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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
herigen Prämisse hinzu, reihen wir dieses Urteil in unsre Prämissen
ein, so lautet der Schluss nunmehr:
Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch,
Schema: P)Alle b sind c,
a ist ein b,
ergo: Cajus ist sterblich.ergo C): a ist c.

Der so vervollständigte Schluss besitzt nunmehr auch logische
Gültigkeit; er ist auch "formell richtig" und zur Bekräftigung dessen
vermögen wir uns nur darauf zu berufen, dass auch sein allgemeines
Schema (unmittelbar) einleuchtet. Aus diesem Grunde ist der Schluss
nunmehr auch ein "vollständiger" (a complete argument).

Bringen wir uns noch das "leitende Prinzip" dieses Schlusses zum
Bewusstsein, so werden wir, die Aufgabe etwa von der psychologischen
Seite angreifend, vielleicht finden, dass es die Überzeugung ist: dass ein
Merkmal des Merkmals eines Dinges auch ein Merkmal dieses Dinges selbst
sein müsse. Wir haben dann den Schluss:
Nota notae est nota rei ipsius,
Sterblichkeit ist ein Merkmal der Menschennatur, welche Merkmal des
Cajus ist, ergo: Sterblichkeit ist ein Merkmal des Cajus.

Aber dieses selbe Prinzip des "nota notae etc." ist wiederum wirksam
beim Ziehen dieser letzteren Schlussfolgerung, sodass dieselbe durchaus
nicht vollständiger ist als die vorhergehende. Auch hat sie das gleiche
Schema wie diese.

Die in diesem Schema niedergelegte (formulirte, in dasselbe ein-
gekleidete) Denkgewohnheit mögen wir als das leitende Prinzip selbst
hinstellen.

Das Schema des Schlusses erhält man, indem man die Namen
der speziellen Dinge, von welchen die Schlussfolgerung spricht, durch
Symbole von allgemeiner Bedeutung, Buchstaben, ersetzt, für diese aber
alle Beziehungen, welche die Schlussglieder (Prämissen und Konklusion)
von jenen Dingen ausdrücklich voraussetzten oder behaupteten, ent-
sprechend zum Ausdruck bringt.

Aus obigen Betrachtungen erhellte auch, dass man, um eine viel-
leicht materiell richtige Schlussfolgerung als eine dennoch unberech-
tigte zu erkennen, sie als logisch ungültig nachzuweisen, nur zu ihrem
Schema ein Beispiel zu finden braucht, in welchem die Prämissen als
richtig anzuerkennen sind, während die Konklusion sich als falsch er-
weist. Auch bei solcher Anerkennung wird an das Gefühl der Evi-
denz appellirt. (Vergl. hiezu eine in § 12 gegebene Illustration.)

Kürzer auch mag man direkt jene Namen durch irgend welche
andere ersetzen, für die zwar die Prämissen noch zutreffen, die Kon-
klusion aber nicht mehr zutreffen würde.

Einleitung.
herigen Prämisse hinzu, reihen wir dieses Urteil in unsre Prämissen
ein, so lautet der Schluss nunmehr:
Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch,
Schema: P)Alle b sind c,
a ist ein b,
ergo: Cajus ist sterblich.ergo C): a ist c.

Der so vervollständigte Schluss besitzt nunmehr auch logische
Gültigkeit; er ist auch „formell richtig“ und zur Bekräftigung dessen
vermögen wir uns nur darauf zu berufen, dass auch sein allgemeines
Schema (unmittelbar) einleuchtet. Aus diesem Grunde ist der Schluss
nunmehr auch ein „vollständiger“ (a complete argument).

Bringen wir uns noch das „leitende Prinzip“ dieses Schlusses zum
Bewusstsein, so werden wir, die Aufgabe etwa von der psychologischen
Seite angreifend, vielleicht finden, dass es die Überzeugung ist: dass ein
Merkmal des Merkmals eines Dinges auch ein Merkmal dieses Dinges selbst
sein müsse. Wir haben dann den Schluss:
Nota notae est nota rei ipsius,
Sterblichkeit ist ein Merkmal der Menschennatur, welche Merkmal des
Cajus ist, ergo: Sterblichkeit ist ein Merkmal des Cajus.

Aber dieses selbe Prinzip des „nota notae etc.“ ist wiederum wirksam
beim Ziehen dieser letzteren Schlussfolgerung, sodass dieselbe durchaus
nicht vollständiger ist als die vorhergehende. Auch hat sie das gleiche
Schema wie diese.

