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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Die Lackiererei erhält eine besondere Zuleitung, weil sie viel länger als die anderen Teile beheizt wird. Deshalb wird auch von ihrer Zuleitung die Prüfleitung für die Wagenbeheizung abgezweigt.

Dienstwohnungen und Bureauräume aller Art werden je nach Umständen mit Öfen oder mit Zentralheizung ausgestattet; wird letztere gewählt, so ist Warmwasserheizung zu verwenden.

Literatur: Rietschel, Leitfaden zum Entwerfen und Berechnen von Lüftungs- und Heizungsanlagen. 5. Aufl., Berlin 1914. - Gramberg, Heizung und Lüftung von Gebäuden. Berlin 1909. - Dietz, Ventilations- und Heizungsanlagen. München 1909. - Anweisung zum Entwerfen und Instandhalten der Zentralheizungsanlagen, herausgegeben vom (preußischen) Minister der öffentlichen Arbeiten. 1909. - Spezielle Literatur ist spärlich: v. Stockerts, Hb. d. Eisbmaschw. II, 165 (Lokomotivschuppen), III, 13 und 83 (Werkstätten). - Cornelius, Entwerfen und Bau von Lokomotivschuppen. Ztschr. f. Bw. 1909. - Klopsch, Heizung der Lokomotivschuppen. Organ 1906, 143 und Tafel 30. - Kirchhoff, Wagenwerkstätte Burbach, Organ 1908, 43. - Fernheizanlage des Hauptbahnhofs München: Haustechn. Rundschau, XIV Jg., 14/15.

Gramberg.


Heizung der Eisenbahnwagen (carriage heating; chauffage des voitures; riscaldamento delle vetture), die künstliche Erwärmung ihres Innenraums; bei Personenwagen der Haupt-, Neben- und Lokalbahnen ist in den Ländern der gemäßigten und kalten Zone die H. aus sanitären Rücksichten geboten und fast allgemein in mehr oder minder vollkommener Weise eingeführt, während sie bei Straßen- und Kleinbahnen zumeist nur dann zur Anwendung kommt, wenn die klimatischen Verhältnisse sie besonders nötig erscheinen lassen, oder die betreffende Bahnlinie sich auf längeren Strecken im freien Gelände entwickelt. In den meisten Staaten werden die Verwaltungen der erstgenannten Bahnkategorien im Verordnungsweg verpflichtet, die Personenwagen zu heizen. Bei Güterwagen erfolgt die H. nur ausnahmsweise, u. zw. zur Hintanhaltung des Verderbens gewisser Güter, die durch Kälte besonders leiden. Wirksame Wagenbeheizungseinrichtungen sind erst seit dem Jahre 1869 in größerem Maßstab eingeführt. Vor dieser Zeit waren fast ausschließlich nur Wärmflaschen oder Öfen und vereinzelt (für Luxuswagen) Warmwasserheizungen in Verwendung.

I. H. der Personenwagen.

Die H. soll im allgemeinen folgenden Bedingungen entsprechen:

a) Die Luft soll in allen Schichten jeder Wagenabteilung gleichmäßig erwärmt sein.

b) Die Luft in den Wagen soll auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen dauernd auf 12-15° C erwärmt werden können.

Die Heizvorrichtungen müssen demnach den klimatischen Verhältnissen angepaßt werden und in ihren Wirkungen regulierbar sein.

c) Die Größe und Lage der einzelnen Heizkörper soll eine derartige sein, daß die Reisenden durch übermäßige strahlende Wärme nicht belästigt werden.

d) Die Luft in den Wagen soll nicht zu trocken sein.

e) Die Heizvorrichtung soll feuersicher sein.

Inwieferne die vorhandenen Einrichtungen diesen Bedingungen entsprechen, wird bei den einzelnen Heizvorrichtungen erörtert werden; vorerst sollen nur die Punkte b und d im allgemeinen besprochen werden.

Soll im Wagen eine bestimmte Temperatur dauernd erhalten werden, so muß die Heizquelle stets soviel Wärme zuführen, als durch die Wandungen des Wagens und durch die vorhandenen Lüftungseinrichtungen nach außen verloren geht.

Die Wärmeabgabe der einzelnen Wagenumfassungswände ist von deren Größe und Wärmedurchgangsfähigkeit abhängig.

