Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.

Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wasit2) nach Kazweinei bis Basra erstreckt und auch zwischen Kaufa und Basra verlegt wird.3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.4) Manei war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst

1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, - und S. 34 ff. nach dem Fihrist.
2) Wasit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.
3) Flügel, S. 25.
4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Manei's in die Zeit zwischen 272 - 276.

die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.

Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit2) nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird.3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.4) Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst

1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, – und S. 34 ff. nach dem Fihrist.
2) Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.
3) Flügel, S. 25.
4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî’s in die Zeit zwischen 272 – 276.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0390" n="370"/>
die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft <hi rendition="#g">über die Menschheit</hi> gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:<note place="foot" n="1)">Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, &#x2013; und S. 34 ff. nach dem Fihrist.<lb/></note> vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.</p>
        <p>
     Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit<note place="foot" n="2)">Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.<lb/></note> nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird.<note place="foot" n="3)">Flügel, S. 25.<lb/></note> Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.<note place="foot" n="4)">Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî&#x2019;s in die Zeit zwischen 272 &#x2013; 276.</note> Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[370/0390] die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten: 1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden. Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit 2) nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird. 3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze. 4) Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst 1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, – und S. 34 ff. nach dem Fihrist. 2) Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut. 3) Flügel, S. 25. 4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî’s in die Zeit zwischen 272 – 276.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/390
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/390>, abgerufen am 24.05.2024.