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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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vorhandenen Armenfonds, Armen-Cassen,
Allmosen-Cassen, Spitalpflegen
etc. die hiezu
nöthigen Mittel gefunden; wenigstens haben diese Cas-
sen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Hälfte,
oder den dritten Theil dieser Kosten übernehmen kön-
nen. -- An einigen Orten freylich wird darüber ge-
klagt, daß die ursprünglich örtlichen Stiftungen in
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,
und der Disposition der Ortsbehörden entzogen worden
seyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-
handenen Fonds nicht flüssig seyen, wiewohl es bey
gutem Willen oft nicht schwer seyn möchte, dergleichen
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-
chen Orten scheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds
so erschöpft, so verschuldet, so verarmt, oder von je-
her so beschränkt und gering zu seyn, daß oft nicht ein-
mal die ihnen ursprünglich obliegenden Ausgaben da-
von bestritten werden können, daß schon diese Ausga-
ben oft auf die Kirchspiels-Verwandte umgelegt werden
müssen, und daß also diese Cassen keine neuen Aus-
gaben dieser Art übernehmen können. Es gibt auch
Orte, welche gar keine solche Stiftung, welche über-
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben scheinen.

§. 96.

Allein wenn eine Gemeinde auch keine besonderen
Stiftungen dieser Art besitzt; so hat sie doch oft ande-
res Gemeinde-Vermögen, wovon sie einen Theil
zu Gründung und Unterhaltung einer Jndustrie-Schule
verwenden könnte. -- Wie leicht könnte manche Ge-
meinde ein Stück Allmand dem Jndustrie-Lehrer zur
Besoldung anweisen, oder aus ihren Waldungen

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vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen,
Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen
ꝛc. die hiezu
noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ-
ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte,
oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn-
nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge-
klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,
und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden
ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-
handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey
gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-
chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds
ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je-
her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein-
mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da-
von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga-
ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden
muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus-
gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch
Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber-
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen.

§. 96.

Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen
Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande-
res Gemeinde-Vermoͤgen, wovon ſie einen Theil
zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule
verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge-
meinde ein Stuͤck Allmand dem Jnduſtrie-Lehrer zur
Beſoldung anweiſen, oder aus ihren Waldungen

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[131/0141] vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen, Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen ꝛc. die hiezu noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ- ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte, oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn- nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge- klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt, und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor- handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man- chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je- her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein- mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da- von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga- ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus- gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber- haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen. §. 96. Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande- res Gemeinde-Vermoͤgen, wovon ſie einen Theil zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge- meinde ein Stuͤck Allmand dem Jnduſtrie-Lehrer zur Beſoldung anweiſen, oder aus ihren Waldungen 9 *

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/141>, abgerufen am 13.05.2024.