handelt, sich dergleichen zu thun den Eyd abhalten lassen. Und also ist er ein Mittel, die Unterthanen zu verbinden, daß sie die Majestät nicht beleidigen. Solten auch einige gefunden werden, die auf die- sen Eyd nicht sähen, so behält er doch noch diesen Nutzen, daß sie weniger Entschuldigung finden, wenn sie wegen beleidigter Majestät sollen zur Straffe gezogen werden, damit sie aber des Eydes sich desto leichter erinnern, so muß ihnen die Ma- jestät der hohen Obrigkeit stets vor Augen schwe- ben. S. des Herrn Hofrath Wolffs Gedancken von Gesellschafftlichen Leben der Menschen. S. pag. 499.
§. 33. An einigen Oertern heist der Homagial- Eyd: Jch will Serenissimo von Unterthänigkeit we- gen getreu, gewärtig und gehorsam seyn, Jhrer Fürstlichen Durchlauchtigkeit Frommen und Be- stes zu fördern, Nachtheil und Schaden zu wen- den, und alles das zu thun, was des Herkommens, und getreue Unterthanen ihren Erb-Herrn und Landes-Fürsten zu thun schuldig und pflichtig sind, alles getreulich und ohngefährlich. Bey an- dern heist es: Jch will Serenissimo getreu, hold gewärtig und gehorsam seyn, auch nicht in dem Rath vielweniger bey der That seyn, da wider Se- renissimum gehandelt und gerathschlagt würde, auch deroselben Ehre, Frommen und Nutzen beför- dern, Schaden hingegen warnen und wenden, nach dem besten Vermögen. Jn noch andern ist mit angeführt: Jnsonderheit, da ihr erführet, daß
ichtwas
III. Theil. VII. Capitul.
handelt, ſich dergleichen zu thun den Eyd abhalten laſſen. Und alſo iſt er ein Mittel, die Unterthanen zu verbinden, daß ſie die Majeſtaͤt nicht beleidigen. Solten auch einige gefunden werden, die auf die- ſen Eyd nicht ſaͤhen, ſo behaͤlt er doch noch dieſen Nutzen, daß ſie weniger Entſchuldigung finden, wenn ſie wegen beleidigter Majeſtaͤt ſollen zur Straffe gezogen werden, damit ſie aber des Eydes ſich deſto leichter erinnern, ſo muß ihnen die Ma- jeſtaͤt der hohen Obrigkeit ſtets vor Augen ſchwe- ben. S. des Herrn Hofrath Wolffs Gedancken von Geſellſchafftlichen Leben der Menſchen. S. pag. 499.
§. 33. An einigen Oertern heiſt der Homagial- Eyd: Jch will Sereniſſimo von Unterthaͤnigkeit we- gen getreu, gewaͤrtig und gehorſam ſeyn, Jhrer Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit Frommen und Be- ſtes zu foͤrdern, Nachtheil und Schaden zu wen- den, und alles das zu thun, was des Herkommens, und getreue Unterthanen ihren Erb-Herrn und Landes-Fuͤrſten zu thun ſchuldig und pflichtig ſind, alles getreulich und ohngefaͤhrlich. Bey an- dern heiſt es: Jch will Sereniſſimo getreu, hold gewaͤrtig und gehorſam ſeyn, auch nicht in dem Rath vielweniger bey der That ſeyn, da wider Se- reniſſimum gehandelt und gerathſchlagt wuͤrde, auch deroſelben Ehre, Frommen und Nutzen befoͤr- dern, Schaden hingegen warnen und wenden, nach dem beſten Vermoͤgen. Jn noch andern iſt mit angefuͤhrt: Jnſonderheit, da ihr erfuͤhret, daß
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III. Theil. VII. Capitul.
handelt, ſich dergleichen zu thun den Eyd abhalten
laſſen. Und alſo iſt er ein Mittel, die Unterthanen
zu verbinden, daß ſie die Majeſtaͤt nicht beleidigen.
Solten auch einige gefunden werden, die auf die-
ſen Eyd nicht ſaͤhen, ſo behaͤlt er doch noch dieſen
Nutzen, daß ſie weniger Entſchuldigung finden,
wenn ſie wegen beleidigter Majeſtaͤt ſollen zur
Straffe gezogen werden, damit ſie aber des Eydes
ſich deſto leichter erinnern, ſo muß ihnen die Ma-
jeſtaͤt der hohen Obrigkeit ſtets vor Augen ſchwe-
ben. S. des Herrn Hofrath Wolffs Gedancken
von Geſellſchafftlichen Leben der Menſchen. S.
pag. 499.
§. 33. An einigen Oertern heiſt der Homagial-
Eyd: Jch will Sereniſſimo von Unterthaͤnigkeit we-
gen getreu, gewaͤrtig und gehorſam ſeyn, Jhrer
Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit Frommen und Be-
ſtes zu foͤrdern, Nachtheil und Schaden zu wen-
den, und alles das zu thun, was des Herkommens,
und getreue Unterthanen ihren Erb-Herrn und
Landes-Fuͤrſten zu thun ſchuldig und pflichtig
ſind, alles getreulich und ohngefaͤhrlich. Bey an-
dern heiſt es: Jch will Sereniſſimo getreu, hold
gewaͤrtig und gehorſam ſeyn, auch nicht in dem
Rath vielweniger bey der That ſeyn, da wider Se-
reniſſimum gehandelt und gerathſchlagt wuͤrde,
auch deroſelben Ehre, Frommen und Nutzen befoͤr-
dern, Schaden hingegen warnen und wenden,
nach dem beſten Vermoͤgen. Jn noch andern iſt
mit angefuͤhrt: Jnſonderheit, da ihr erfuͤhret, daß
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 674. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/698>, abgerufen am 01.11.2024.
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