Man nahm sich vorzüglich in dem Wür- tenbergischen der Straßen an, und die Landes- policey machte sich das Wegebesserungsgeschäft zu einer eigenen Angelegenheit. Der Straßen- bau wurde sonderlich unter der Regierung des itzigen Herzogs mit besonderer Lebhaftigkeit be- trieben. Man wählte die Chaussee-Einrich- tung, und die Chaussees von Stutgart nach Ludwigsberg, Heilbrunn, Goppingen, Balin- gen und Knitlingen sind davon die vorzüglich- sten Beweise. Man machte sonderlich in dem Jahre 1752 und den folgenden den Anfang. Die erste Wegeordnung ergieng im Jahre 1752 am 1 Junius, welche aber durch eine neuere von 1772 aufgehoben wurde. Es betrifft diese sowohl die Herstellung und chausseemäßi- ge Einrichtung und Anlegung der Straßen, als auch die Unterhaltung und Reparatur der durch das Land gehenden kreisschlußmäßigen Haupt- Land- Heer- und Commerzialstraßen. Die Aufsicht über das Wegeverbesserungsge- schäft hat die herr- und landschaftliche Stra- ßendeputation, welche die Chaussee durch Ab- geordnete aus eignen Mitteln von Zeit zu Zeit besichtigen läßt g).
In
g) Verschiedene hiervon s. in Hochstetters Extrakt Theil I. S. 251. Theil 2. S. 94. Die Verord- nung des schwäbischen Kreises ist gegeben Ulm d. d. 5 Jun 1737. Die würtenbergische Chaus- see-Geldsordnung erschien 1772. Es erschienen
auch
Man nahm ſich vorzuͤglich in dem Wuͤr- tenbergiſchen der Straßen an, und die Landes- policey machte ſich das Wegebeſſerungsgeſchaͤft zu einer eigenen Angelegenheit. Der Straßen- bau wurde ſonderlich unter der Regierung des itzigen Herzogs mit beſonderer Lebhaftigkeit be- trieben. Man waͤhlte die Chauſſee-Einrich- tung, und die Chauſſees von Stutgart nach Ludwigsberg, Heilbrunn, Goppingen, Balin- gen und Knitlingen ſind davon die vorzuͤglich- ſten Beweiſe. Man machte ſonderlich in dem Jahre 1752 und den folgenden den Anfang. Die erſte Wegeordnung ergieng im Jahre 1752 am 1 Junius, welche aber durch eine neuere von 1772 aufgehoben wurde. Es betrifft dieſe ſowohl die Herſtellung und chauſſeemaͤßi- ge Einrichtung und Anlegung der Straßen, als auch die Unterhaltung und Reparatur der durch das Land gehenden kreisſchlußmaͤßigen Haupt- Land- Heer- und Commerzialſtraßen. Die Aufſicht uͤber das Wegeverbeſſerungsge- ſchaͤft hat die herr- und landſchaftliche Stra- ßendeputation, welche die Chauſſee durch Ab- geordnete aus eignen Mitteln von Zeit zu Zeit beſichtigen laͤßt g).
In
g) Verſchiedene hiervon ſ. in Hochſtetters Extrakt Theil I. S. 251. Theil 2. S. 94. Die Verord- nung des ſchwaͤbiſchen Kreiſes iſt gegeben Ulm d. d. 5 Jun 1737. Die wuͤrtenbergiſche Chauſ- ſee-Geldsordnung erſchien 1772. Es erſchienen
auch
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Man nahm ſich vorzuͤglich in dem Wuͤr-
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policey machte ſich das Wegebeſſerungsgeſchaͤft
zu einer eigenen Angelegenheit. Der Straßen-
bau wurde ſonderlich unter der Regierung des
itzigen Herzogs mit beſonderer Lebhaftigkeit be-
trieben. Man waͤhlte die Chauſſee-Einrich-
tung, und die Chauſſees von Stutgart nach
Ludwigsberg, Heilbrunn, Goppingen, Balin-
gen und Knitlingen ſind davon die vorzuͤglich-
ſten Beweiſe. Man machte ſonderlich in dem
Jahre 1752 und den folgenden den Anfang.
Die erſte Wegeordnung ergieng im Jahre 1752
am 1 Junius, welche aber durch eine neuere
von 1772 aufgehoben wurde. Es betrifft
dieſe ſowohl die Herſtellung und chauſſeemaͤßi-
ge Einrichtung und Anlegung der Straßen,
als auch die Unterhaltung und Reparatur der
durch das Land gehenden kreisſchlußmaͤßigen
Haupt- Land- Heer- und Commerzialſtraßen.
Die Aufſicht uͤber das Wegeverbeſſerungsge-
ſchaͤft hat die herr- und landſchaftliche Stra-
ßendeputation, welche die Chauſſee durch Ab-
geordnete aus eignen Mitteln von Zeit zu Zeit
beſichtigen laͤßt g).
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g) Verſchiedene hiervon ſ. in Hochſtetters Extrakt
Theil I. S. 251. Theil 2. S. 94. Die Verord-
nung des ſchwaͤbiſchen Kreiſes iſt gegeben Ulm
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 644. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/654>, abgerufen am 27.04.2024.
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