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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Spurweiten von 600 mm, für halbbewegliche von 750-900-1000 mm als Normalmaße herausgebildet. Im Handel sind meist nur diese Spurweiten vertreten; andere Gleise müssen besonders angefertigt werden.

Die Anforderungen an die Gleise der halbbeweglichen Bahnen schwanken zwischen denen für Kleinbahnen (s. diese) und denen für leichtbewegliche F. Die Gleise der leichtbeweglichen F. sollen nachstehenden Anforderungen genügen.

a) Die einzelnen Gleisstücke (Joche) dürfen nicht zu schwer sein, damit sie von 1 bis 4 Arbeitern getragen und verlegt werden können.

b) Das Zusammensetzen, und Wiederauseinandernehmen der Strecke muß bei jeder Witterung schnell und einfach erfolgen.

c) Das Gleis soll sich den Unebenheiten der Bodenoberfläche tunlichst anschmiegen und so stark ausgeführt sein, daß es selbst bei unvollkommener Auflagerung die darüber gehenden Lasten ohne Nachteil tragen kann.

d) Die Stöße der Joche müssen leicht und sicher herzustellen sein und soviel seitlichen und senkrechten Spielraum haben, daß kleinere Krümmungen ohne besonders gebogene Schienen und wesentliche Neigungswechsel ohne Beeinträchtigung der Betriebssicherheit ausgeführt werden können.

e) Die Schienen müssen auf den Jochen so befestigt sein, daß ein Wandern oder seitliches Ausbiegen verhindert wird.

In bezug auf die bauliche Anlage läßt sich folgendes annehmen:

Für kurze Zeit und durch einzelne Wagen zu benutzende Strecken sind kürzere Gleisrahmen als 5 m zu verwenden. Die Schwelle muß so geformt sein, daß sie sich dem Boden anschmiegt und auch ohne Stopfen festliegt und soll nicht so hervorstehen, daß der Weg zwischen den Schienen wesentlich behindert wird. Schienen und Schwellen müssen bei größter Tragfähigkeit möglichst geringes Gewicht besitzen. Die Rahmen müssen auch die Herstellung von Bögen kleineren Halbmessers gestatten. Die Verbindung zwischen Schiene und Schwelle muß so fest sein, daß die Spurweite unter allen Umständen gesichert ist, aber doch eine gewisse Beweglichkeit gestatten, damit die Schwelle auch bei Unebenheiten des Bodens sich diesem anschmiegen kann, wobei die Schiene sich gleichzeitig etwas durchbiegt. Die Stöße müssen leicht und bei jeder Witterung herzustellen und auseinanderzunehmen sein. Auch sie müssen bei größter Tragfähigkeit und Festigkeit erhebliche Beweglichkeit der einzelnen Rahmen gestatten. Daß den vorgenannten Anforderungen nur ein gutes Material genügen kann, liegt auf der Hand. Man verwendet deshalb neuerdings für Schienen und Schwellen nur Bessemerstahl.

Die Schienen hatten früher die verschiedenartigsten Formen. Neuerdings hat die Vignolschiene fast alle anderen Formen verdrängt.

Für leichtbewegliche F. schwankt das Gewicht der Schiene zwischen 4-10 kg/m bei 45-70 mm Höhe. Gleisrahmen für halb bewegliche F. stellt man noch aus Schienen bis 14 kg/m bei 80 mm


Abb. 30 a bis 30 f.
Höhe her, jedoch gewöhnlich mit 7 m Rahmenlänge. Schwere Schienenprofile werden für halbbewegliche F. ebenfalls verwendet. Man geht bis zu 33 kg/m bei 130 mm Höhe und streckt dann den Oberbau nicht mit Gleisrahmen, sondern mit losen Schienen, meist unter Anwendung von Holzschwellen vor.

Die Schwellen für leichtbewegliche F. sind fast durchweg aus Bessemerstahl und weisen die Formen nach Abb. 30 a bis 30 f auf. Die kastenförmigen Profile werden an den Enden durch Abbiegen geschlossen, um das seitliche Verschieben der Gleise zu verhindern. Holzschwellen sind hier seltener (Moorbahnen), bei halbbeweglichen F. aber häufiger.

Das Gewicht der Stahlschwellen beträgt 3·5 bis 9 kg/m, die Breite 105 bis 175 mm, die Länge 1,5-1,8mal der Spurweite. Holzschwellen haben verschiedene Abmessungen; ihre Länge schwankt zwischen 1,5-1,8mal der Spurweite.


