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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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erste, die Waldarbeiter, noch gar keine Beamten sind, haben nun alle
Geschäfte der Forstverwaltung auszuführen, welche sich in der Hauptsache
in die Geschäfte der Holzzucht und der Holzernte eintheilen lassen: Führung
der Holzschläge, Verkauf der Hölzer (wobei die Geldeinnahme getrennt
und den Beamten anderer Staatskassen überwiesen ist), das Kulturwesen,
Beaufsichtigung des Forstschutzes, die Waldnebennutzungen (Benutzung und
Verkauf der Rinde, Theerschwelerei, Waldstreuabgabe etc.), das Holztrans-
portwesen, und als Nebengeschäft die Jagd. Es ist selbstverständlich, daß
der Forstverwalter auch verschiedene Wirthschaftsbücher zu führen hat.

Die Direktorialbeamten, für deren größere oder kleinere Bezirke
umfassende Amtsstufen in den verschiedenen Ländern verschiedene Titel be-
stehen: Forstinspector, Forstmeister, Oberforstmeister, sind
in der Hauptsache Büraubeamte, welche die Uebersicht der gesammten
Staatsforstverwaltung für die höchste Stelle, die Forstdirektion, vorbe-
reiten, durch Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Revierver-
waltungen ihres Bezirkes und indem sie an diese wieder die Anordnungen
der Forstdirektion herabgeben, zum Theil selbst anordnen.

Zwischen dieser reichgegliederten Forstverwaltung, die in ihren oberen
Zweigen bereits selbst schon eine Unterleitung der einzelnen Forstsbezirks-
verwaltungen ausübt, und der obersten Leitung, welche im Ministerium
("der Forsten und Domänen" oder der Finanzen) ruht, stehen Revisions-
beamte
, welche zum Theil besondere Forstvermesser, zum Theil Beamte
der Verwaltung und der Direktion sind.

Wir haben, diese Revisionen andeutend, schon früher bemerkt, daß
bei dem fast unausgesetzen Ringen mit in verschiedenster Weise widerstreben-
den Verhältnissen bei der Forstverwaltung eines Landes Einheit und Klar-
heit bald gestört und vielleicht ganz aus dem Auge verloren werden
würden, wenn nicht von Zeit zu Zeit nachgesehen und darüber gewacht
würde, daß die Revierverwaltung in dem geregelten Gange bleibe
(S. 590). Diese Revisionen, die in den verschiedenen Ländern in ver-
schiedenen festgesetzten Zeiträumen stattfinden, sollen zugleich über den in-
zwischen eingetretenen Zustand der einzelnen Forstreviere Kunde geben,
was z. B. in Sachsen durch zehnjährige Nachträge auf den Revierkarten
geschieht. Diese Nachtragskarten entfernen sich daher immer mehr von
dem ursprünglichen Ansehen des Revieres bei dessen erstmaliger Vermessung

erſte, die Waldarbeiter, noch gar keine Beamten ſind, haben nun alle
Geſchäfte der Forſtverwaltung auszuführen, welche ſich in der Hauptſache
in die Geſchäfte der Holzzucht und der Holzernte eintheilen laſſen: Führung
der Holzſchläge, Verkauf der Hölzer (wobei die Geldeinnahme getrennt
und den Beamten anderer Staatskaſſen überwieſen iſt), das Kulturweſen,
Beaufſichtigung des Forſtſchutzes, die Waldnebennutzungen (Benutzung und
Verkauf der Rinde, Theerſchwelerei, Waldſtreuabgabe etc.), das Holztrans-
portweſen, und als Nebengeſchäft die Jagd. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß
der Forſtverwalter auch verſchiedene Wirthſchaftsbücher zu führen hat.

Die Direktorialbeamten, für deren größere oder kleinere Bezirke
umfaſſende Amtsſtufen in den verſchiedenen Ländern verſchiedene Titel be-
ſtehen: Forſtinſpector, Forſtmeiſter, Oberforſtmeiſter, ſind
in der Hauptſache Büraubeamte, welche die Ueberſicht der geſammten
Staatsforſtverwaltung für die höchſte Stelle, die Forſtdirektion, vorbe-
reiten, durch Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der einzelnen Revierver-
waltungen ihres Bezirkes und indem ſie an dieſe wieder die Anordnungen
der Forſtdirektion herabgeben, zum Theil ſelbſt anordnen.

