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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Sorgfalt ist auf die Verteilung der leeren Wagen, besonders derer, die aufweite Entfernung laufen, anzuwenden.

7. Durch zweckmäßige Handhabung der Sonntagsruhe können die gegen Wochenende zunehmenden Reste in der Verarbeitung der Wagen verringert oder beseitigt werden. Die mit den V. verbundenen Zugverspätungen hat man dadurch zu beseitigen versucht, daß man dem Drängen der Bediensteten um Gewährung der üblichen Sonntagsruhe in der Hoffnung nachgab, es könne dadurch die pünktliche Aufnahme und Durchführung des Zugverkehrs am Montag erreicht werden. Die Versuche sind fehlgeschlagen.

8. Falls die bisher behandelten Mittel zur Flottmachung des Betriebs auf einem Bahnhof oder einer Strecke nicht ausreichen, müssen einzelne Züge über andere Strecken umgeleitet werden. Wenn irgend möglich, muß hierbei auch für die Umleitung von Gegenzügen gesorgt werden, damit die Lokomotiven und Zugpersonale wirtschaftlich ausgenutzt werden.

9. Wenn auch Umleitungen nicht zum Ziele führen oder wenn plötzliche Behinderungen eintreten, wie bei Unfällen, so müssen Rückhaltsperren - Betriebssperren - ausgesprochen werden. Sobald sich übersehen läßt, daß auch die Rückhaltsperre nicht ausreicht, muß sie schleunigst durch eine Annahmesperre ergänzt werden (s. unter D. 4).

D. Verkehrsmaßnahmen.

Alle vorher behandelten Maßnahmen können unwirksam bleiben, wenn sie nicht durch Verkehrsmaßnahmen unterstützt werden. In gewissen Fällen kann überhaupt nur durch Einstellung des hindernden Verkehrs Abhilfe geschaffen werden.

1. Zur Erzielung einer schnelleren Räumung der Ladegleise und damit der Betriebsgleise ist ein unausgesetzter Druck auf die Empfänger zu besserer Entladung nötig (Verkürzung der Ladefristen und starke Erhöhung der Wagenstandgelder).

2. Zur Entlastung gefährdeter Strecken oder Bahnhöfe kann ferner eine Änderung der Leitungsvorschriften nötig werden. Man wird dieses Mittel aber nur anwenden, wenn der in Betracht kommende Verkehr für längere Zeit von der gefährdeten Stelle ferngehalten werden muß. Bei kürzerer Dauer kann man sich mit der Umleitung einzelner Züge helfen.

Die Leitungsvorschriften müssen so dargestellt sein, daß sie leicht und zuverlässig auf Frachtbrief und Beklebezettel, nach denen die Verschieber arbeiten, übertragen werden können. Es ist von Wichtigkeit, daß die Beklebezettel einheitlich gestaltet sind, damit die Angaben für den Verschiebedienst immer an derselben Stelle erscheinen.

3. Eine große Erleichterung kann durch eine für den Betrieb günstige Regelung der Transporte erreicht werden

Zu diesem Zwecke ist entsprechende Einwirkung der Eisenbahn auf die Versender bei gewissen Gütern (Steinkohle, Braunkohle, Kali u. s. w.) geboten. Von dieser Möglichkeit muß zur Beseitigung von Schwierigkeiten Gebrauch gemacht werden. Hier kommt sowohl eine Verweisung auf den Wasserweg als auch eine vorzugsweise Versendung von Massengütern über den jeweilig leistungsfähigen Bahnweg in Frage.

4. Wenn solche Maßnahmen auch mehr oder weniger empfindliche Behinderungen der Verkehrtreibenden darstellen, so unterbinden sie die Beförderung doch nicht vollständig, wie es bei den sonst notwendig werdenden Annahmesperren - Verkehrssperren - der Fall sein würde. Diese sind das letzte Mittel, das nur angewendet werden soll, wenn alle anderen Mittel versagen. Der Betriebsleiter wird also zu prüfen haben, wie viele Züge oder Wagen von einem Bahnhof oder einer Strecke ferngehalten werden müssen, um den Betrieb gesunden zu lassen, und darnach entscheiden, durch Sperrung welcher Verkehrsbeziehungen oder Verkehrsarten dieser Erfolg sichergestellt werden kann.

