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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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keiner Urkunde ausdrücklich gemeldet. Es wird aber doch so viel bezeuget, daß diese Nonnen erst nach des Kaysers Tode in das Closter, daselbst GOtt, als die erste Ecksteine des Closters, und des Göttlichen und Geistlichen Lebens, zu dienen, seyen eingeführet worden, und das bey solcher Einführung nur drey Nonnen beyhanden gewesen, nemlich Adelheid des Kayers Tochter, Richard des Kaysers Schwester, und Agnes von Siegersberg. Auch wird bezeuget, daß der Ertzbischof zu Maintz die neue Closter-Kirche nicht habe einweihen wollen, es habe aber der Pabst, an welchen die Nonnen solches berichtet, ihm befohlen, daß er diese Einweihung so fort vornehmen, oder aber, widrigenfalls, der Ertzbischof von Trier solche verrichten sollte. Der Ertzbischof zu Maintz wird nicht mit Nahmen genennet. Der Pabst aber wird genennet, nemlich Benedickt XI. Da nun derselbe nur 9 Monate lang, theils in dem Jahr 1303, theils in dem Jahr 1304, regieret hat, so siehet man wohl deutlich genug, daß die Einweihung der Kirche, und also auch die Beziehung des Closters entweder im Jahr 1303 oder 1304 werde geschehen seyn. Und ist also der Maintzische Ertzbischof kein anderer, als der Gerhard von Epstein gewesen, welcher 1304 gestorben ist, und die Closter-Kirche gantz vermuthlich wegen seines alten Hasses gegen den Kayser Adolph (den er hatte

keiner Urkunde ausdrücklich gemeldet. Es wird aber doch so viel bezeuget, daß diese Nonnen erst nach des Kaysers Tode in das Closter, daselbst GOtt, als die erste Ecksteine des Closters, und des Göttlichen und Geistlichen Lebens, zu dienen, seyen eingeführet worden, und das bey solcher Einführung nur drey Nonnen beyhanden gewesen, nemlich Adelheid des Kayers Tochter, Richard des Kaysers Schwester, und Agnes von Siegersberg. Auch wird bezeuget, daß der Ertzbischof zu Maintz die neue Closter-Kirche nicht habe einweihen wollen, es habe aber der Pabst, an welchen die Nonnen solches berichtet, ihm befohlen, daß er diese Einweihung so fort vornehmen, oder aber, widrigenfalls, der Ertzbischof von Trier solche verrichten sollte. Der Ertzbischof zu Maintz wird nicht mit Nahmen genennet. Der Pabst aber wird genennet, nemlich Benedickt XI. Da nun derselbe nur 9 Monate lang, theils in dem Jahr 1303, theils in dem Jahr 1304, regieret hat, so siehet man wohl deutlich genug, daß die Einweihung der Kirche, und also auch die Beziehung des Closters entweder im Jahr 1303 oder 1304 werde geschehen seyn. Und ist also der Maintzische Ertzbischof kein anderer, als der Gerhard von Epstein gewesen, welcher 1304 gestorben ist, und die Closter-Kirche gantz vermuthlich wegen seines alten Hasses gegen den Kayser Adolph (den er hatte

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keiner Urkunde ausdrücklich gemeldet. Es wird aber doch so viel bezeuget, daß diese Nonnen erst nach des Kaysers Tode in das Closter, daselbst GOtt, als die erste Ecksteine des Closters, und des Göttlichen und Geistlichen Lebens, zu dienen, seyen eingeführet worden, und das bey solcher Einführung nur drey Nonnen beyhanden gewesen, nemlich Adelheid des Kayers Tochter, Richard des Kaysers Schwester, und Agnes von Siegersberg. Auch wird bezeuget, daß der Ertzbischof zu Maintz die neue Closter-Kirche nicht habe einweihen wollen, es habe aber der Pabst, an welchen die Nonnen solches berichtet, ihm befohlen, daß er diese Einweihung so fort vornehmen, oder aber, widrigenfalls, der Ertzbischof von Trier solche verrichten sollte. Der Ertzbischof zu Maintz wird nicht mit Nahmen genennet. Der Pabst aber wird genennet, nemlich Benedickt XI. Da nun derselbe nur 9 Monate lang, theils in dem Jahr 1303, theils in dem Jahr 1304, regieret hat, so siehet man wohl deutlich genug, daß die Einweihung der Kirche, und also auch die Beziehung des Closters entweder im Jahr 1303 oder 1304 werde geschehen seyn. Und ist also der Maintzische Ertzbischof kein anderer, als der Gerhard von Epstein gewesen, welcher 1304 gestorben ist, und die Closter-Kirche gantz vermuthlich wegen seines alten Hasses gegen den Kayser Adolph (den er hatte
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[398/0434] keiner Urkunde ausdrücklich gemeldet. Es wird aber doch so viel bezeuget, daß diese Nonnen erst nach des Kaysers Tode in das Closter, daselbst GOtt, als die erste Ecksteine des Closters, und des Göttlichen und Geistlichen Lebens, zu dienen, seyen eingeführet worden, und das bey solcher Einführung nur drey Nonnen beyhanden gewesen, nemlich Adelheid des Kayers Tochter, Richard des Kaysers Schwester, und Agnes von Siegersberg. Auch wird bezeuget, daß der Ertzbischof zu Maintz die neue Closter-Kirche nicht habe einweihen wollen, es habe aber der Pabst, an welchen die Nonnen solches berichtet, ihm befohlen, daß er diese Einweihung so fort vornehmen, oder aber, widrigenfalls, der Ertzbischof von Trier solche verrichten sollte. Der Ertzbischof zu Maintz wird nicht mit Nahmen genennet. Der Pabst aber wird genennet, nemlich Benedickt XI. Da nun derselbe nur 9 Monate lang, theils in dem Jahr 1303, theils in dem Jahr 1304, regieret hat, so siehet man wohl deutlich genug, daß die Einweihung der Kirche, und also auch die Beziehung des Closters entweder im Jahr 1303 oder 1304 werde geschehen seyn. Und ist also der Maintzische Ertzbischof kein anderer, als der Gerhard von Epstein gewesen, welcher 1304 gestorben ist, und die Closter-Kirche gantz vermuthlich wegen seines alten Hasses gegen den Kayser Adolph (den er hatte

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 398. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/434>, abgerufen am 15.05.2024.