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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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und Betriebsarten sehr verschieden sein kann. Es erinnern uns hieran
die großen Verschiedenheiten der Bewirthschaftung, welche Laub- und Nadel-
hölzer erheischen, welche durch Hoch-, Mittel- und Niederwald-Betrieb
bedingt sind.

Indem es hier viel zu tief in das Sachliche der Forstverwaltung
führen würde, wenn wir in diese Verschiedenheiten eingehen wollten, so
beschränken wir uns auf einige allgemeine Regeln der Hochwald-Schlag-
führung bei den Nadelhölzern (namentlich Fichten und Kiefern), für welche
sich diese leichter als für den Laubwald geben lassen.

Hier werden hauptsächlich viererlei Schläge unterschieden. 1) Die
Samenschläge haben wir ihrem Wesen nach schon S. 594 kennen ge-
lernt. 2) Die Springschläge oder Coulissenhauungen bestehen
darin, daß man in der zur Hauung stehenden Abtheilung oder Bestande
10 -- 15 Ruthen breite Streifen abtreibt und zwischen je zwei solchen
immer einen etwas schmäleren Streifen stehen läßt. Der Vortheil der
leichten Besamung wird durch die Gefahr leichten Windbruches in diesen
schmalen Waldstreifen aufgehoben. 3) Die Kesselhauungen haben
denselben Nachtheil; sie bestehen darin daß man mitten in den haubaren
Beständen gerundete Schläge (Kessel) abtreibt und diese in den folgenden
Jahren an Umfange allmälig erweitert. 4) Die Kahlschläge bestehen
in dem reinen Abtriebe der Schlagflächen ohne Berücksichtigung der natür-
lichen Besamung. Sie sind nur da unbedingt zu empfehlen, wo man
nicht nöthig hat, auf die Arbeits- und Kostenverminderung durch die letztere
zu rechnen.

Wenn wir schon vorhin die Bedeutung der Durchforstungen kennen
gelernt haben (S. 599) so sind im weiteren Sinne zu ihnen auch noch die
Läuterungshiebe zu rechnen, welche darin bestehen, daß man in einem
absichtlich oder von Natur nicht reinem Bestande diejenige Holzart heraus-
nimmt, welche den künftigen Bestand nicht bilden soll, bisher aber vielleicht
als Schutzholz herangezogen worden war, z. B. Kiefern oder Lärchen in
Fichtenbeständen.

Bei der Holzernte liefert das Stockroden, d. h. das Ausgraben
des Wurzelstockes und der dicksten Wurzeläste oft einen nicht unbedeutenden
Massenertrag, der gleichwohl der bedeutenden Rodelöhne wegen meist nur
einen unbedeutenden Nettoertrag giebt. Mancherlei Umstände, z. B. die

und Betriebsarten ſehr verſchieden ſein kann. Es erinnern uns hieran
die großen Verſchiedenheiten der Bewirthſchaftung, welche Laub- und Nadel-
hölzer erheiſchen, welche durch Hoch-, Mittel- und Niederwald-Betrieb
bedingt ſind.

Indem es hier viel zu tief in das Sachliche der Forſtverwaltung
führen würde, wenn wir in dieſe Verſchiedenheiten eingehen wollten, ſo
beſchränken wir uns auf einige allgemeine Regeln der Hochwald-Schlag-
führung bei den Nadelhölzern (namentlich Fichten und Kiefern), für welche
ſich dieſe leichter als für den Laubwald geben laſſen.

Hier werden hauptſächlich viererlei Schläge unterſchieden. 1) Die
Samenſchläge haben wir ihrem Weſen nach ſchon S. 594 kennen ge-
lernt. 2) Die Springſchläge oder Couliſſenhauungen beſtehen
darin, daß man in der zur Hauung ſtehenden Abtheilung oder Beſtande
10 — 15 Ruthen breite Streifen abtreibt und zwiſchen je zwei ſolchen
immer einen etwas ſchmäleren Streifen ſtehen läßt. Der Vortheil der
leichten Beſamung wird durch die Gefahr leichten Windbruches in dieſen
ſchmalen Waldſtreifen aufgehoben. 3) Die Keſſelhauungen haben
denſelben Nachtheil; ſie beſtehen darin daß man mitten in den haubaren
Beſtänden gerundete Schläge (Keſſel) abtreibt und dieſe in den folgenden
Jahren an Umfange allmälig erweitert. 4) Die Kahlſchläge beſtehen
in dem reinen Abtriebe der Schlagflächen ohne Berückſichtigung der natür-
lichen Beſamung. Sie ſind nur da unbedingt zu empfehlen, wo man
nicht nöthig hat, auf die Arbeits- und Koſtenverminderung durch die letztere
zu rechnen.

