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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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vantages erhalten worden; so habe par curiosite eine ziemliche Anzahl solcher Praetensionen und Streitigkeiten aus denen weitläufftigen, nicht überal anzutreffenden Deductionibus und Operibus extrahiret/ und da an solcher Arbeit nachmals einige/ die solche gesehen/ ein Belieben bezeuget/ und daß solche durch den Druck gemein machen möchte/ mich ersuchet / so habe mich endlich/ nachdem das Werck noch mahlen durchgesehen/ in eine Ordnung gebracht/ und mit mehrern Nachrichten augiret/ dazu bereden lassen: Nicht zwar in Meynung Ruhm oder Geld dadurch zu erlangen/ sondern der gelehrten Welt zu dienen/ und geübten Gemüthern Anlaß zu geben/ nach Gelegenheit aus andern weitern Urkunden die Sache mehrers zu beleuchten/ und bedürffenden Falls zu verbessern.

Wann aber allhier von denen Praetensionen und Streitigkeiten hoher Potentaten und anderer Herrschafften gehandelt wird/ so darff sich niemand die Gedancken machen/ ob hätte man sich unterstanden/ einen Richter darinnen abzugeben/ vor diesen oder jenen zu decidiren / oder jemanden einiges Recht zuoder abzusprechen: Dann weil solches eine Sache/ so unter Souverainen/ in Entstehung eines gütlichen Vergleichs/ nicht anders/ als durch den Degen/ unter denen Ständen des Heil. Röm. Reichs aber/ von Ihr. Käyserl. Maj. von denen Reichs-Versammlungen/ und denen höchsten Reichs-Gerichten geschehen kan; So ist davon so gar abstrahiret worden/ daß man auch nicht einmahl anderer judicia, so man hin und wieder gefunden/ hinzusetzen mögen; sondern man ist nur bloß in den Schrancken einer Historischen Erzehlung geblieben.

So kan man auch den geneigten Leser nicht guarantiren, daß er in diesem Werck alle und jede Praetensiones und Streitigkeiten der hohen Herren finden werde; dann solches zu praestiren dürffte einem privato, meines Erachtens, unmöglich fallen/ weil viele Ansprüche noch in den geheimen Archivis verborgen liegen/ viele auch/ die man längst vor beygelegt gehalten/ offt wieder hervor gesuchet werden. Indessen kan er doch versichert seyn/ daß er allhie die meisten und bekandten beysammen finden werde; u. hat man zu mehrer Vollkommenheit des Wercks/ auch die zweiffelhafften/ an derer Warheit man nehmlich offt selbst dubitiret (wann sie nur nicht gar absurd herausgekommen) nicht übergehen wollen: Diejenigen aber/ so durch Frieden-Schlüsse und andere Vergleiche schon beygenleget/ hat man nicht berühret/ ausser einigen / so in dem nechst verflossenen halben Seculo nach geschlossenem Westpfählischen und Pyrenaeischen Frieden allererst abgethan worden; und dieses zwar dahero, weil die Scribenten, so derselben erwehnen, nicht allemahl den Ausgang oder die Hinlegung berichten, offt auch vor noch daurende Praetensiones ausgeben/ die doch durch gütlichen Vergleich schon längst beygeleget worden; Jedoch ist auch hierinnen gebührende Maß gehalten/ und sind sonderlich diejenige Streitigkeiten/ so in einer Familie entstanden / aber bald wieder gehohen worden/ nicht mit aufgeführet/ weil dergleichen Irrungen/ wann sie einmahl verglichen/ nicht leicht wieder resuscitiret werden.

So hat man auch diejenige Streitigkeiten/ welche grosse Herren wegen des Rangs/ oder wegen der Religion, Reformation, und andern daraus fliessenden Gerechtigkeiten unter einander haben/ mit Fleiß übergangen/ weil von jenen bereits das bekante Theatrum Praecedentiae des Hn. Rath Zwantzig im offenen Drucker verhanden/ diese aber/ laut denen täglichen Zeitungen/ und besage derer auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg stets einlauffenden Memorialien und Klagten/ so viel und mannigfaltig/ daß sie ein Werck/ so groß wie dieses/ fast aleine ausmachen/ und eine besondere Abhandlung meritiren würden.