Spurweiten von 600 mm, für halbbewegliche von 750–900–1000 mm als Normalmaße herausgebildet. Im Handel sind meist nur diese Spurweiten vertreten; andere Gleise müssen besonders angefertigt werden.

Die Anforderungen an die Gleise der halbbeweglichen Bahnen schwanken zwischen denen für Kleinbahnen (s. diese) und denen für leichtbewegliche F. Die Gleise der leichtbeweglichen F. sollen nachstehenden Anforderungen genügen.

a) Die einzelnen Gleisstücke (Joche) dürfen nicht zu schwer sein, damit sie von 1 bis 4 Arbeitern getragen und verlegt werden können.

b) Das Zusammensetzen, und Wiederauseinandernehmen der Strecke muß bei jeder Witterung schnell und einfach erfolgen.

c) Das Gleis soll sich den Unebenheiten der Bodenoberfläche tunlichst anschmiegen und so stark ausgeführt sein, daß es selbst bei unvollkommener Auflagerung die darüber gehenden Lasten ohne Nachteil tragen kann.

d) Die Stöße der Joche müssen leicht und sicher herzustellen sein und soviel seitlichen und senkrechten Spielraum haben, daß kleinere Krümmungen ohne besonders gebogene Schienen und wesentliche Neigungswechsel ohne Beeinträchtigung der Betriebssicherheit ausgeführt werden können.

e) Die Schienen müssen auf den Jochen so befestigt sein, daß ein Wandern oder seitliches Ausbiegen verhindert wird.

In bezug auf die bauliche Anlage läßt sich folgendes annehmen:

Für kurze Zeit und durch einzelne Wagen zu benutzende Strecken sind kürzere Gleisrahmen als 5 m zu verwenden. Die Schwelle muß so geformt sein, daß sie sich dem Boden anschmiegt und auch ohne Stopfen festliegt und soll nicht so hervorstehen, daß der Weg zwischen den Schienen wesentlich behindert wird. Schienen und Schwellen müssen bei größter Tragfähigkeit möglichst geringes Gewicht besitzen. Die Rahmen müssen auch die Herstellung von Bögen kleineren Halbmessers gestatten. Die Verbindung zwischen Schiene und Schwelle muß so fest sein, daß die Spurweite unter allen Umständen gesichert ist, aber doch eine gewisse Beweglichkeit gestatten, damit die Schwelle auch bei Unebenheiten des Bodens sich diesem anschmiegen kann, wobei die Schiene sich gleichzeitig etwas durchbiegt. Die Stöße müssen leicht und bei jeder Witterung herzustellen und auseinanderzunehmen sein. Auch sie müssen bei größter Tragfähigkeit und Festigkeit erhebliche Beweglichkeit der einzelnen Rahmen gestatten. Daß den vorgenannten Anforderungen nur ein gutes Material genügen kann, liegt auf der Hand. Man verwendet deshalb neuerdings für Schienen und Schwellen nur Bessemerstahl.

Die Schienen hatten früher die verschiedenartigsten Formen. Neuerdings hat die Vignolschiene fast alle anderen Formen verdrängt.

Für leichtbewegliche F. schwankt das Gewicht der Schiene zwischen 4–10 kg/m bei 45–70 mm Höhe. Gleisrahmen für halb bewegliche F. stellt man noch aus Schienen bis 14 kg/m bei 80 mm


Abb. 30 a bis 30 f.
Höhe her, jedoch gewöhnlich mit 7 m Rahmenlänge. Schwere Schienenprofile werden für halbbewegliche F. ebenfalls verwendet. Man geht bis zu 33 kg/m bei 130 mm Höhe und streckt dann den Oberbau nicht mit Gleisrahmen, sondern mit losen Schienen, meist unter Anwendung von Holzschwellen vor.

Die Schwellen für leichtbewegliche F. sind fast durchweg aus Bessemerstahl und weisen die Formen nach Abb. 30 a bis 30 f auf. Die kastenförmigen Profile werden an den Enden durch Abbiegen geschlossen, um das seitliche Verschieben der Gleise zu verhindern. Holzschwellen sind hier seltener (Moorbahnen), bei halbbeweglichen F. aber häufiger.

Das Gewicht der Stahlschwellen beträgt 3·5 bis 9 kg/m, die Breite 105 bis 175 mm, die Länge 1,5–1,8mal der Spurweite. Holzschwellen haben verschiedene Abmessungen; ihre Länge schwankt zwischen 1,5–1,8mal der Spurweite.


