als bey welchen sie solten beschützet und beschir- met werden. Es ist den Einwohnern Hoffnung zu machen, daß sie unter der Regierung des Po- tentaten, wenn er diese Lande würde conqueti- ret haben, in ihren Ausgaben Linderung und Ab- schlag finden, und künfftige Zeit mit aller Gnade angesehen seyn würden. So viele von ihnen zu der Armee kommen, mit ihren Waaren, welche erfordert werden dürfften, um selbige zu verhan- deln, solten gantz freundlich und mit Liebe ange- nommen und ihnen ihre Waaren mit baarem Gelde nach dem Landgängigen Kauff bezahlet werden. Wie sie denn auch alle Frey- und Si- cherheit her- und rückwerts, wie auch sonst eines gleichmäßigen Tractaments mit den eigenen Un- terthanen solten zu geniessen haben. Vid. das Königl. Dänische Manifest, als eine Descente in Schonen vor einigen Jahren vorgenommen wur- de. Daß dergleichen Manifeste sonderlich bey dem gemeinen Mann öffters sehr gute Wirckun- gen haben, ist gantz gewiß, iedoch müssen auch hernach die Potentaten dasjenige, was sie denen Einwohnern der Lande in ihren Manifesten ver- sprochen, heilig halten. Denn sie sonst wider das Recht der Natur und das Völcker-Recht pec- ciren.
Das
als bey welchen ſie ſolten beſchuͤtzet und beſchir- met werden. Es iſt den Einwohnern Hoffnung zu machen, daß ſie unter der Regierung des Po- tentaten, wenn er dieſe Lande wuͤrde conqueti- ret haben, in ihren Ausgaben Linderung und Ab- ſchlag finden, und kuͤnfftige Zeit mit aller Gnade angeſehen ſeyn wuͤrden. So viele von ihnen zu der Armee kommen, mit ihren Waaren, welche erfordert werden duͤrfften, um ſelbige zu verhan- deln, ſolten gantz freundlich und mit Liebe ange- nommen und ihnen ihre Waaren mit baarem Gelde nach dem Landgaͤngigen Kauff bezahlet werden. Wie ſie denn auch alle Frey- und Si- cherheit her- und ruͤckwerts, wie auch ſonſt eines gleichmaͤßigen Tractaments mit den eigenen Un- terthanen ſolten zu genieſſen haben. Vid. das Koͤnigl. Daͤniſche Manifeſt, als eine Deſcente in Schonen vor einigen Jahren voꝛgenommen wur- de. Daß dergleichen Manifeſte ſonderlich bey dem gemeinen Mann oͤffters ſehr gute Wirckun- gen haben, iſt gantz gewiß, iedoch muͤſſen auch hernach die Potentaten dasjenige, was ſie denen Einwohnern der Lande in ihren Manifeſten ver- ſprochen, heilig halten. Denn ſie ſonſt wider das Recht der Natur und das Voͤlcker-Recht pec- ciren.
Das
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als bey welchen ſie ſolten beſchuͤtzet und beſchir-
met werden. Es iſt den Einwohnern Hoffnung
zu machen, daß ſie unter der Regierung des Po-
tentaten, wenn er dieſe Lande wuͤrde conqueti-
ret haben, in ihren Ausgaben Linderung und Ab-
ſchlag finden, und kuͤnfftige Zeit mit aller Gnade
angeſehen ſeyn wuͤrden. So viele von ihnen zu
der Armee kommen, mit ihren Waaren, welche
erfordert werden duͤrfften, um ſelbige zu verhan-
deln, ſolten gantz freundlich und mit Liebe ange-
nommen und ihnen ihre Waaren mit baarem
Gelde nach dem Landgaͤngigen Kauff bezahlet
werden. Wie ſie denn auch alle Frey- und Si-
cherheit her- und ruͤckwerts, wie auch ſonſt eines
gleichmaͤßigen Tractaments mit den eigenen Un-
terthanen ſolten zu genieſſen haben. Vid. das
Koͤnigl. Daͤniſche Manifeſt, als eine Deſcente in
Schonen vor einigen Jahren voꝛgenommen wur-
de. Daß dergleichen Manifeſte ſonderlich bey
dem gemeinen Mann oͤffters ſehr gute Wirckun-
gen haben, iſt gantz gewiß, iedoch muͤſſen auch
hernach die Potentaten dasjenige, was ſie denen
Einwohnern der Lande in ihren Manifeſten ver-
ſprochen, heilig halten. Denn ſie ſonſt wider das
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ciren.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1439>, abgerufen am 07.05.2024.
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