Es ist richtiger, die Heizfläche des Wärmeapparats nach der Größe und dem Wärmedurchgangsvermögen der Abteilwände, -fenster u. s. w., als nach dem Rauminhalt der Wagenabteilungen zu bemessen. Ein Stirnabteil erfordert eine größere Wärmezufuhr als ein ebenso großes mittleres Abteil, wenn in diesen beiden Wagenabteilungen die gleiche Temperatur erhalten werden soll.

Die in Wärmeeinheiten ausgedrückte Wärmemenge W, die stündlich durch die m2 gemessenen Flächen f, f1, f2 ... der Wagenwände (einschließlich der Fensterflächen) verloren geht, ergibt sich aus der Gleichung W = (kf + k1f1 + k2f2 + ...) (t - ta), wobei k, k1 k2 ... die Wärmedurchgangskoeffizienten der verschiedenen Wandungen, Fenster u. s. w. f. d. m2, bzw. die Anzahl Wärmeeinheiten, die 1 m2 für jeden Grad Temperaturdifferenz i. d. Stunde ableitet, t die Temperatur, die im Wagen dauernd erhalten werden soll und ta die Temperatur der Außenluft bezeichnet.

Hierbei sind die Abteilungswände (Scheidewände) nicht in Rechnung zu ziehen, weil zu ihren beiden Seiten keine Temperaturdifferenz vorausgesetzt ist und somit keine Wärmeableitung stattfindet. Zur Bestimmung von W ist die voraussichtlich größte Temperaturdifferenz in Betracht zu ziehen; für die klimatischen

Die Lackiererei erhält eine besondere Zuleitung, weil sie viel länger als die anderen Teile beheizt wird. Deshalb wird auch von ihrer Zuleitung die Prüfleitung für die Wagenbeheizung abgezweigt.

Dienstwohnungen und Bureauräume aller Art werden je nach Umständen mit Öfen oder mit Zentralheizung ausgestattet; wird letztere gewählt, so ist Warmwasserheizung zu verwenden.

Literatur: Rietschel, Leitfaden zum Entwerfen und Berechnen von Lüftungs- und Heizungsanlagen. 5. Aufl., Berlin 1914. – Gramberg, Heizung und Lüftung von Gebäuden. Berlin 1909. – Dietz, Ventilations- und Heizungsanlagen. München 1909. – Anweisung zum Entwerfen und Instandhalten der Zentralheizungsanlagen, herausgegeben vom (preußischen) Minister der öffentlichen Arbeiten. 1909. – Spezielle Literatur ist spärlich: v. Stockerts, Hb. d. Eisbmaschw. II, 165 (Lokomotivschuppen), III, 13 und 83 (Werkstätten). – Cornelius, Entwerfen und Bau von Lokomotivschuppen. Ztschr. f. Bw. 1909. – Klopsch, Heizung der Lokomotivschuppen. Organ 1906, 143 und Tafel 30. – Kirchhoff, Wagenwerkstätte Burbach, Organ 1908, 43. – Fernheizanlage des Hauptbahnhofs München: Haustechn. Rundschau, XIV Jg., 14/15.

Gramberg.


Heizung der Eisenbahnwagen (carriage heating; chauffage des voitures; riscaldamento delle vetture), die künstliche Erwärmung ihres Innenraums; bei Personenwagen der Haupt-, Neben- und Lokalbahnen ist in den Ländern der gemäßigten und kalten Zone die H. aus sanitären Rücksichten geboten und fast allgemein in mehr oder minder vollkommener Weise eingeführt, während sie bei Straßen- und Kleinbahnen zumeist nur dann zur Anwendung kommt, wenn die klimatischen Verhältnisse sie besonders nötig erscheinen lassen, oder die betreffende Bahnlinie sich auf längeren Strecken im freien Gelände entwickelt. In den meisten Staaten werden die Verwaltungen der erstgenannten Bahnkategorien im Verordnungsweg verpflichtet, die Personenwagen zu heizen. Bei Güterwagen erfolgt die H. nur ausnahmsweise, u. zw. zur Hintanhaltung des Verderbens gewisser Güter, die durch Kälte besonders leiden. Wirksame Wagenbeheizungseinrichtungen sind erst seit dem Jahre 1869 in größerem Maßstab eingeführt. Vor dieser Zeit waren fast ausschließlich nur Wärmflaschen oder Öfen und vereinzelt (für Luxuswagen) Warmwasserheizungen in Verwendung.