Zwiſchen dieſer reichgegliederten Forſtverwaltung, die in ihren oberen
Zweigen bereits ſelbſt ſchon eine Unterleitung der einzelnen Forſtsbezirks-
verwaltungen ausübt, und der oberſten Leitung, welche im Miniſterium
(„der Forſten und Domänen“ oder der Finanzen) ruht, ſtehen Reviſions-
beamte
, welche zum Theil beſondere Forſtvermeſſer, zum Theil Beamte
der Verwaltung und der Direktion ſind.

Wir haben, dieſe Reviſionen andeutend, ſchon früher bemerkt, daß
bei dem faſt unausgeſetzen Ringen mit in verſchiedenſter Weiſe widerſtreben-
den Verhältniſſen bei der Forſtverwaltung eines Landes Einheit und Klar-
heit bald geſtört und vielleicht ganz aus dem Auge verloren werden
würden, wenn nicht von Zeit zu Zeit nachgeſehen und darüber gewacht
würde, daß die Revierverwaltung in dem geregelten Gange bleibe
(S. 590). Dieſe Reviſionen, die in den verſchiedenen Ländern in ver-
ſchiedenen feſtgeſetzten Zeiträumen ſtattfinden, ſollen zugleich über den in-
zwiſchen eingetretenen Zuſtand der einzelnen Forſtreviere Kunde geben,
was z. B. in Sachſen durch zehnjährige Nachträge auf den Revierkarten
geſchieht. Dieſe Nachtragskarten entfernen ſich daher immer mehr von
dem urſprünglichen Anſehen des Revieres bei deſſen erſtmaliger Vermeſſung

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[612/0668] erſte, die Waldarbeiter, noch gar keine Beamten ſind, haben nun alle Geſchäfte der Forſtverwaltung auszuführen, welche ſich in der Hauptſache in die Geſchäfte der Holzzucht und der Holzernte eintheilen laſſen: Führung der Holzſchläge, Verkauf der Hölzer (wobei die Geldeinnahme getrennt und den Beamten anderer Staatskaſſen überwieſen iſt), das Kulturweſen, Beaufſichtigung des Forſtſchutzes, die Waldnebennutzungen (Benutzung und Verkauf der Rinde, Theerſchwelerei, Waldſtreuabgabe etc.), das Holztrans- portweſen, und als Nebengeſchäft die Jagd. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß der Forſtverwalter auch verſchiedene Wirthſchaftsbücher zu führen hat. Die Direktorialbeamten, für deren größere oder kleinere Bezirke umfaſſende Amtsſtufen in den verſchiedenen Ländern verſchiedene Titel be- ſtehen: Forſtinſpector, Forſtmeiſter, Oberforſtmeiſter, ſind in der Hauptſache Büraubeamte, welche die Ueberſicht der geſammten Staatsforſtverwaltung für die höchſte Stelle, die Forſtdirektion, vorbe- reiten, durch Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der einzelnen Revierver- waltungen ihres Bezirkes und indem ſie an dieſe wieder die Anordnungen der Forſtdirektion herabgeben, zum Theil ſelbſt anordnen. Zwiſchen dieſer reichgegliederten Forſtverwaltung, die in ihren oberen Zweigen bereits ſelbſt ſchon eine Unterleitung der einzelnen Forſtsbezirks- verwaltungen ausübt, und der oberſten Leitung, welche im Miniſterium („der Forſten und Domänen“ oder der Finanzen) ruht, ſtehen Reviſions- beamte, welche zum Theil beſondere Forſtvermeſſer, zum Theil Beamte der Verwaltung und der Direktion ſind. Wir haben, dieſe Reviſionen andeutend, ſchon früher bemerkt, daß bei dem faſt unausgeſetzen Ringen mit in verſchiedenſter Weiſe widerſtreben- den Verhältniſſen bei der Forſtverwaltung eines Landes Einheit und Klar- heit bald geſtört und vielleicht ganz aus dem Auge verloren werden würden, wenn nicht von Zeit zu Zeit nachgeſehen und darüber gewacht würde, daß die Revierverwaltung in dem geregelten Gange bleibe (S. 590). Dieſe Reviſionen, die in den verſchiedenen Ländern in ver- ſchiedenen feſtgeſetzten Zeiträumen ſtattfinden, ſollen zugleich über den in- zwiſchen eingetretenen Zuſtand der einzelnen Forſtreviere Kunde geben, was z. B. in Sachſen durch zehnjährige Nachträge auf den Revierkarten geſchieht. Dieſe Nachtragskarten entfernen ſich daher immer mehr von dem urſprünglichen Anſehen des Revieres bei deſſen erſtmaliger Vermeſſung

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 612. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/668>, abgerufen am 28.04.2024.