in den Viehwagen besteht aus kurzem Stroh, schlechtem Häcksel, Torfmull, Sägespänen, Sand, Lösche, selbst Erde. Diese Streu wird auf der Fahrt mit Auswurfstoffen, Federn u. a. vermischt. Es ist daher, wenn tunlich, das wertlose Material (Sand, Lösche, Erde u. s. w.) gesondert auf eigenen Entdüngungsgleisen in der Nähe der bereits erwähnten Materialgräben herauszuwerfen, um einen leichteren Verkauf des brauchbaren Düngers an die Landwirte zu ermöglichen. Natürlich ist eine strenge Sonderung des Düngers untunlich, doch kann schon bei der Zusammenstellung der Züge mit verunreinigten Wagen, insbesondere dort, wo Zentralviehmärkte bestehen und an bestimmten Tagen Viehmärkte stattfinden, auf eine gewisse Gleichartigkeit der Wagentype Rücksicht genommen werden.

Als durchschnittliche Menge an Dünger einschließlich Streu kann für den Wagen (ausschließlich der Schweinetransportwagen) 0·15 m3 angenommen werden.

In vielen Fällen muß der brauchbare Dünger gelagert und kompostiert werden, da dessen Verwendung durch die Landwirte nur im Frühjahr und Herbste möglich ist.

Die Verwendung von Verbrennungsöfen für Dünger hat sich infolge der vielen diesem beigemengten unverbrennbaren Bestandteile (Sand, Lösche u. s. w.) nicht bewährt.

Zu einer entsprechend ausgestalteten D. gehören insbesondere folgende Anlagen und Einrichtungen.

1. Dem täglichen Wageneinlaufe entsprechend lange Aufstellungsgleise für verunreinigte, für gereinigte und für jene Wagen, die infolge zu starken Einlaufes erst am nächsten Tag nach dem Eintreffen gereinigt werden können, endlich ein oder zwei Reservegleise.

2. a) Für kleinere Anlagen zwei Waschgleise mit dazwischen liegendem gepflasterten, etwa 3 m breiten Bahnsteig in Schienenhöhe samt Hydranten.

b) Für größere Anlagen gleichfalls zwei Waschgleise mit dazwischen liegender, etwa 4 m breiter und 1·12 m hoher Waschbühne (Waschrampe) und entweder ein separates Nachreinigungsgleis oder derart lange Waschgleise, daß die gewaschenen Wagen von der Rampe abgezogen und in dem anschließenden Gleissteile nachgereinigt (Reinigen der Wagentritte, Räder und aller knapp an der Waschrampe befindlichen nicht erreichbaren Wagenteile) werden können. Auf dieser Waschbühne (Waschrampe) werden die aus den Wagen herausgenommenen Ausrüstungsgegenstände (Pferderiegel, Tränktroge, Absperrgitter, Türchen, Brettchen u. s. w.), die Arbeitsgeräte (Schaufeln, Besen, Kratzen) sowie die Schläuche und die Desinfektionsapparate zeitweilig hinterlegt. Auf dem unter a genannten Bahnsteig oder der unter b genannten Waschbühne (Waschrampe) befinden sich in Abständen von je 16 m die Warmwasserhydranten mit je 2 etwa 10 m langen Kautschukschläuchen. Diese Schläuche sollen, um ihre Haltbarkeit zu erhöhen, mit Draht umwickelt sein, der in Abständen von je 1 m gelötet ist, um ein Abwickeln zu erschweren. Die statt des Drahtes zuweilen angewendeten Holzkugeln an den Schläuchen bewähren sich nicht.

3. Bei kleinen Anlagen wird der auf den Bahnsteig oder auf einen neben den Gleisen befindlichen wasserdicht gepflasterten Platz herausgeworfene Dünger in eigene Düngergruben geworfen, die natürlich rechtzeitig entleert werden müssen. Bei größeren Anlagen wird neben den Waschgleisen (ein- oder beiderseitig) ein entsprechender, wasserdicht gepflasterter Düngerplatz etwa 4–5 m breit der ganzen Länge nach geschaffen, ein oder zwei Düngergleise hergestellt und täglich oder nach Bedarf der Dünger in die Wagen verladen. Ist es möglich, die unter 2 b erwähnten langen Wandgleise zu schaffen, so soll zuerst der Dünger aus den Wagen entfernt, dann die Wagen zur Waschrampe vorgezogen werden, wodurch der Vorteil erreicht wird, daß beim Wagenwaschen durch das unvermeidliche Weiterspritzen des Wassers kein Dünger in die Kanäle geschwemmt wird.