I. H. der Personenwagen.

Die H. soll im allgemeinen folgenden Bedingungen entsprechen:

a) Die Luft soll in allen Schichten jeder Wagenabteilung gleichmäßig erwärmt sein.

b) Die Luft in den Wagen soll auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen dauernd auf 12–15° C erwärmt werden können.

Die Heizvorrichtungen müssen demnach den klimatischen Verhältnissen angepaßt werden und in ihren Wirkungen regulierbar sein.

c) Die Größe und Lage der einzelnen Heizkörper soll eine derartige sein, daß die Reisenden durch übermäßige strahlende Wärme nicht belästigt werden.

d) Die Luft in den Wagen soll nicht zu trocken sein.

e) Die Heizvorrichtung soll feuersicher sein.

Inwieferne die vorhandenen Einrichtungen diesen Bedingungen entsprechen, wird bei den einzelnen Heizvorrichtungen erörtert werden; vorerst sollen nur die Punkte b und d im allgemeinen besprochen werden.

Soll im Wagen eine bestimmte Temperatur dauernd erhalten werden, so muß die Heizquelle stets soviel Wärme zuführen, als durch die Wandungen des Wagens und durch die vorhandenen Lüftungseinrichtungen nach außen verloren geht.

Die Wärmeabgabe der einzelnen Wagenumfassungswände ist von deren Größe und Wärmedurchgangsfähigkeit abhängig.

Es ist richtiger, die Heizfläche des Wärmeapparats nach der Größe und dem Wärmedurchgangsvermögen der Abteilwände, -fenster u. s. w., als nach dem Rauminhalt der Wagenabteilungen zu bemessen. Ein Stirnabteil erfordert eine größere Wärmezufuhr als ein ebenso großes mittleres Abteil, wenn in diesen beiden Wagenabteilungen die gleiche Temperatur erhalten werden soll.

Die in Wärmeeinheiten ausgedrückte Wärmemenge W, die stündlich durch die m2 gemessenen Flächen f, f1, f2 ... der Wagenwände (einschließlich der Fensterflächen) verloren geht, ergibt sich aus der Gleichung W = (kf + k1f1 + k2f2 + ...) (tta), wobei k, k1 k2 ... die Wärmedurchgangskoeffizienten der verschiedenen Wandungen, Fenster u. s. w. f. d. m2, bzw. die Anzahl Wärmeeinheiten, die 1 m2 für jeden Grad Temperaturdifferenz i. d. Stunde ableitet, t die Temperatur, die im Wagen dauernd erhalten werden soll und ta die Temperatur der Außenluft bezeichnet.

Hierbei sind die Abteilungswände (Scheidewände) nicht in Rechnung zu ziehen, weil zu ihren beiden Seiten keine Temperaturdifferenz vorausgesetzt ist und somit keine Wärmeableitung stattfindet. Zur Bestimmung von W ist die voraussichtlich größte Temperaturdifferenz in Betracht zu ziehen; für die klimatischen