5. Ein Mittel zur Herabminderung zu starken Verkehrs liegt in der Einschränkung der Wagengestellung, durch Einführung einer Art Teildeckung. Wenn z. B. im Herbst eine Überfüllung eines Ortes oder eines Übergangs durch Wagenladungen eintritt, die hauptsächlich aus bestimmten Bezirken kommen, und es ergibt sich, daß doppelt soviele Wagen eingehen als verarbeitet werden, so kann Abhilfe geschaffen werden, wenn man in den betreffenden Bezirken nur halb soviel Wagen als im Durchschnitt in den letzten Tagen stellen läßt.

Literatur: Dr. Ing. Wienecke, Gedanken über Betriebsleitung und Erfahrungen. Ztg. d. VDEV. 1914, S. 89. - Bogyos, Über Verkehrsstockungen. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 629. - Heinrich, Über Betriebsschwierigkeiten. Arch. f. Ebw. 1919, S. 163-211; Anleitung zur Bearbeitung von Betriebsdienstanweisungen. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 65; Betriebspläne für größere Bahnhofsentwürfe, Zentralbl. d. Bauverw. 1919, S. 330; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten. Eisenbahn-Nachrichtenblatt, Berlin 1918, S. 57; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten durch Frost und Schnee. Ebenda 1919, S. 99; Meldeverfahren über die Betriebslage. Eisenbahn-Nachrichtenblatt 1918, S. 37. - Ludwig Röhbe, Zusammenbruch der deutschen Eisenbahnen? Berlin 1920. - Kurt Heineck, Die europäischen Eisenbahnen und der Krieg. Arch. f. Ebw. 1921, S. 493. - Sigle, Vorschläge zur Verhütung von V. Ztg. d. VDEV. 1921, S. 533.

Heinrich.


Sorgfalt ist auf die Verteilung der leeren Wagen, besonders derer, die aufweite Entfernung laufen, anzuwenden.

7. Durch zweckmäßige Handhabung der Sonntagsruhe können die gegen Wochenende zunehmenden Reste in der Verarbeitung der Wagen verringert oder beseitigt werden. Die mit den V. verbundenen Zugverspätungen hat man dadurch zu beseitigen versucht, daß man dem Drängen der Bediensteten um Gewährung der üblichen Sonntagsruhe in der Hoffnung nachgab, es könne dadurch die pünktliche Aufnahme und Durchführung des Zugverkehrs am Montag erreicht werden. Die Versuche sind fehlgeschlagen.

8. Falls die bisher behandelten Mittel zur Flottmachung des Betriebs auf einem Bahnhof oder einer Strecke nicht ausreichen, müssen einzelne Züge über andere Strecken umgeleitet werden. Wenn irgend möglich, muß hierbei auch für die Umleitung von Gegenzügen gesorgt werden, damit die Lokomotiven und Zugpersonale wirtschaftlich ausgenutzt werden.

9. Wenn auch Umleitungen nicht zum Ziele führen oder wenn plötzliche Behinderungen eintreten, wie bei Unfällen, so müssen RückhaltsperrenBetriebssperren – ausgesprochen werden. Sobald sich übersehen läßt, daß auch die Rückhaltsperre nicht ausreicht, muß sie schleunigst durch eine Annahmesperre ergänzt werden (s. unter D. 4).

D. Verkehrsmaßnahmen.

Alle vorher behandelten Maßnahmen können unwirksam bleiben, wenn sie nicht durch Verkehrsmaßnahmen unterstützt werden. In gewissen Fällen kann überhaupt nur durch Einstellung des hindernden Verkehrs Abhilfe geschaffen werden.

1. Zur Erzielung einer schnelleren Räumung der Ladegleise und damit der Betriebsgleise ist ein unausgesetzter Druck auf die Empfänger zu besserer Entladung nötig (Verkürzung der Ladefristen und starke Erhöhung der Wagenstandgelder).

2. Zur Entlastung gefährdeter Strecken oder Bahnhöfe kann ferner eine Änderung der Leitungsvorschriften nötig werden. Man wird dieses Mittel aber nur anwenden, wenn der in Betracht kommende Verkehr für längere Zeit von der gefährdeten Stelle ferngehalten werden muß. Bei kürzerer Dauer kann man sich mit der Umleitung einzelner Züge helfen.

Die Leitungsvorschriften müssen so dargestellt sein, daß sie leicht und zuverlässig auf Frachtbrief und Beklebezettel, nach denen die Verschieber arbeiten, übertragen werden können. Es ist von Wichtigkeit, daß die Beklebezettel einheitlich gestaltet sind, damit die Angaben für den Verschiebedienst immer an derselben Stelle erscheinen.