Die in diesem Schema niedergelegte (formulirte, in dasselbe ein-
gekleidete) Denkgewohnheit mögen wir als das leitende Prinzip selbst
hinstellen.

Das Schema des Schlusses erhält man, indem man die Namen
der speziellen Dinge, von welchen die Schlussfolgerung spricht, durch
Symbole von allgemeiner Bedeutung, Buchstaben, ersetzt, für diese aber
alle Beziehungen, welche die Schlussglieder (Prämissen und Konklusion)
von jenen Dingen ausdrücklich voraussetzten oder behaupteten, ent-
sprechend zum Ausdruck bringt.

Aus obigen Betrachtungen erhellte auch, dass man, um eine viel-
leicht materiell richtige Schlussfolgerung als eine dennoch unberech-
tigte zu erkennen, sie als logisch ungültig nachzuweisen, nur zu ihrem
Schema ein Beispiel zu finden braucht, in welchem die Prämissen als
richtig anzuerkennen sind, während die Konklusion sich als falsch er-
weist. Auch bei solcher Anerkennung wird an das Gefühl der Evi-
denz appellirt. (Vergl. hiezu eine in § 12 gegebene Illustration.)

Kürzer auch mag man direkt jene Namen durch irgend welche
andere ersetzen, für die zwar die Prämissen noch zutreffen, die Kon-
klusion aber nicht mehr zutreffen würde.

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[117/0137] Einleitung. herigen Prämisse hinzu, reihen wir dieses Urteil in unsre Prämissen ein, so lautet der Schluss nunmehr: Alle Menschen sind sterblich, Cajus ist ein Mensch, Schema: P)Alle b sind c, a ist ein b, ergo: Cajus ist sterblich. ergo C): a ist c. Der so vervollständigte Schluss besitzt nunmehr auch logische Gültigkeit; er ist auch „formell richtig“ und zur Bekräftigung dessen vermögen wir uns nur darauf zu berufen, dass auch sein allgemeines Schema (unmittelbar) einleuchtet. Aus diesem Grunde ist der Schluss nunmehr auch ein „vollständiger“ (a complete argument). Bringen wir uns noch das „leitende Prinzip“ dieses Schlusses zum Bewusstsein, so werden wir, die Aufgabe etwa von der psychologischen Seite angreifend, vielleicht finden, dass es die Überzeugung ist: dass ein Merkmal des Merkmals eines Dinges auch ein Merkmal dieses Dinges selbst sein müsse. Wir haben dann den Schluss: Nota notae est nota rei ipsius, Sterblichkeit ist ein Merkmal der Menschennatur, welche Merkmal des Cajus ist, ergo: Sterblichkeit ist ein Merkmal des Cajus. Aber dieses selbe Prinzip des „nota notae etc.“ ist wiederum wirksam beim Ziehen dieser letzteren Schlussfolgerung, sodass dieselbe durchaus nicht vollständiger ist als die vorhergehende. Auch hat sie das gleiche Schema wie diese. Die in diesem Schema niedergelegte (formulirte, in dasselbe ein- gekleidete) Denkgewohnheit mögen wir als das leitende Prinzip selbst hinstellen. Das Schema des Schlusses erhält man, indem man die Namen der speziellen Dinge, von welchen die Schlussfolgerung spricht, durch Symbole von allgemeiner Bedeutung, Buchstaben, ersetzt, für diese aber alle Beziehungen, welche die Schlussglieder (Prämissen und Konklusion) von jenen Dingen ausdrücklich voraussetzten oder behaupteten, ent- sprechend zum Ausdruck bringt. Aus obigen Betrachtungen erhellte auch, dass man, um eine viel- leicht materiell richtige Schlussfolgerung als eine dennoch unberech- tigte zu erkennen, sie als logisch ungültig nachzuweisen, nur zu ihrem Schema ein Beispiel zu finden braucht, in welchem die Prämissen als richtig anzuerkennen sind, während die Konklusion sich als falsch er- weist. Auch bei solcher Anerkennung wird an das Gefühl der Evi- denz appellirt. (Vergl. hiezu eine in § 12 gegebene Illustration.) Kürzer auch mag man direkt jene Namen durch irgend welche andere ersetzen, für die zwar die Prämissen noch zutreffen, die Kon- klusion aber nicht mehr zutreffen würde.

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/137>, abgerufen am 05.05.2024.