Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

besichtigen, und in Ordnung zu halten pfleget, wird noch auf den heutigen Tag, wiewohl seltner, als vormals in den bekannten Fehde-Zeiten, da die Marckungen der Felder öfters vorsetzlich von den Feinden verderbet und verrücket worden, und die mehrmalige Begehung derselben sehr nöthig gewesen, beobachtet. Diejenige alte Gewohnheit aber, da ein neuerwählter Gerichts-Schöffe dem sämmtlichen Gerichte, wie auch allen übrigen öffentlichen Amts-Personen der Stadt, einige kostbare Mahlzeiten (welche Gerichts-Imbisse genennet wurden) mit vieler Weitläufigkeit vormals hat geben müssen, ist zwar noch bis um das Jahr 1712 in Uebung gewesen, nachmals aber, aus guten Ursachen, vor beständig, aufgehoben worden. Was sonst noch die so genannte gemeine Aemter, welche in Wißbaden unter der Burgerschaft gewöhnlich sind, anbelanget, da nemlich einige Burger auf gewisse Zeiten z. E. zu Burgermeistern, (welche in den alten Wißbadischen Schriften die Heimbürgen heissen) einige zu Feld-Geschwornen oder Feld-Gerichten, (welche in solchen alten Schriften das Hubener- oder Hübener- wie auch Höbener-Gerichte heissen) einige zu Pacht-Hebern, einige zu Wein-Stechern, (zu welchen vormals auch die Wein-Meister gehöreten) einige zu Eichern, einige zu Schrötern, einige zu Feuer-Läufern etc. gemacht werden, so

besichtigen, und in Ordnung zu halten pfleget, wird noch auf den heutigen Tag, wiewohl seltner, als vormals in den bekannten Fehde-Zeiten, da die Marckungen der Felder öfters vorsetzlich von den Feinden verderbet und verrücket worden, und die mehrmalige Begehung derselben sehr nöthig gewesen, beobachtet. Diejenige alte Gewohnheit aber, da ein neuerwählter Gerichts-Schöffe dem sämmtlichen Gerichte, wie auch allen übrigen öffentlichen Amts-Personen der Stadt, einige kostbare Mahlzeiten (welche Gerichts-Imbisse genennet wurden) mit vieler Weitläufigkeit vormals hat geben müssen, ist zwar noch bis um das Jahr 1712 in Uebung gewesen, nachmals aber, aus guten Ursachen, vor beständig, aufgehoben worden. Was sonst noch die so genannte gemeine Aemter, welche in Wißbaden unter der Burgerschaft gewöhnlich sind, anbelanget, da nemlich einige Burger auf gewisse Zeiten z. E. zu Burgermeistern, (welche in den alten Wißbadischen Schriften die Heimbürgen heissen) einige zu Feld-Geschwornen oder Feld-Gerichten, (welche in solchen alten Schriften das Hubener- oder Hübener- wie auch Höbener-Gerichte heissen) einige zu Pacht-Hebern, einige zu Wein-Stechern, (zu welchen vormals auch die Wein-Meister gehöreten) einige zu Eichern, einige zu Schrötern, einige zu Feuer-Läufern etc. gemacht werden, so

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0261" n="225"/>
besichtigen, und in Ordnung zu halten pfleget, wird noch auf den heutigen Tag, wiewohl seltner, als vormals in den bekannten Fehde-Zeiten, da die Marckungen der Felder öfters vorsetzlich von den Feinden verderbet und verrücket worden, und die mehrmalige Begehung derselben sehr nöthig gewesen, beobachtet. Diejenige alte Gewohnheit aber, da ein neuerwählter Gerichts-Schöffe dem sämmtlichen Gerichte, wie auch allen übrigen öffentlichen Amts-Personen der Stadt, einige kostbare Mahlzeiten (welche Gerichts-Imbisse genennet wurden) mit vieler Weitläufigkeit vormals hat geben müssen, ist zwar noch bis um das Jahr 1712 in Uebung gewesen, nachmals aber, aus guten Ursachen, vor beständig, aufgehoben worden. Was sonst noch die so genannte gemeine Aemter, welche in Wißbaden unter der Burgerschaft gewöhnlich sind, anbelanget, da nemlich einige Burger auf gewisse Zeiten z. E. zu Burgermeistern, (welche in den alten Wißbadischen Schriften die Heimbürgen heissen) einige zu Feld-Geschwornen oder Feld-Gerichten, (welche in solchen alten Schriften das Hubener- oder Hübener- wie auch Höbener-Gerichte heissen) einige zu Pacht-Hebern, einige zu Wein-Stechern, (zu welchen vormals auch die Wein-Meister gehöreten) einige zu Eichern, einige zu Schrötern, einige zu Feuer-Läufern etc. gemacht werden, so
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[225/0261] besichtigen, und in Ordnung zu halten pfleget, wird noch auf den heutigen Tag, wiewohl seltner, als vormals in den bekannten Fehde-Zeiten, da die Marckungen der Felder öfters vorsetzlich von den Feinden verderbet und verrücket worden, und die mehrmalige Begehung derselben sehr nöthig gewesen, beobachtet. Diejenige alte Gewohnheit aber, da ein neuerwählter Gerichts-Schöffe dem sämmtlichen Gerichte, wie auch allen übrigen öffentlichen Amts-Personen der Stadt, einige kostbare Mahlzeiten (welche Gerichts-Imbisse genennet wurden) mit vieler Weitläufigkeit vormals hat geben müssen, ist zwar noch bis um das Jahr 1712 in Uebung gewesen, nachmals aber, aus guten Ursachen, vor beständig, aufgehoben worden. Was sonst noch die so genannte gemeine Aemter, welche in Wißbaden unter der Burgerschaft gewöhnlich sind, anbelanget, da nemlich einige Burger auf gewisse Zeiten z. E. zu Burgermeistern, (welche in den alten Wißbadischen Schriften die Heimbürgen heissen) einige zu Feld-Geschwornen oder Feld-Gerichten, (welche in solchen alten Schriften das Hubener- oder Hübener- wie auch Höbener-Gerichte heissen) einige zu Pacht-Hebern, einige zu Wein-Stechern, (zu welchen vormals auch die Wein-Meister gehöreten) einige zu Eichern, einige zu Schrötern, einige zu Feuer-Läufern etc. gemacht werden, so

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/261
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/261>, abgerufen am 27.04.2024.