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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

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Von den Reichs- und Land-Tägen.
neuern seyn möchte. So haben auch die Ungari-
schen Stände zu unterschiedenen mahlen angehal-
ten, daß der ausgeschriebene Reichs-Tag in Aller-
höchster Gegenwart Jhrer ietzt-regierenden Kay-
serlichen Majestät möchte vorgenommen werden,
nebst der unterthänigsten Versicherung, daß die
meisten und wohlmeinenden Stände dieses Reichs,
ungeachtet aller Bemühung der Widriggesinneten,
in grosser Anzahl dabey erscheinen würden.

§. 3. Da nunmehro bey vorfallenden wichtigen
Reichs-Geschäfften ein Reichs-Tag auszuschrei-
ben, so pflegen die Könige ihren Reichs-Ständen
in Schrifften dieserwegen Notification zu thun,
und sich mit ihnen der Zeit und andern Umstände
solcher Zusammenkunfft zu vergleichen, und sie zu
vermahnen, in Person selbst, oder nach Gelegen-
heit der Sachen, und bey ihren Verhinderungen
durch Gevollmächtigte zu erscheinen. Jn den aus-
zufertigenden Ausschreiben werden die Ursachen,
die Puncte, wovon gehandelt werden soll, und auch
die Zeit ausgedruckt. Jn Pohlen läst der König
sechs Wochen vorher an alle Woywoden Circu-
lar-
Schreiben absenden, und thut denselben dar-
innen sein Vorhaben, nebst der darzu bestimmten
Zeit zu wissen, überschickt ihnen auch zugleich ein
Verzeichniß von allen den Puncten, die auf dem
Reichs-Tage abgehandelt werden sollen. Hier-
auf läst ein iedweder Woywode, oder dessen Abge-
ordneter, ohne Verzug allen, in seinen Woywod-
schafften sich befindenden Castellanen, Starosten

und

Von den Reichs- und Land-Taͤgen.
neuern ſeyn moͤchte. So haben auch die Ungari-
ſchen Staͤnde zu unterſchiedenen mahlen angehal-
ten, daß der ausgeſchriebene Reichs-Tag in Aller-
hoͤchſter Gegenwart Jhrer ietzt-regierenden Kay-
ſerlichen Majeſtaͤt moͤchte vorgenommen werden,
nebſt der unterthaͤnigſten Verſicherung, daß die
meiſten und wohlmeinenden Staͤnde dieſes Reichs,
ungeachtet aller Bemuͤhung der Widriggeſinneten,
in groſſer Anzahl dabey erſcheinen wuͤrden.

§. 3. Da nunmehro bey vorfallenden wichtigen
Reichs-Geſchaͤfften ein Reichs-Tag auszuſchrei-
ben, ſo pflegen die Koͤnige ihren Reichs-Staͤnden
in Schrifften dieſerwegen Notification zu thun,
und ſich mit ihnen der Zeit und andern Umſtaͤnde
ſolcher Zuſammenkunfft zu vergleichen, und ſie zu
vermahnen, in Perſon ſelbſt, oder nach Gelegen-
heit der Sachen, und bey ihren Verhinderungen
durch Gevollmaͤchtigte zu erſcheinen. Jn den aus-
zufertigenden Ausſchreiben werden die Urſachen,
die Puncte, wovon gehandelt werden ſoll, und auch
die Zeit ausgedruckt. Jn Pohlen laͤſt der Koͤnig
ſechs Wochen vorher an alle Woywoden Circu-
lar-
Schreiben abſenden, und thut denſelben dar-
innen ſein Vorhaben, nebſt der darzu beſtimmten
Zeit zu wiſſen, uͤberſchickt ihnen auch zugleich ein
Verzeichniß von allen den Puncten, die auf dem
Reichs-Tage abgehandelt werden ſollen. Hier-
auf laͤſt ein iedweder Woywode, oder deſſen Abge-
ordneter, ohne Verzug allen, in ſeinen Woywod-
ſchafften ſich befindenden Caſtellanen, Staroſten

und
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[683/0707] Von den Reichs- und Land-Taͤgen. neuern ſeyn moͤchte. So haben auch die Ungari- ſchen Staͤnde zu unterſchiedenen mahlen angehal- ten, daß der ausgeſchriebene Reichs-Tag in Aller- hoͤchſter Gegenwart Jhrer ietzt-regierenden Kay- ſerlichen Majeſtaͤt moͤchte vorgenommen werden, nebſt der unterthaͤnigſten Verſicherung, daß die meiſten und wohlmeinenden Staͤnde dieſes Reichs, ungeachtet aller Bemuͤhung der Widriggeſinneten, in groſſer Anzahl dabey erſcheinen wuͤrden. §. 3. Da nunmehro bey vorfallenden wichtigen Reichs-Geſchaͤfften ein Reichs-Tag auszuſchrei- ben, ſo pflegen die Koͤnige ihren Reichs-Staͤnden in Schrifften dieſerwegen Notification zu thun, und ſich mit ihnen der Zeit und andern Umſtaͤnde ſolcher Zuſammenkunfft zu vergleichen, und ſie zu vermahnen, in Perſon ſelbſt, oder nach Gelegen- heit der Sachen, und bey ihren Verhinderungen durch Gevollmaͤchtigte zu erſcheinen. Jn den aus- zufertigenden Ausſchreiben werden die Urſachen, die Puncte, wovon gehandelt werden ſoll, und auch die Zeit ausgedruckt. Jn Pohlen laͤſt der Koͤnig ſechs Wochen vorher an alle Woywoden Circu- lar-Schreiben abſenden, und thut denſelben dar- innen ſein Vorhaben, nebſt der darzu beſtimmten Zeit zu wiſſen, uͤberſchickt ihnen auch zugleich ein Verzeichniß von allen den Puncten, die auf dem Reichs-Tage abgehandelt werden ſollen. Hier- auf laͤſt ein iedweder Woywode, oder deſſen Abge- ordneter, ohne Verzug allen, in ſeinen Woywod- ſchafften ſich befindenden Caſtellanen, Staroſten und

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/707>, abgerufen am 30.04.2024.