4. Bei großen Anlagen ein Manipulationsgleis für Kohle und Sendungen von Desinfektionsmitteln und -geräten sowie zum Abstellen etwaiger unbenutzter Düngerwagen.

5. Eine entsprechende Kanalisation zur Ableitung der verunreinigten Schmutzwässer in eine Reinigungsanlage.

6. Entsprechende Rohrleitungen mit Absperrschiebern für kaltes und warmes Wasser.

7. Eine Wasserstationsanlage mit Dampf- oder elektrischer Pumpe samt Hochbehälter, der mindestens den täglichen Wasserbedarf (bei kleinen Anlagen) oder den halbtägigen Wasserbedarf (bei großen Anlagen) zu fassen vermag, wenn nicht eine Wasserleitung zur Verfügung steht.

8. Ein Kesselhaus mit Warmwasseranlage.

Zur Beschaffung des heißen Wassers wird gewöhnlich Dampf verwendet, der sich mittels eines Mischventils (was sich weniger bewährt) oder mittels Strahlpumpen (Injektoren) mit dem kalten Wasser mengt. Bei großen Anlagen werden eigene Warmwasserniederdruckkessel errichtet oder es wird der Dampf mittels Düsen unmittelbar in die kaltes Wasser enthaltenden besonderen Warmwasserbehälter geleitet.

9. Für größere Anlagen ein Kohlenlagerplatz neben dem erwähnten Manipulationsgleis mit Rollbahn in das Kesselhaus.

10. Ein Arbeiterunterkunftshaus mit Trocken räumen für die Desinfektionskleider, Bad, Aufbewahrungsraum für die gewöhnlichen Kleider und Effekten der Arbeiter in eigenen verschließbaren und numerierten Kasten, ein Speiseraum mit