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[164/0178] Die Lackiererei erhält eine besondere Zuleitung, weil sie viel länger als die anderen Teile beheizt wird. Deshalb wird auch von ihrer Zuleitung die Prüfleitung für die Wagenbeheizung abgezweigt. Dienstwohnungen und Bureauräume aller Art werden je nach Umständen mit Öfen oder mit Zentralheizung ausgestattet; wird letztere gewählt, so ist Warmwasserheizung zu verwenden. Literatur: Rietschel, Leitfaden zum Entwerfen und Berechnen von Lüftungs- und Heizungsanlagen. 5. Aufl., Berlin 1914. – Gramberg, Heizung und Lüftung von Gebäuden. Berlin 1909. – Dietz, Ventilations- und Heizungsanlagen. München 1909. – Anweisung zum Entwerfen und Instandhalten der Zentralheizungsanlagen, herausgegeben vom (preußischen) Minister der öffentlichen Arbeiten. 1909. – Spezielle Literatur ist spärlich: v. Stockerts, Hb. d. Eisbmaschw. II, 165 (Lokomotivschuppen), III, 13 und 83 (Werkstätten). – Cornelius, Entwerfen und Bau von Lokomotivschuppen. Ztschr. f. Bw. 1909. – Klopsch, Heizung der Lokomotivschuppen. Organ 1906, 143 und Tafel 30. – Kirchhoff, Wagenwerkstätte Burbach, Organ 1908, 43. – Fernheizanlage des Hauptbahnhofs München: Haustechn. Rundschau, XIV Jg., 14/15. Gramberg. Heizung der Eisenbahnwagen (carriage heating; chauffage des voitures; riscaldamento delle vetture), die künstliche Erwärmung ihres Innenraums; bei Personenwagen der Haupt-, Neben- und Lokalbahnen ist in den Ländern der gemäßigten und kalten Zone die H. aus sanitären Rücksichten geboten und fast allgemein in mehr oder minder vollkommener Weise eingeführt, während sie bei Straßen- und Kleinbahnen zumeist nur dann zur Anwendung kommt, wenn die klimatischen Verhältnisse sie besonders nötig erscheinen lassen, oder die betreffende Bahnlinie sich auf längeren Strecken im freien Gelände entwickelt. In den meisten Staaten werden die Verwaltungen der erstgenannten Bahnkategorien im Verordnungsweg verpflichtet, die Personenwagen zu heizen. Bei Güterwagen erfolgt die H. nur ausnahmsweise, u. zw. zur Hintanhaltung des Verderbens gewisser Güter, die durch Kälte besonders leiden. Wirksame Wagenbeheizungseinrichtungen sind erst seit dem Jahre 1869 in größerem Maßstab eingeführt. Vor dieser Zeit waren fast ausschließlich nur Wärmflaschen oder Öfen und vereinzelt (für Luxuswagen) Warmwasserheizungen in Verwendung. I. H. der Personenwagen. Die H. soll im allgemeinen folgenden Bedingungen entsprechen: a) Die Luft soll in allen Schichten jeder Wagenabteilung gleichmäßig erwärmt sein. b) Die Luft in den Wagen soll auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen dauernd auf 12–15° C erwärmt werden können. Die Heizvorrichtungen müssen demnach den klimatischen Verhältnissen angepaßt werden und in ihren Wirkungen regulierbar sein. c) Die Größe und Lage der einzelnen Heizkörper soll eine derartige sein, daß die Reisenden durch übermäßige strahlende Wärme nicht belästigt werden. d) Die Luft in den Wagen soll nicht zu trocken sein. e) Die Heizvorrichtung soll feuersicher sein. Inwieferne die vorhandenen Einrichtungen diesen Bedingungen entsprechen, wird bei den einzelnen Heizvorrichtungen erörtert werden; vorerst sollen nur die Punkte b und d im allgemeinen besprochen werden. Soll im Wagen eine bestimmte Temperatur dauernd erhalten werden, so muß die Heizquelle stets soviel Wärme zuführen, als durch die Wandungen des Wagens und durch die vorhandenen Lüftungseinrichtungen nach außen verloren geht. Die Wärmeabgabe der einzelnen Wagenumfassungswände ist von deren Größe und Wärmedurchgangsfähigkeit abhängig. Es ist richtiger, die Heizfläche des Wärmeapparats nach der Größe und dem Wärmedurchgangsvermögen der Abteilwände, -fenster u. s. w., als nach dem Rauminhalt der Wagenabteilungen zu bemessen. Ein Stirnabteil erfordert eine größere Wärmezufuhr als ein ebenso großes mittleres Abteil, wenn in diesen beiden Wagenabteilungen die gleiche Temperatur erhalten werden soll. Die in Wärmeeinheiten ausgedrückte Wärmemenge W, die stündlich durch die m2 gemessenen Flächen f, f1, f2 ... der Wagenwände (einschließlich der Fensterflächen) verloren geht, ergibt sich aus der Gleichung W = (kf + k1f1 + k2f2 + ...) (t – ta), wobei k, k1 k2 ... die Wärmedurchgangskoeffizienten der verschiedenen Wandungen, Fenster u. s. w. f. d. m2, bzw. die Anzahl Wärmeeinheiten, die 1 m2 für jeden Grad Temperaturdifferenz i. d. Stunde ableitet, t die Temperatur, die im Wagen dauernd erhalten werden soll und ta die Temperatur der Außenluft bezeichnet. Hierbei sind die Abteilungswände (Scheidewände) nicht in Rechnung zu ziehen, weil zu ihren beiden Seiten keine Temperaturdifferenz vorausgesetzt ist und somit keine Wärmeableitung stattfindet. Zur Bestimmung von W ist die voraussichtlich größte Temperaturdifferenz in Betracht zu ziehen; für die klimatischen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/178>, abgerufen am 20.05.2024.