gesetzte Tag determinirt, und auf das ernstlichste angekündigt, nach dem Unterschied der Stände und Umstände der Fürsten und Städte, Praelaten, Her- ren und Ritterschafften entweder persönlich oder durch Abgeordnete zu erscheinen.
§. 10. Jn einigen Ländern als wie in Norwegen werden die Erb-Huldigungen durch ein paar Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gassen in Städten werden vor der Huldigung auf das zierlichste ausgeschmückt. Auf den Haupt-Plätzen und Strassen richtet man prächtige Triumph-Bögen und Ehren-Pforten auf, die Häuser und Ercker werden mit Schilde- reyen und Tapezereyen behangen, die Gassen mit grünen Tannen-Bäumen, mit Orengerien, mit Blumen, perspectivischen Gemählden, und auf andere Weise ausgeziert. Die Bürgerschafft und Zünffte erscheinen in sauberer Kleidung mit ihren Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr versehen.
§. 12. Die Stände versammlen sich nach dem Unterschied der unter ihnen anzutreffen, an unter- schiedenen Oertern, als die von der Ritterschafft entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale, oder in dem Landschafft-Hause, die Geistlichkeit in der Kirchen, die Bürgerschafft auf dem Rath- hause, die Bauern auf dem Marckte. Die von der Ritterschafft ansehnliche Characters führen/ werden wiederum von den andern distinguirt, und
beson-
T t 3
Von der Huldigung.
geſetzte Tag determinirt, und auf das ernſtlichſte angekuͤndigt, nach dem Unterſchied der Staͤnde und Umſtaͤnde der Fuͤrſten und Staͤdte, Prælaten, Her- ren und Ritterſchafften entweder perſoͤnlich oder durch Abgeordnete zu erſcheinen.
§. 10. Jn einigen Laͤndern als wie in Norwegen werden die Erb-Huldigungen durch ein paar Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gaſſen in Staͤdten werden vor der Huldigung auf das zierlichſte ausgeſchmuͤckt. Auf den Haupt-Plaͤtzen und Straſſen richtet man praͤchtige Triumph-Boͤgen und Ehren-Pforten auf, die Haͤuſer und Ercker werden mit Schilde- reyen und Tapezereyen behangen, die Gaſſen mit gruͤnen Tannen-Baͤumen, mit Orengerien, mit Blumen, perſpectiviſchen Gemaͤhlden, und auf andere Weiſe ausgeziert. Die Buͤrgerſchafft und Zuͤnffte erſcheinen in ſauberer Kleidung mit ihren Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr verſehen.
§. 12. Die Staͤnde verſammlen ſich nach dem Unterſchied der unter ihnen anzutreffen, an unter- ſchiedenen Oertern, als die von der Ritterſchafft entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale, oder in dem Landſchafft-Hauſe, die Geiſtlichkeit in der Kirchen, die Buͤrgerſchafft auf dem Rath- hauſe, die Bauern auf dem Marckte. Die von der Ritterſchafft anſehnliche Characters fuͤhren/ werden wiederum von den andern diſtinguirt, und
beſon-
T t 3
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0685"n="661"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von der Huldigung.</hi></fw><lb/>
geſetzte Tag <hirendition="#aq">determini</hi>rt, und auf das ernſtlichſte<lb/>
angekuͤndigt, nach dem Unterſchied der Staͤnde und<lb/>
Umſtaͤnde der Fuͤrſten und Staͤdte, <hirendition="#aq">Prælat</hi>en, Her-<lb/>
ren und Ritterſchafften entweder perſoͤnlich oder<lb/>
durch Abgeordnete zu erſcheinen.</p><lb/><p>§. 10. Jn einigen Laͤndern als wie in Norwegen<lb/>
werden die Erb-Huldigungen durch ein paar<lb/>
Herolde und Trompeter ausgeruffen.</p><lb/><p>§. 11. Die Gaſſen in Staͤdten werden vor der<lb/>
Huldigung auf das zierlichſte ausgeſchmuͤckt. Auf<lb/>
den Haupt-Plaͤtzen und Straſſen richtet man<lb/>
praͤchtige Triumph-Boͤgen und Ehren-Pforten<lb/>
auf, die Haͤuſer und Ercker werden mit Schilde-<lb/>
reyen und Tapezereyen behangen, die Gaſſen mit<lb/>
gruͤnen Tannen-Baͤumen, mit <hirendition="#aq">Orengeri</hi>en, mit<lb/>
Blumen, <hirendition="#aq">perſpectivi</hi>ſchen Gemaͤhlden, und auf<lb/>
andere Weiſe ausgeziert. Die Buͤrgerſchafft und<lb/>
Zuͤnffte erſcheinen in ſauberer Kleidung mit ihren<lb/>
Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr<lb/>
verſehen.</p><lb/><p>§. 12. Die Staͤnde verſammlen ſich nach dem<lb/>
Unterſchied der unter ihnen anzutreffen, an unter-<lb/>ſchiedenen Oertern, als die von der Ritterſchafft<lb/>
entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale,<lb/>
oder in dem Landſchafft-Hauſe, die Geiſtlichkeit<lb/>
in der Kirchen, die Buͤrgerſchafft auf dem Rath-<lb/>
hauſe, die Bauern auf dem Marckte. Die von<lb/>
der Ritterſchafft anſehnliche <hirendition="#aq">Characters</hi> fuͤhren/<lb/>
werden wiederum von den andern <hirendition="#aq">diſtingui</hi>rt, und<lb/><fwplace="bottom"type="sig">T t 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">beſon-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[661/0685]
Von der Huldigung.
geſetzte Tag determinirt, und auf das ernſtlichſte
angekuͤndigt, nach dem Unterſchied der Staͤnde und
Umſtaͤnde der Fuͤrſten und Staͤdte, Prælaten, Her-
ren und Ritterſchafften entweder perſoͤnlich oder
durch Abgeordnete zu erſcheinen.
§. 10. Jn einigen Laͤndern als wie in Norwegen
werden die Erb-Huldigungen durch ein paar
Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gaſſen in Staͤdten werden vor der
Huldigung auf das zierlichſte ausgeſchmuͤckt. Auf
den Haupt-Plaͤtzen und Straſſen richtet man
praͤchtige Triumph-Boͤgen und Ehren-Pforten
auf, die Haͤuſer und Ercker werden mit Schilde-
reyen und Tapezereyen behangen, die Gaſſen mit
gruͤnen Tannen-Baͤumen, mit Orengerien, mit
Blumen, perſpectiviſchen Gemaͤhlden, und auf
andere Weiſe ausgeziert. Die Buͤrgerſchafft und
Zuͤnffte erſcheinen in ſauberer Kleidung mit ihren
Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr
verſehen.
§. 12. Die Staͤnde verſammlen ſich nach dem
Unterſchied der unter ihnen anzutreffen, an unter-
ſchiedenen Oertern, als die von der Ritterſchafft
entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale,
oder in dem Landſchafft-Hauſe, die Geiſtlichkeit
in der Kirchen, die Buͤrgerſchafft auf dem Rath-
hauſe, die Bauern auf dem Marckte. Die von
der Ritterſchafft anſehnliche Characters fuͤhren/
werden wiederum von den andern diſtinguirt, und
beſon-
T t 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 661. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/685>, abgerufen am 31.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.