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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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sich aber vielleicht, wie dieß an mehreren Orten der
Fall gewesen ist, in dem Hospital oder in irgend
einem anderen Armenhause ein Lokal um so mehr
ausmitteln lassen, als es ohnehin oft weit angemesse-
ner wäre, wenn die in solchen öffentlichen Häusern
wohnenden Armen zum Theil in Privathäusern unter-
gebracht würden. -- An einigen Orten haben sogar,
was dankbar anerkannt und angerühmt zu werden ver-
dient, Geistliche und Oberbeamte die Jndustrie-
Schule in ihre Dienstwohnung aufgenommen, und
verschiedene Jndustrie-Schulen verdanken der Gnade
Seiner Königlichen Majestät ein ihnen in Königl.
Schlössern
, aufgehobenen Klöstern und Kaser-
nen
, und in anderen Herrschaftlichen Gebäuden
unentgeldlich angewiesenes Lokal. -- An mehreren Or-
ten geben die Jndustrie-Lehrer und Lehrerin-
nen
den Unterricht in ihrer eigenen Wohnung,
und in anderen Orten hat man in Privathäusern
gegen Bezahlung eines sehr mäßigen Miethzinses das
erforderliche Lokal gefunden. -- Sollte sich jedoch an
einem Orte durchaus kein besonderes Jndustrie-
Schulzimmer ausmitteln lassen; so wäre dieß zwar al-
lerdings in so ferne zu bedauern, als durch diesen
Mangel die Einführung eines classenweisen Wechsels
des Elementar- und des Jndustrie-Schulunterrichts
verhindert würde: allein die gänzliche Verzichtleistung
auf Errichtung einer Jndustrie-Schule wäre deßwegen
doch nicht nöthig, indem immerhin noch der an meh-
reren Orten bisher eingeschlagene Ausweg übrig bliebe,
in dem gewöhnlichen Lokal der Elementar-
Schule
die Kinder mit gewissen Arbeiten, wie z. B.
Stricken, während des Elementar-Unterrichts-, mit
anderen mehr Raum erfordernden, oder mehr Geräusch

ſich aber vielleicht, wie dieß an mehreren Orten der
Fall geweſen iſt, in dem Hoſpital oder in irgend
einem anderen Armenhauſe ein Lokal um ſo mehr
ausmitteln laſſen, als es ohnehin oft weit angemeſſe-
ner waͤre, wenn die in ſolchen oͤffentlichen Haͤuſern
wohnenden Armen zum Theil in Privathaͤuſern unter-
gebracht wuͤrden. — An einigen Orten haben ſogar,
was dankbar anerkannt und angeruͤhmt zu werden ver-
dient, Geiſtliche und Oberbeamte die Jnduſtrie-
Schule in ihre Dienſtwohnung aufgenommen, und
verſchiedene Jnduſtrie-Schulen verdanken der Gnade
Seiner Koͤniglichen Majeſtaͤt ein ihnen in Koͤnigl.
Schloͤſſern
, aufgehobenen Kloͤſtern und Kaſer-
nen
, und in anderen Herrſchaftlichen Gebaͤuden
unentgeldlich angewieſenes Lokal. — An mehreren Or-
ten geben die Jnduſtrie-Lehrer und Lehrerin-
nen
den Unterricht in ihrer eigenen Wohnung,
und in anderen Orten hat man in Privathaͤuſern
gegen Bezahlung eines ſehr maͤßigen Miethzinſes das
erforderliche Lokal gefunden. — Sollte ſich jedoch an
einem Orte durchaus kein beſonderes Jnduſtrie-
Schulzimmer ausmitteln laſſen; ſo waͤre dieß zwar al-
lerdings in ſo ferne zu bedauern, als durch dieſen
Mangel die Einfuͤhrung eines claſſenweiſen Wechſels
des Elementar- und des Jnduſtrie-Schulunterrichts
verhindert wuͤrde: allein die gaͤnzliche Verzichtleiſtung
auf Errichtung einer Jnduſtrie-Schule waͤre deßwegen
doch nicht noͤthig, indem immerhin noch der an meh-
reren Orten bisher eingeſchlagene Ausweg uͤbrig bliebe,
in dem gewoͤhnlichen Lokal der Elementar-
Schule
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[124/0134] ſich aber vielleicht, wie dieß an mehreren Orten der Fall geweſen iſt, in dem Hoſpital oder in irgend einem anderen Armenhauſe ein Lokal um ſo mehr ausmitteln laſſen, als es ohnehin oft weit angemeſſe- ner waͤre, wenn die in ſolchen oͤffentlichen Haͤuſern wohnenden Armen zum Theil in Privathaͤuſern unter- gebracht wuͤrden. — An einigen Orten haben ſogar, was dankbar anerkannt und angeruͤhmt zu werden ver- dient, Geiſtliche und Oberbeamte die Jnduſtrie- Schule in ihre Dienſtwohnung aufgenommen, und verſchiedene Jnduſtrie-Schulen verdanken der Gnade Seiner Koͤniglichen Majeſtaͤt ein ihnen in Koͤnigl. Schloͤſſern, aufgehobenen Kloͤſtern und Kaſer- nen, und in anderen Herrſchaftlichen Gebaͤuden unentgeldlich angewieſenes Lokal. — An mehreren Or- ten geben die Jnduſtrie-Lehrer und Lehrerin- nen den Unterricht in ihrer eigenen Wohnung, und in anderen Orten hat man in Privathaͤuſern gegen Bezahlung eines ſehr maͤßigen Miethzinſes das erforderliche Lokal gefunden. — Sollte ſich jedoch an einem Orte durchaus kein beſonderes Jnduſtrie- Schulzimmer ausmitteln laſſen; ſo waͤre dieß zwar al- lerdings in ſo ferne zu bedauern, als durch dieſen Mangel die Einfuͤhrung eines claſſenweiſen Wechſels des Elementar- und des Jnduſtrie-Schulunterrichts verhindert wuͤrde: allein die gaͤnzliche Verzichtleiſtung auf Errichtung einer Jnduſtrie-Schule waͤre deßwegen doch nicht noͤthig, indem immerhin noch der an meh- reren Orten bisher eingeſchlagene Ausweg uͤbrig bliebe, in dem gewoͤhnlichen Lokal der Elementar- Schule die Kinder mit gewiſſen Arbeiten, wie z. B. Stricken, waͤhrend des Elementar-Unterrichts-, mit anderen mehr Raum erfordernden, oder mehr Geraͤuſch

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/134>, abgerufen am 13.05.2024.