Wenn wir ſchon vorhin die Bedeutung der Durchforſtungen kennen
gelernt haben (S. 599) ſo ſind im weiteren Sinne zu ihnen auch noch die
Läuterungshiebe zu rechnen, welche darin beſtehen, daß man in einem
abſichtlich oder von Natur nicht reinem Beſtande diejenige Holzart heraus-
nimmt, welche den künftigen Beſtand nicht bilden ſoll, bisher aber vielleicht
als Schutzholz herangezogen worden war, z. B. Kiefern oder Lärchen in
Fichtenbeſtänden.

Bei der Holzernte liefert das Stockroden, d. h. das Ausgraben
des Wurzelſtockes und der dickſten Wurzeläſte oft einen nicht unbedeutenden
Maſſenertrag, der gleichwohl der bedeutenden Rodelöhne wegen meiſt nur
einen unbedeutenden Nettoertrag giebt. Mancherlei Umſtände, z. B. die

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[601/0657] und Betriebsarten ſehr verſchieden ſein kann. Es erinnern uns hieran die großen Verſchiedenheiten der Bewirthſchaftung, welche Laub- und Nadel- hölzer erheiſchen, welche durch Hoch-, Mittel- und Niederwald-Betrieb bedingt ſind. Indem es hier viel zu tief in das Sachliche der Forſtverwaltung führen würde, wenn wir in dieſe Verſchiedenheiten eingehen wollten, ſo beſchränken wir uns auf einige allgemeine Regeln der Hochwald-Schlag- führung bei den Nadelhölzern (namentlich Fichten und Kiefern), für welche ſich dieſe leichter als für den Laubwald geben laſſen. Hier werden hauptſächlich viererlei Schläge unterſchieden. 1) Die Samenſchläge haben wir ihrem Weſen nach ſchon S. 594 kennen ge- lernt. 2) Die Springſchläge oder Couliſſenhauungen beſtehen darin, daß man in der zur Hauung ſtehenden Abtheilung oder Beſtande 10 — 15 Ruthen breite Streifen abtreibt und zwiſchen je zwei ſolchen immer einen etwas ſchmäleren Streifen ſtehen läßt. Der Vortheil der leichten Beſamung wird durch die Gefahr leichten Windbruches in dieſen ſchmalen Waldſtreifen aufgehoben. 3) Die Keſſelhauungen haben denſelben Nachtheil; ſie beſtehen darin daß man mitten in den haubaren Beſtänden gerundete Schläge (Keſſel) abtreibt und dieſe in den folgenden Jahren an Umfange allmälig erweitert. 4) Die Kahlſchläge beſtehen in dem reinen Abtriebe der Schlagflächen ohne Berückſichtigung der natür- lichen Beſamung. Sie ſind nur da unbedingt zu empfehlen, wo man nicht nöthig hat, auf die Arbeits- und Koſtenverminderung durch die letztere zu rechnen. Wenn wir ſchon vorhin die Bedeutung der Durchforſtungen kennen gelernt haben (S. 599) ſo ſind im weiteren Sinne zu ihnen auch noch die Läuterungshiebe zu rechnen, welche darin beſtehen, daß man in einem abſichtlich oder von Natur nicht reinem Beſtande diejenige Holzart heraus- nimmt, welche den künftigen Beſtand nicht bilden ſoll, bisher aber vielleicht als Schutzholz herangezogen worden war, z. B. Kiefern oder Lärchen in Fichtenbeſtänden. Bei der Holzernte liefert das Stockroden, d. h. das Ausgraben des Wurzelſtockes und der dickſten Wurzeläſte oft einen nicht unbedeutenden Maſſenertrag, der gleichwohl der bedeutenden Rodelöhne wegen meiſt nur einen unbedeutenden Nettoertrag giebt. Mancherlei Umſtände, z. B. die

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/657>, abgerufen am 02.05.2024.