3. Eine große Erleichterung kann durch eine für den Betrieb günstige Regelung der Transporte erreicht werden

Zu diesem Zwecke ist entsprechende Einwirkung der Eisenbahn auf die Versender bei gewissen Gütern (Steinkohle, Braunkohle, Kali u. s. w.) geboten. Von dieser Möglichkeit muß zur Beseitigung von Schwierigkeiten Gebrauch gemacht werden. Hier kommt sowohl eine Verweisung auf den Wasserweg als auch eine vorzugsweise Versendung von Massengütern über den jeweilig leistungsfähigen Bahnweg in Frage.

4. Wenn solche Maßnahmen auch mehr oder weniger empfindliche Behinderungen der Verkehrtreibenden darstellen, so unterbinden sie die Beförderung doch nicht vollständig, wie es bei den sonst notwendig werdenden AnnahmesperrenVerkehrssperren – der Fall sein würde. Diese sind das letzte Mittel, das nur angewendet werden soll, wenn alle anderen Mittel versagen. Der Betriebsleiter wird also zu prüfen haben, wie viele Züge oder Wagen von einem Bahnhof oder einer Strecke ferngehalten werden müssen, um den Betrieb gesunden zu lassen, und darnach entscheiden, durch Sperrung welcher Verkehrsbeziehungen oder Verkehrsarten dieser Erfolg sichergestellt werden kann.

5. Ein Mittel zur Herabminderung zu starken Verkehrs liegt in der Einschränkung der Wagengestellung, durch Einführung einer Art Teildeckung. Wenn z. B. im Herbst eine Überfüllung eines Ortes oder eines Übergangs durch Wagenladungen eintritt, die hauptsächlich aus bestimmten Bezirken kommen, und es ergibt sich, daß doppelt soviele Wagen eingehen als verarbeitet werden, so kann Abhilfe geschaffen werden, wenn man in den betreffenden Bezirken nur halb soviel Wagen als im Durchschnitt in den letzten Tagen stellen läßt.

Literatur: Dr. Ing. Wienecke, Gedanken über Betriebsleitung und Erfahrungen. Ztg. d. VDEV. 1914, S. 89. – Bogyós, Über Verkehrsstockungen. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 629. – Heinrich, Über Betriebsschwierigkeiten. Arch. f. Ebw. 1919, S. 163–211; Anleitung zur Bearbeitung von Betriebsdienstanweisungen. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 65; Betriebspläne für größere Bahnhofsentwürfe, Zentralbl. d. Bauverw. 1919, S. 330; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten. Eisenbahn-Nachrichtenblatt, Berlin 1918, S. 57; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten durch Frost und Schnee. Ebenda 1919, S. 99; Meldeverfahren über die Betriebslage. Eisenbahn-Nachrichtenblatt 1918, S. 37. – Ludwig Röhbe, Zusammenbruch der deutschen Eisenbahnen? Berlin 1920. – Kurt Heineck, Die europäischen Eisenbahnen und der Krieg. Arch. f. Ebw. 1921, S. 493. – Sigle, Vorschläge zur Verhütung von V. Ztg. d. VDEV. 1921, S. 533.

Heinrich.