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[282/0296] Geräte u. s. w., muß man 1·5 m3 Wasser für einen Boden oder eine Etage rechnen. Es ist daher der tägliche Wasserbedarf durch die größte Anzahl der täglich zu waschenden und zu desinfizierenden Wagen, richtiger Etagen, gegeben und hat sich auch die Größe der gesamten D. nach dem täglichen größten Einlauf von verunreinigten Wagen mit entsprechender Rücksichtnahme auf eine spätere Vergrößerung der Anlage zu richten. Mit besonderen Schwierigkeiten haben die D. bei der Verwertung, bzw. Abfuhr und Beseitigung der großen Massen von Abfallstoffen zu kämpfen. Die Streu in den Viehwagen besteht aus kurzem Stroh, schlechtem Häcksel, Torfmull, Sägespänen, Sand, Lösche, selbst Erde. Diese Streu wird auf der Fahrt mit Auswurfstoffen, Federn u. a. vermischt. Es ist daher, wenn tunlich, das wertlose Material (Sand, Lösche, Erde u. s. w.) gesondert auf eigenen Entdüngungsgleisen in der Nähe der bereits erwähnten Materialgräben herauszuwerfen, um einen leichteren Verkauf des brauchbaren Düngers an die Landwirte zu ermöglichen. Natürlich ist eine strenge Sonderung des Düngers untunlich, doch kann schon bei der Zusammenstellung der Züge mit verunreinigten Wagen, insbesondere dort, wo Zentralviehmärkte bestehen und an bestimmten Tagen Viehmärkte stattfinden, auf eine gewisse Gleichartigkeit der Wagentype Rücksicht genommen werden. Als durchschnittliche Menge an Dünger einschließlich Streu kann für den Wagen (ausschließlich der Schweinetransportwagen) 0·15 m3 angenommen werden. In vielen Fällen muß der brauchbare Dünger gelagert und kompostiert werden, da dessen Verwendung durch die Landwirte nur im Frühjahr und Herbste möglich ist. Die Verwendung von Verbrennungsöfen für Dünger hat sich infolge der vielen diesem beigemengten unverbrennbaren Bestandteile (Sand, Lösche u. s. w.) nicht bewährt. Zu einer entsprechend ausgestalteten D. gehören insbesondere folgende Anlagen und Einrichtungen. 1. Dem täglichen Wageneinlaufe entsprechend lange Aufstellungsgleise für verunreinigte, für gereinigte und für jene Wagen, die infolge zu starken Einlaufes erst am nächsten Tag nach dem Eintreffen gereinigt werden können, endlich ein oder zwei Reservegleise. 2. a) Für kleinere Anlagen zwei Waschgleise mit dazwischen liegendem gepflasterten, etwa 3 m breiten Bahnsteig in Schienenhöhe samt Hydranten. b) Für größere Anlagen gleichfalls zwei Waschgleise mit dazwischen liegender, etwa 4 m breiter und 1·12 m hoher Waschbühne (Waschrampe) und entweder ein separates Nachreinigungsgleis oder derart lange Waschgleise, daß die gewaschenen Wagen von der Rampe abgezogen und in dem anschließenden Gleissteile nachgereinigt (Reinigen der Wagentritte, Räder und aller knapp an der Waschrampe befindlichen nicht erreichbaren Wagenteile) werden können. Auf dieser Waschbühne (Waschrampe) werden die aus den Wagen herausgenommenen Ausrüstungsgegenstände (Pferderiegel, Tränktroge, Absperrgitter, Türchen, Brettchen u. s. w.), die Arbeitsgeräte (Schaufeln, Besen, Kratzen) sowie die Schläuche und die Desinfektionsapparate zeitweilig hinterlegt. Auf dem unter a genannten Bahnsteig oder der unter b genannten Waschbühne (Waschrampe) befinden sich in Abständen von je 16 m die Warmwasserhydranten mit je 2 etwa 10 m langen Kautschukschläuchen. Diese Schläuche sollen, um ihre Haltbarkeit zu erhöhen, mit Draht umwickelt sein, der in Abständen von je 1 m gelötet ist, um ein Abwickeln zu erschweren. Die statt des Drahtes zuweilen angewendeten Holzkugeln an den Schläuchen bewähren sich nicht. 3. Bei kleinen Anlagen wird der auf den Bahnsteig oder auf einen neben den Gleisen befindlichen wasserdicht gepflasterten Platz herausgeworfene Dünger in eigene Düngergruben geworfen, die natürlich rechtzeitig entleert werden müssen. Bei größeren Anlagen wird neben den Waschgleisen (ein- oder beiderseitig) ein entsprechender, wasserdicht gepflasterter Düngerplatz etwa 4–5 m breit der ganzen Länge nach geschaffen, ein oder zwei Düngergleise hergestellt und täglich oder nach Bedarf der Dünger in die Wagen verladen. Ist es möglich, die unter 2 b erwähnten langen Wandgleise zu schaffen, so soll zuerst der Dünger aus den Wagen entfernt, dann die Wagen zur Waschrampe vorgezogen werden, wodurch der Vorteil erreicht wird, daß beim Wagenwaschen durch das unvermeidliche Weiterspritzen des Wassers kein Dünger in die Kanäle geschwemmt wird. 4. Bei großen Anlagen ein Manipulationsgleis für Kohle und Sendungen von Desinfektionsmitteln und -geräten sowie zum Abstellen etwaiger unbenutzter Düngerwagen. 5. Eine entsprechende Kanalisation zur Ableitung der verunreinigten Schmutzwässer in eine Reinigungsanlage. 6. Entsprechende Rohrleitungen mit Absperrschiebern für kaltes und warmes Wasser. 7. Eine Wasserstationsanlage mit Dampf- oder elektrischer Pumpe samt Hochbehälter, der mindestens den täglichen Wasserbedarf (bei kleinen Anlagen) oder den halbtägigen Wasserbedarf (bei großen Anlagen) zu fassen vermag, wenn nicht eine Wasserleitung zur Verfügung steht. 8. Ein Kesselhaus mit Warmwasseranlage. Zur Beschaffung des heißen Wassers wird gewöhnlich Dampf verwendet, der sich mittels eines Mischventils (was sich weniger bewährt) oder mittels Strahlpumpen (Injektoren) mit dem kalten Wasser mengt. Bei großen Anlagen werden eigene Warmwasserniederdruckkessel errichtet oder es wird der Dampf mittels Düsen unmittelbar in die kaltes Wasser enthaltenden besonderen Warmwasserbehälter geleitet. 9. Für größere Anlagen ein Kohlenlagerplatz neben dem erwähnten Manipulationsgleis mit Rollbahn in das Kesselhaus. 10. Ein Arbeiterunterkunftshaus mit Trocken räumen für die Desinfektionskleider, Bad, Aufbewahrungsraum für die gewöhnlichen Kleider und Effekten der Arbeiter in eigenen verschließbaren und numerierten Kasten, ein Speiseraum mit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/296>, abgerufen am 29.05.2024.