Gegenstände anderer Art. - Die chinesischen Annalisten zählen fünf blonde und blauäugige Volksstämme des Orients.1) - Die bengalischen Brahmanen oder die Gauda hatten fünf ursprünglich eingewanderte Geschlechter oder fünf Stammhäupter, welche bei Lassen, III. S. 718, namentlich aufgeführt werden und die mit dem heiligen Feuer und mit ihren Opfergeräthen zuerst in Bengalen eingewandert waren; König Adisaura liess für sie fünf Städte erbauen. Zur Stadt Agmir führen fünf hohe, starke und im schönen Style erbaute Thore.2) - Bei den Parsen sind die noch vorhandenen, von Haug neuerlich ausgezeichnet übersetzten und erläuterten fünf Gathas fünf Sammlungen theils ganzer Lieder, theils einzelner Liederverse, die oft den Charakter von Sprüchen tragen. Den liturgischen Grund dieser fünffachen, an Umfang sehr ungleichen Abtheilungen der alten Lieder und Liederverse findet Haug, II. S. 220, darin, dass sie bestimmt waren, in den fünf Tageszeiten der Parsen hergesagt zu werden. - Zu Tschirakal im südwestlichen Vorderindien müssen noch jetzt fünf Radjas zugleich regieren, welche in fünf Höfen neben einander wohnen;3) bei ihnen, bei den Malabaren und überhaupt im Dekhan und bei indischen Völkern findet sich auch das schon oben berührte Schwestersohns-Erbrecht,4) welches Erbrecht wohl aus Asien, aus Indien nach Arabien und überhaupt nach Afrika getragen wurde und nicht umgekehrt, wie Graul anzunehmen geneigt ist. In Malabar bilden die Handwerker oder Kammaler fünf Häuser,5) worunter der Zimmermann und Schreiner (Atschari) das erste Haus bildet und den Brahminen verglichen wird, auch geradezu Priester (Atschari) heisst, weil er jedes neue Haus einsegnet; dazu muss das ganze Haus und der ganze Hausrath der Brahminen und der Edelen im Sinne der alten Schastra's gefertigt sein. In einer im Jahre 1840 an die englische Re-
1) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 41 ff.
2) Lassen, III. S. 959.
3) Graul, Reise in Ostindien, I. S. 219.
4) Vergl. darüber Graul, a. a. O., I. S. 320 Anm. 3 und Seite 231, 221 oben.
5) Graul, I. S. 237.
Gegenstände anderer Art. – Die chinesischen Annalisten zählen fünf blonde und blauäugige Volksstämme des Orients.1) – Die bengalischen Brahmanen oder die Gauda hatten fünf ursprünglich eingewanderte Geschlechter oder fünf Stammhäupter, welche bei Lassen, III. S. 718, namentlich aufgeführt werden und die mit dem heiligen Feuer und mit ihren Opfergeräthen zuerst in Bengalen eingewandert waren; König Adisûra liess für sie fünf Städte erbauen. Zur Stadt Agmir führen fünf hohe, starke und im schönen Style erbaute Thore.2) – Bei den Parsen sind die noch vorhandenen, von Haug neuerlich ausgezeichnet übersetzten und erläuterten fünf Gâthâs fünf Sammlungen theils ganzer Lieder, theils einzelner Liederverse, die oft den Charakter von Sprüchen tragen. Den liturgischen Grund dieser fünffachen, an Umfang sehr ungleichen Abtheilungen der alten Lieder und Liederverse findet Haug, II. S. 220, darin, dass sie bestimmt waren, in den fünf Tageszeiten der Parsen hergesagt zu werden. – Zu Tschirakal im südwestlichen Vorderindien müssen noch jetzt fünf Radjas zugleich regieren, welche in fünf Höfen neben einander wohnen;3) bei ihnen, bei den Malabaren und überhaupt im Dekhan und bei indischen Völkern findet sich auch das schon oben berührte Schwestersohns-Erbrecht,4) welches Erbrecht wohl aus Asien, aus Indien nach Arabien und überhaupt nach Afrika getragen wurde und nicht umgekehrt, wie Graul anzunehmen geneigt ist. In Malabar bilden die Handwerker oder Kammâler fünf Häuser,5) worunter der Zimmermann und Schreiner (Atschari) das erste Haus bildet und den Brahminen verglichen wird, auch geradezu Priester (Atschari) heisst, weil er jedes neue Haus einsegnet; dazu muss das ganze Haus und der ganze Hausrath der Brahminen und der Edelen im Sinne der alten Schastra’s gefertigt sein. In einer im Jahre 1840 an die englische Re-
1) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 41 ff.
2) Lassen, III. S. 959.
3) Graul, Reise in Ostindien, I. S. 219.
4) Vergl. darüber Graul, a. a. O., I. S. 320 Anm. 3 und Seite 231, 221 oben.
5) Graul, I. S. 237.
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Gegenstände anderer Art. – Die chinesischen Annalisten zählen fünf blonde und blauäugige Volksstämme des Orients. 1) – Die bengalischen Brahmanen oder die Gauda hatten fünf ursprünglich eingewanderte Geschlechter oder fünf Stammhäupter, welche bei Lassen, III. S. 718, namentlich aufgeführt werden und die mit dem heiligen Feuer und mit ihren Opfergeräthen zuerst in Bengalen eingewandert waren; König Adisûra liess für sie fünf Städte erbauen. Zur Stadt Agmir führen fünf hohe, starke und im schönen Style erbaute Thore. 2) – Bei den Parsen sind die noch vorhandenen, von Haug neuerlich ausgezeichnet übersetzten und erläuterten fünf Gâthâs fünf Sammlungen theils ganzer Lieder, theils einzelner Liederverse, die oft den Charakter von Sprüchen tragen. Den liturgischen Grund dieser fünffachen, an Umfang sehr ungleichen Abtheilungen der alten Lieder und Liederverse findet Haug, II. S. 220, darin, dass sie bestimmt waren, in den fünf Tageszeiten der Parsen hergesagt zu werden. – Zu Tschirakal im südwestlichen Vorderindien müssen noch jetzt fünf Radjas zugleich regieren, welche in fünf Höfen neben einander wohnen; 3) bei ihnen, bei den Malabaren und überhaupt im Dekhan und bei indischen Völkern findet sich auch das schon oben berührte Schwestersohns-Erbrecht, 4) welches Erbrecht wohl aus Asien, aus Indien nach Arabien und überhaupt nach Afrika getragen wurde und nicht umgekehrt, wie Graul anzunehmen geneigt ist. In Malabar bilden die Handwerker oder Kammâler fünf Häuser, 5) worunter der Zimmermann und Schreiner (Atschari) das erste Haus bildet und den Brahminen verglichen wird, auch geradezu Priester (Atschari) heisst, weil er jedes neue Haus einsegnet; dazu muss das ganze Haus und der ganze Hausrath der Brahminen und der Edelen im Sinne der alten Schastra’s gefertigt sein. In einer im Jahre 1840 an die englische Re-
1) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 41 ff.
2) Lassen, III. S. 959.
3) Graul, Reise in Ostindien, I. S. 219.
4) Vergl. darüber Graul, a. a. O., I. S. 320 Anm. 3 und Seite 231, 221 oben.
5) Graul, I. S. 237.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/381>, abgerufen am 16.06.2024.
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