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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

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§. 88. Juristische Personen. Geschichte. (Fortsetzung.)
Gleich bey dem Anfang der Kaiserregierung wurde zwi-
schen dem Senat (als Vertreter der alten Republik) und
dem Kaiser eine Theilung der Provinzen, und zugleich
der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Staats vor-
genommen. Das Senatsvermögen behielt den alten Na-
men aerarium, das Vermögen des Kaisers (pp) wurde
fiscus genannt, welche Benennung folgenden Ursprung
hatte. Ursprünglich hieß fiscus ein Korb, ein Behältniß
von Flechtwerk, und da die Römer Körbe gebrauchten,
um größere Geldsummen aufzubewahren und zu transpor-
tiren, so wurde der Name auf jede Kasse übertragen, und
so hieß auch des Kaisers Kasse: Caesaris fiscus. Weil
aber nun von diesem fiscus häufiger als von jedem an-
dern die Rede war, so gebrauchte man bald auch den
bloßen Namen fiscus als Bezeichnung der Kaiserlichen
Kasse. Und als sich nach nicht langer Zeit alle Gewalt
in dem Kaiser concentrirte, so hieß nun fiscus das in des
Kaisers Händen wieder vereinigte Staatsvermögen, das
heißt der Ausdruck nahm nun dieselbe Bedeutung an, welche
ursprünglich das Wort aerarium gehabt hatte (qq).


(pp) Nämlich dasjenige Ver-
mögen, welches er als Kaiser
hatte, wovon sein Privatvermö-
gen (res privata Principis) noch
verschieden war.
(qq) Die Verschmelzung der
beiden öffentlichen Kassen zu ei-
ner einzigen geschah wahrschein-
lich allmälig, und ist wenigstens
chronologisch nicht genau nachzu-
weisen. Bis auf Hadrian wird
noch Sache und Name genau un-
terschieden. Tacitus ann. VI. 2.
Plinius panegyr. C. 42. Spar-
tianus
Hadrian. C.
7. Und doch
nennt schon ein Sc. unter Ha-
II. 18

§. 88. Juriſtiſche Perſonen. Geſchichte. (Fortſetzung.)
Gleich bey dem Anfang der Kaiſerregierung wurde zwi-
ſchen dem Senat (als Vertreter der alten Republik) und
dem Kaiſer eine Theilung der Provinzen, und zugleich
der wichtigſten Einnahmen und Ausgaben des Staats vor-
genommen. Das Senatsvermögen behielt den alten Na-
men aerarium, das Vermögen des Kaiſers (pp) wurde
fiscus genannt, welche Benennung folgenden Urſprung
hatte. Urſprünglich hieß fiscus ein Korb, ein Behältniß
von Flechtwerk, und da die Römer Körbe gebrauchten,
um größere Geldſummen aufzubewahren und zu transpor-
tiren, ſo wurde der Name auf jede Kaſſe übertragen, und
ſo hieß auch des Kaiſers Kaſſe: Caesaris fiscus. Weil
aber nun von dieſem fiscus häufiger als von jedem an-
dern die Rede war, ſo gebrauchte man bald auch den
bloßen Namen fiscus als Bezeichnung der Kaiſerlichen
Kaſſe. Und als ſich nach nicht langer Zeit alle Gewalt
in dem Kaiſer concentrirte, ſo hieß nun fiscus das in des
Kaiſers Händen wieder vereinigte Staatsvermoͤgen, das
heißt der Ausdruck nahm nun dieſelbe Bedeutung an, welche
urſprünglich das Wort aerarium gehabt hatte (qq).


(pp) Nämlich dasjenige Ver-
mögen, welches er als Kaiſer
hatte, wovon ſein Privatvermö-
gen (res privata Principis) noch
verſchieden war.
(qq) Die Verſchmelzung der
beiden öffentlichen Kaſſen zu ei-
ner einzigen geſchah wahrſchein-
lich allmälig, und iſt wenigſtens
chronologiſch nicht genau nachzu-
weiſen. Bis auf Hadrian wird
noch Sache und Name genau un-
terſchieden. Tacitus ann. VI. 2.
Plinius panegyr. C. 42. Spar-
tianus
Hadrian. C.
7. Und doch
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II. 18
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[273/0287] §. 88. Juriſtiſche Perſonen. Geſchichte. (Fortſetzung.) Gleich bey dem Anfang der Kaiſerregierung wurde zwi- ſchen dem Senat (als Vertreter der alten Republik) und dem Kaiſer eine Theilung der Provinzen, und zugleich der wichtigſten Einnahmen und Ausgaben des Staats vor- genommen. Das Senatsvermögen behielt den alten Na- men aerarium, das Vermögen des Kaiſers (pp) wurde fiscus genannt, welche Benennung folgenden Urſprung hatte. Urſprünglich hieß fiscus ein Korb, ein Behältniß von Flechtwerk, und da die Römer Körbe gebrauchten, um größere Geldſummen aufzubewahren und zu transpor- tiren, ſo wurde der Name auf jede Kaſſe übertragen, und ſo hieß auch des Kaiſers Kaſſe: Caesaris fiscus. Weil aber nun von dieſem fiscus häufiger als von jedem an- dern die Rede war, ſo gebrauchte man bald auch den bloßen Namen fiscus als Bezeichnung der Kaiſerlichen Kaſſe. Und als ſich nach nicht langer Zeit alle Gewalt in dem Kaiſer concentrirte, ſo hieß nun fiscus das in des Kaiſers Händen wieder vereinigte Staatsvermoͤgen, das heißt der Ausdruck nahm nun dieſelbe Bedeutung an, welche urſprünglich das Wort aerarium gehabt hatte (qq). (pp) Nämlich dasjenige Ver- mögen, welches er als Kaiſer hatte, wovon ſein Privatvermö- gen (res privata Principis) noch verſchieden war. (qq) Die Verſchmelzung der beiden öffentlichen Kaſſen zu ei- ner einzigen geſchah wahrſchein- lich allmälig, und iſt wenigſtens chronologiſch nicht genau nachzu- weiſen. Bis auf Hadrian wird noch Sache und Name genau un- terſchieden. Tacitus ann. VI. 2. Plinius panegyr. C. 42. Spar- tianus Hadrian. C. 7. Und doch nennt ſchon ein Sc. unter Ha- II. 18

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/287>, abgerufen am 14.05.2024.