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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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Kosten anschaffen, und sich verbindlich machen, die
Fabricate gegen Bezahlung eines gewissen Arbeitslohns
zurückzunehmen; besonders aber muß man nicht solche
Beschäftigungs-Gegenstände wählen, wozu das Mate-
rial sehr theuer und leicht zu verderben, und wovon
der Absatz unsicher oder nur mit bedeutendem Verlust
zu bewirken ist; auch muß man den Kindern nicht ei-
nen unverhältnißmäßig hohen Arbeitslohn bezahlen, je-
doch hiebey auch nicht vergessen, daß bey einer zweck-
mäßigen Wahl der Beschäftigungs-Gegenstände das,
was man auf den Ankauf des Materials und auf Be-
zahlung des Arbeitslohns verwendet, nicht für immer
ausgegeben, sondern nur vorgeschossen ist, und durch
den Erlöß aus den Fabricaten wo nicht ganz, doch
größtenthrils ersetzt wird. Man muß endlich nicht
allzufreygebig mit Prämien-Vertheilungen seyn, welche
vielleicht mit der Prämien-Vertheilung bey den Ele-
mentar-Schulen zweckmäßig in Verbindung gesetzt wer-
den könnten, und keine besonderen Rechnungsführer,
Aufseher etc. anstellen und bezahlen, wo dieses Geschäfte
ohne besondere Belohnung die Lehrer versehen können,
zu Ertheilung des Unterrichts aber nicht Leute von
fremden Orten mit großen Kosten verschreiben, wenn
man sie bey einer zweckmäßigen Wahl der Unterrichts-
Gegenstände wohlfeiler im Orte selbst finden, oder in
einem benachbarten Orte für eine solche Lehrers-Stelle
ausbilden lassen könnte.

§. 94.

Jn je nähere und engere Verbindung eine
solche Jndustrie-Schule,
wie schon oben im All-
gemeinen empfohlen wurde, mit der ohnehin schon im
Orte bestehenden Elementar-Schule gesetzt werden

Koſten anſchaffen, und ſich verbindlich machen, die
Fabricate gegen Bezahlung eines gewiſſen Arbeitslohns
zuruͤckzunehmen; beſonders aber muß man nicht ſolche
Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde waͤhlen, wozu das Mate-
rial ſehr theuer und leicht zu verderben, und wovon
der Abſatz unſicher oder nur mit bedeutendem Verluſt
zu bewirken iſt; auch muß man den Kindern nicht ei-
nen unverhaͤltnißmaͤßig hohen Arbeitslohn bezahlen, je-
doch hiebey auch nicht vergeſſen, daß bey einer zweck-
maͤßigen Wahl der Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde das,
was man auf den Ankauf des Materials und auf Be-
zahlung des Arbeitslohns verwendet, nicht fuͤr immer
ausgegeben, ſondern nur vorgeſchoſſen iſt, und durch
den Erloͤß aus den Fabricaten wo nicht ganz, doch
groͤßtenthrils erſetzt wird. Man muß endlich nicht
allzufreygebig mit Praͤmien-Vertheilungen ſeyn, welche
vielleicht mit der Praͤmien-Vertheilung bey den Ele-
mentar-Schulen zweckmaͤßig in Verbindung geſetzt wer-
den koͤnnten, und keine beſonderen Rechnungsfuͤhrer,
Aufſeher ꝛc. anſtellen und bezahlen, wo dieſes Geſchaͤfte
ohne beſondere Belohnung die Lehrer verſehen koͤnnen,
zu Ertheilung des Unterrichts aber nicht Leute von
fremden Orten mit großen Koſten verſchreiben, wenn
man ſie bey einer zweckmaͤßigen Wahl der Unterrichts-
Gegenſtaͤnde wohlfeiler im Orte ſelbſt finden, oder in
einem benachbarten Orte fuͤr eine ſolche Lehrers-Stelle
ausbilden laſſen koͤnnte.

§. 94.

Jn je naͤhere und engere Verbindung eine
ſolche Jnduſtrie-Schule,
wie ſchon oben im All-
gemeinen empfohlen wurde, mit der ohnehin ſchon im
Orte beſtehenden Elementar-Schule geſetzt werden

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[128/0138] Koſten anſchaffen, und ſich verbindlich machen, die Fabricate gegen Bezahlung eines gewiſſen Arbeitslohns zuruͤckzunehmen; beſonders aber muß man nicht ſolche Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde waͤhlen, wozu das Mate- rial ſehr theuer und leicht zu verderben, und wovon der Abſatz unſicher oder nur mit bedeutendem Verluſt zu bewirken iſt; auch muß man den Kindern nicht ei- nen unverhaͤltnißmaͤßig hohen Arbeitslohn bezahlen, je- doch hiebey auch nicht vergeſſen, daß bey einer zweck- maͤßigen Wahl der Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde das, was man auf den Ankauf des Materials und auf Be- zahlung des Arbeitslohns verwendet, nicht fuͤr immer ausgegeben, ſondern nur vorgeſchoſſen iſt, und durch den Erloͤß aus den Fabricaten wo nicht ganz, doch groͤßtenthrils erſetzt wird. Man muß endlich nicht allzufreygebig mit Praͤmien-Vertheilungen ſeyn, welche vielleicht mit der Praͤmien-Vertheilung bey den Ele- mentar-Schulen zweckmaͤßig in Verbindung geſetzt wer- den koͤnnten, und keine beſonderen Rechnungsfuͤhrer, Aufſeher ꝛc. anſtellen und bezahlen, wo dieſes Geſchaͤfte ohne beſondere Belohnung die Lehrer verſehen koͤnnen, zu Ertheilung des Unterrichts aber nicht Leute von fremden Orten mit großen Koſten verſchreiben, wenn man ſie bey einer zweckmaͤßigen Wahl der Unterrichts- Gegenſtaͤnde wohlfeiler im Orte ſelbſt finden, oder in einem benachbarten Orte fuͤr eine ſolche Lehrers-Stelle ausbilden laſſen koͤnnte. §. 94. Jn je naͤhere und engere Verbindung eine ſolche Jnduſtrie-Schule, wie ſchon oben im All- gemeinen empfohlen wurde, mit der ohnehin ſchon im Orte beſtehenden Elementar-Schule geſetzt werden

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/138>, abgerufen am 12.05.2024.