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[118/0131] Sorgfalt ist auf die Verteilung der leeren Wagen, besonders derer, die aufweite Entfernung laufen, anzuwenden. 7. Durch zweckmäßige Handhabung der Sonntagsruhe können die gegen Wochenende zunehmenden Reste in der Verarbeitung der Wagen verringert oder beseitigt werden. Die mit den V. verbundenen Zugverspätungen hat man dadurch zu beseitigen versucht, daß man dem Drängen der Bediensteten um Gewährung der üblichen Sonntagsruhe in der Hoffnung nachgab, es könne dadurch die pünktliche Aufnahme und Durchführung des Zugverkehrs am Montag erreicht werden. Die Versuche sind fehlgeschlagen. 8. Falls die bisher behandelten Mittel zur Flottmachung des Betriebs auf einem Bahnhof oder einer Strecke nicht ausreichen, müssen einzelne Züge über andere Strecken umgeleitet werden. Wenn irgend möglich, muß hierbei auch für die Umleitung von Gegenzügen gesorgt werden, damit die Lokomotiven und Zugpersonale wirtschaftlich ausgenutzt werden. 9. Wenn auch Umleitungen nicht zum Ziele führen oder wenn plötzliche Behinderungen eintreten, wie bei Unfällen, so müssen Rückhaltsperren – Betriebssperren – ausgesprochen werden. Sobald sich übersehen läßt, daß auch die Rückhaltsperre nicht ausreicht, muß sie schleunigst durch eine Annahmesperre ergänzt werden (s. unter D. 4). D. Verkehrsmaßnahmen. Alle vorher behandelten Maßnahmen können unwirksam bleiben, wenn sie nicht durch Verkehrsmaßnahmen unterstützt werden. In gewissen Fällen kann überhaupt nur durch Einstellung des hindernden Verkehrs Abhilfe geschaffen werden. 1. Zur Erzielung einer schnelleren Räumung der Ladegleise und damit der Betriebsgleise ist ein unausgesetzter Druck auf die Empfänger zu besserer Entladung nötig (Verkürzung der Ladefristen und starke Erhöhung der Wagenstandgelder). 2. Zur Entlastung gefährdeter Strecken oder Bahnhöfe kann ferner eine Änderung der Leitungsvorschriften nötig werden. Man wird dieses Mittel aber nur anwenden, wenn der in Betracht kommende Verkehr für längere Zeit von der gefährdeten Stelle ferngehalten werden muß. Bei kürzerer Dauer kann man sich mit der Umleitung einzelner Züge helfen. Die Leitungsvorschriften müssen so dargestellt sein, daß sie leicht und zuverlässig auf Frachtbrief und Beklebezettel, nach denen die Verschieber arbeiten, übertragen werden können. Es ist von Wichtigkeit, daß die Beklebezettel einheitlich gestaltet sind, damit die Angaben für den Verschiebedienst immer an derselben Stelle erscheinen. 3. Eine große Erleichterung kann durch eine für den Betrieb günstige Regelung der Transporte erreicht werden Zu diesem Zwecke ist entsprechende Einwirkung der Eisenbahn auf die Versender bei gewissen Gütern (Steinkohle, Braunkohle, Kali u. s. w.) geboten. Von dieser Möglichkeit muß zur Beseitigung von Schwierigkeiten Gebrauch gemacht werden. Hier kommt sowohl eine Verweisung auf den Wasserweg als auch eine vorzugsweise Versendung von Massengütern über den jeweilig leistungsfähigen Bahnweg in Frage. 4. Wenn solche Maßnahmen auch mehr oder weniger empfindliche Behinderungen der Verkehrtreibenden darstellen, so unterbinden sie die Beförderung doch nicht vollständig, wie es bei den sonst notwendig werdenden Annahmesperren – Verkehrssperren – der Fall sein würde. Diese sind das letzte Mittel, das nur angewendet werden soll, wenn alle anderen Mittel versagen. Der Betriebsleiter wird also zu prüfen haben, wie viele Züge oder Wagen von einem Bahnhof oder einer Strecke ferngehalten werden müssen, um den Betrieb gesunden zu lassen, und darnach entscheiden, durch Sperrung welcher Verkehrsbeziehungen oder Verkehrsarten dieser Erfolg sichergestellt werden kann. 5. Ein Mittel zur Herabminderung zu starken Verkehrs liegt in der Einschränkung der Wagengestellung, durch Einführung einer Art Teildeckung. Wenn z. B. im Herbst eine Überfüllung eines Ortes oder eines Übergangs durch Wagenladungen eintritt, die hauptsächlich aus bestimmten Bezirken kommen, und es ergibt sich, daß doppelt soviele Wagen eingehen als verarbeitet werden, so kann Abhilfe geschaffen werden, wenn man in den betreffenden Bezirken nur halb soviel Wagen als im Durchschnitt in den letzten Tagen stellen läßt. Literatur: Dr. Ing. Wienecke, Gedanken über Betriebsleitung und Erfahrungen. Ztg. d. VDEV. 1914, S. 89. – Bogyós, Über Verkehrsstockungen. Ztg. d. VDEV. 1918, S. 629. – Heinrich, Über Betriebsschwierigkeiten. Arch. f. Ebw. 1919, S. 163–211; Anleitung zur Bearbeitung von Betriebsdienstanweisungen. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 65; Betriebspläne für größere Bahnhofsentwürfe, Zentralbl. d. Bauverw. 1919, S. 330; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten. Eisenbahn-Nachrichtenblatt, Berlin 1918, S. 57; Merkblatt zur Verhütung von Betriebsschwierigkeiten durch Frost und Schnee. Ebenda 1919, S. 99; Meldeverfahren über die Betriebslage. Eisenbahn-Nachrichtenblatt 1918, S. 37. – Ludwig Röhbe, Zusammenbruch der deutschen Eisenbahnen? Berlin 1920. – Kurt Heineck, Die europäischen Eisenbahnen und der Krieg. Arch. f. Ebw. 1921, S. 493. – Sigle, Vorschläge zur Verhütung von V. Ztg. d. VDEV. 1921, S. 533. Heinrich.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/131>, abgerufen am 20.05.2024.