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[43/0051] Spurweiten von 600 mm, für halbbewegliche von 750–900–1000 mm als Normalmaße herausgebildet. Im Handel sind meist nur diese Spurweiten vertreten; andere Gleise müssen besonders angefertigt werden. Die Anforderungen an die Gleise der halbbeweglichen Bahnen schwanken zwischen denen für Kleinbahnen (s. diese) und denen für leichtbewegliche F. Die Gleise der leichtbeweglichen F. sollen nachstehenden Anforderungen genügen. a) Die einzelnen Gleisstücke (Joche) dürfen nicht zu schwer sein, damit sie von 1 bis 4 Arbeitern getragen und verlegt werden können. b) Das Zusammensetzen, und Wiederauseinandernehmen der Strecke muß bei jeder Witterung schnell und einfach erfolgen. c) Das Gleis soll sich den Unebenheiten der Bodenoberfläche tunlichst anschmiegen und so stark ausgeführt sein, daß es selbst bei unvollkommener Auflagerung die darüber gehenden Lasten ohne Nachteil tragen kann. d) Die Stöße der Joche müssen leicht und sicher herzustellen sein und soviel seitlichen und senkrechten Spielraum haben, daß kleinere Krümmungen ohne besonders gebogene Schienen und wesentliche Neigungswechsel ohne Beeinträchtigung der Betriebssicherheit ausgeführt werden können. e) Die Schienen müssen auf den Jochen so befestigt sein, daß ein Wandern oder seitliches Ausbiegen verhindert wird. In bezug auf die bauliche Anlage läßt sich folgendes annehmen: Für kurze Zeit und durch einzelne Wagen zu benutzende Strecken sind kürzere Gleisrahmen als 5 m zu verwenden. Die Schwelle muß so geformt sein, daß sie sich dem Boden anschmiegt und auch ohne Stopfen festliegt und soll nicht so hervorstehen, daß der Weg zwischen den Schienen wesentlich behindert wird. Schienen und Schwellen müssen bei größter Tragfähigkeit möglichst geringes Gewicht besitzen. Die Rahmen müssen auch die Herstellung von Bögen kleineren Halbmessers gestatten. Die Verbindung zwischen Schiene und Schwelle muß so fest sein, daß die Spurweite unter allen Umständen gesichert ist, aber doch eine gewisse Beweglichkeit gestatten, damit die Schwelle auch bei Unebenheiten des Bodens sich diesem anschmiegen kann, wobei die Schiene sich gleichzeitig etwas durchbiegt. Die Stöße müssen leicht und bei jeder Witterung herzustellen und auseinanderzunehmen sein. Auch sie müssen bei größter Tragfähigkeit und Festigkeit erhebliche Beweglichkeit der einzelnen Rahmen gestatten. Daß den vorgenannten Anforderungen nur ein gutes Material genügen kann, liegt auf der Hand. Man verwendet deshalb neuerdings für Schienen und Schwellen nur Bessemerstahl. Die Schienen hatten früher die verschiedenartigsten Formen. Neuerdings hat die Vignolschiene fast alle anderen Formen verdrängt. Für leichtbewegliche F. schwankt das Gewicht der Schiene zwischen 4–10 kg/m bei 45–70 mm Höhe. Gleisrahmen für halb bewegliche F. stellt man noch aus Schienen bis 14 kg/m bei 80 mm [Abbildung Abb. 30 a bis 30 f. ] Höhe her, jedoch gewöhnlich mit 7 m Rahmenlänge. Schwere Schienenprofile werden für halbbewegliche F. ebenfalls verwendet. Man geht bis zu 33 kg/m bei 130 mm Höhe und streckt dann den Oberbau nicht mit Gleisrahmen, sondern mit losen Schienen, meist unter Anwendung von Holzschwellen vor. Die Schwellen für leichtbewegliche F. sind fast durchweg aus Bessemerstahl und weisen die Formen nach Abb. 30 a bis 30 f auf. Die kastenförmigen Profile werden an den Enden durch Abbiegen geschlossen, um das seitliche Verschieben der Gleise zu verhindern. Holzschwellen sind hier seltener (Moorbahnen), bei halbbeweglichen F. aber häufiger. Das Gewicht der Stahlschwellen beträgt 3·5 bis 9 kg/m, die Breite 105 bis 175 mm, die Länge 1,5–1,8mal der Spurweite. Holzschwellen haben verschiedene Abmessungen; ihre Länge schwankt zwischen 1,5–1,8mal der Spurweite.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/51>, abgerufen am 12.06.2024.