Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

gelegen, an das Closter abgegeben. Es hat solche das Closter nachmals, weil sie demselben zu weit abgelegen gewesen, dem Churfürsten in der Pfaltz wieder zum Verkauf angetragen. Auch haben die Grafen von Nassau-Wißbaden damals sich aller Atz-Gerechtigkeit, die ihnen sonst in dem Closter, weil dasselbe von ihren Vor-Eltern gestiftet worden, nach den Rechten der damaligen Zeit, zukam, freywillig begeben, und sich schriftlich erkläret, daß sie keine freye Atzung oder Zehrung darin begehren, auch keine Pferde, Roß oder Hengste, (wie es in den U. heisset) wie auch keine Jagd-Hunde, weder in das Closter, noch auf dessen Höfe und Güter, einstellen wollten; doch mit Vorbehalt des ihnen zukommenden Juris Advocatiae oder Schutz-Rechtes über dieses Closter. Wie denn dasselbe, von seiner Stiftung an, dergestalt von den regierenden Grafen zu Nassau-Wißbaden abgehangen hat, daß es niemals was wichtiges, von Rechts-wegen, ohne Vorwissen derselben hat vornehmen dörffen, und ist auch der ordentliche Mumpar, das ist, der Schaffner oder Zins-Meister desselben jedesmal mit Vorbewust des regierenden Grafens angenommen, und von demselben beeidiget worden. Margaretha, Adolphs I, Grafen von Nassau-Wißbaden, Tochter, war Abtissin 13-ohngefähr gegen das Ende des 14 Jahrhundert. Um diese Zeit hat das

gelegen, an das Closter abgegeben. Es hat solche das Closter nachmals, weil sie demselben zu weit abgelegen gewesen, dem Churfürsten in der Pfaltz wieder zum Verkauf angetragen. Auch haben die Grafen von Nassau-Wißbaden damals sich aller Atz-Gerechtigkeit, die ihnen sonst in dem Closter, weil dasselbe von ihren Vor-Eltern gestiftet worden, nach den Rechten der damaligen Zeit, zukam, freywillig begeben, und sich schriftlich erkläret, daß sie keine freye Atzung oder Zehrung darin begehren, auch keine Pferde, Roß oder Hengste, (wie es in den U. heisset) wie auch keine Jagd-Hunde, weder in das Closter, noch auf dessen Höfe und Güter, einstellen wollten; doch mit Vorbehalt des ihnen zukommenden Juris Advocatiae oder Schutz-Rechtes über dieses Closter. Wie denn dasselbe, von seiner Stiftung an, dergestalt von den regierenden Grafen zu Nassau-Wißbaden abgehangen hat, daß es niemals was wichtiges, von Rechts-wegen, ohne Vorwissen derselben hat vornehmen dörffen, und ist auch der ordentliche Mumpar, das ist, der Schaffner oder Zins-Meister desselben jedesmal mit Vorbewust des regierenden Grafens angenommen, und von demselben beeidiget worden. Margaretha, Adolphs I, Grafen von Nassau-Wißbaden, Tochter, war Abtissin 13-ohngefähr gegen das Ende des 14 Jahrhundert. Um diese Zeit hat das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0443" n="407"/>
gelegen, an das Closter abgegeben. Es hat solche das Closter nachmals, weil sie demselben zu weit abgelegen gewesen, dem Churfürsten in der Pfaltz wieder zum Verkauf angetragen. Auch haben die Grafen von Nassau-Wißbaden damals sich aller Atz-Gerechtigkeit, die ihnen sonst in dem Closter, weil dasselbe von ihren Vor-Eltern gestiftet worden, nach den Rechten der damaligen Zeit, zukam, freywillig begeben, und sich schriftlich erkläret, daß sie keine freye Atzung oder Zehrung darin begehren, auch keine Pferde, Roß oder Hengste, (wie es in den U. heisset) wie auch keine Jagd-Hunde, weder in das Closter, noch auf dessen Höfe und Güter, einstellen wollten; doch mit Vorbehalt des ihnen zukommenden <hi rendition="#aq">Juris Advocatiae</hi> oder Schutz-Rechtes über dieses Closter. Wie denn dasselbe, von seiner Stiftung an, dergestalt von den regierenden Grafen zu Nassau-Wißbaden abgehangen hat, daß es niemals was wichtiges, von Rechts-wegen, ohne Vorwissen derselben hat vornehmen dörffen, und ist auch der ordentliche Mumpar, das ist, der Schaffner oder Zins-Meister desselben jedesmal mit Vorbewust des regierenden Grafens angenommen, und von demselben beeidiget worden. Margaretha, Adolphs I, Grafen von Nassau-Wißbaden, Tochter, war Abtissin 13-ohngefähr gegen das Ende des 14 Jahrhundert. Um diese Zeit hat das
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[407/0443] gelegen, an das Closter abgegeben. Es hat solche das Closter nachmals, weil sie demselben zu weit abgelegen gewesen, dem Churfürsten in der Pfaltz wieder zum Verkauf angetragen. Auch haben die Grafen von Nassau-Wißbaden damals sich aller Atz-Gerechtigkeit, die ihnen sonst in dem Closter, weil dasselbe von ihren Vor-Eltern gestiftet worden, nach den Rechten der damaligen Zeit, zukam, freywillig begeben, und sich schriftlich erkläret, daß sie keine freye Atzung oder Zehrung darin begehren, auch keine Pferde, Roß oder Hengste, (wie es in den U. heisset) wie auch keine Jagd-Hunde, weder in das Closter, noch auf dessen Höfe und Güter, einstellen wollten; doch mit Vorbehalt des ihnen zukommenden Juris Advocatiae oder Schutz-Rechtes über dieses Closter. Wie denn dasselbe, von seiner Stiftung an, dergestalt von den regierenden Grafen zu Nassau-Wißbaden abgehangen hat, daß es niemals was wichtiges, von Rechts-wegen, ohne Vorwissen derselben hat vornehmen dörffen, und ist auch der ordentliche Mumpar, das ist, der Schaffner oder Zins-Meister desselben jedesmal mit Vorbewust des regierenden Grafens angenommen, und von demselben beeidiget worden. Margaretha, Adolphs I, Grafen von Nassau-Wißbaden, Tochter, war Abtissin 13-ohngefähr gegen das Ende des 14 Jahrhundert. Um diese Zeit hat das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/443
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/443>, abgerufen am 15.05.2024.