In der Tractation selbst hat man mehrentheils folgende Ordnung gehalten/ daß man nehmlich einer jeden Praetension Ursprung, oder das Factum praemittiret/ hiernechst die Grün-

Dergleichen z. E. diejenige ist, da Jaques Charron en l' histoire universelle. c. 12. p. 14 denen Königen in Franckreich ein Recht auf die gantze Welt zuschreiben will, weil sie von Sem und Japhet, den Erstgebohrnen Söhnen des Noae, abstammen.

vantages erhalten worden; so habe par curiosité eine ziemliche Anzahl solcher Praetensionen und Streitigkeiten aus denen weitläufftigen, nicht überal anzutreffenden Deductionibus und Operibus extrahiret/ und da an solcher Arbeit nachmals einige/ die solche gesehen/ ein Belieben bezeuget/ und daß solche durch den Druck gemein machen möchte/ mich ersuchet / so habe mich endlich/ nachdem das Werck noch mahlen durchgesehen/ in eine Ordnung gebracht/ und mit mehrern Nachrichten augiret/ dazu bereden lassen: Nicht zwar in Meynung Ruhm oder Geld dadurch zu erlangen/ sondern der gelehrten Welt zu dienen/ und geübten Gemüthern Anlaß zu geben/ nach Gelegenheit aus andern weitern Urkunden die Sache mehrers zu beleuchten/ und bedürffenden Falls zu verbessern.

Wann aber allhier von denen Praetensionen und Streitigkeiten hoher Potentaten und anderer Herrschafften gehandelt wird/ so darff sich niemand die Gedancken machen/ ob hätte man sich unterstanden/ einen Richter darinnen abzugeben/ vor diesen oder jenen zu decidiren / oder jemanden einiges Recht zuoder abzusprechen: Dann weil solches eine Sache/ so unter Souverainen/ in Entstehung eines gütlichen Vergleichs/ nicht anders/ als durch den Degen/ unter denen Ständen des Heil. Röm. Reichs aber/ von Ihr. Käyserl. Maj. von denen Reichs-Versammlungen/ und denen höchsten Reichs-Gerichten geschehen kan; So ist davon so gar abstrahiret worden/ daß man auch nicht einmahl anderer judicia, so man hin und wieder gefunden/ hinzusetzen mögen; sondern man ist nur bloß in den Schrancken einer Historischen Erzehlung geblieben.

So kan man auch den geneigten Leser nicht guarantiren, daß er in diesem Werck alle und jede Praetensiones und Streitigkeiten der hohen Herren finden werde; dann solches zu praestiren dürffte einem privato, meines Erachtens, unmöglich fallen/ weil viele Ansprüche noch in den geheimen Archivis verborgen liegen/ viele auch/ die man längst vor beygelegt gehalten/ offt wieder hervor gesuchet werden. Indessen kan er doch versichert seyn/ daß er allhie die meisten und bekandten beysammen finden werde; u. hat man zu mehrer Vollkom̃enheit des Wercks/ auch die zweiffelhafften/ an derer Warheit man nehmlich offt selbst dubitiret (wann sie nur nicht gar absurd herausgekommen) nicht übergehen wollen: Diejenigen aber/ so durch Frieden-Schlüsse und andere Vergleiche schon beygẽleget/ hat man nicht berühret/ ausser einigen / so in dem nechst verflossenen halben Seculo nach geschlossenem Westpfählischen und Pyrenaeischen Frieden allererst abgethan worden; und dieses zwar dahero, weil die Scribenten, so derselben erwehnen, nicht allemahl den Ausgang oder die Hinlegung berichten, offt auch vor noch daurende Praetensiones ausgeben/ die doch durch gütlichen Vergleich schon längst beygeleget worden; Jedoch ist auch hierinnen gebührende Maß gehalten/ und sind sonderlich diejenige Streitigkeiten/ so in einer Familie entstanden / aber bald wieder gehohen worden/ nicht mit aufgeführet/ weil dergleichen Irrungen/ wann sie einmahl verglichen/ nicht leicht wieder resuscitiret werden.

So hat man auch diejenige Streitigkeiten/ welche grosse Herren wegen des Rangs/ oder wegen der Religion, Reformation, und andern daraus fliessenden Gerechtigkeiten unter einander haben/ mit Fleiß übergangen/ weil von jenen bereits das bekante Theatrum Praecedentiae des Hn. Rath Zwantzig im offenen Drucker verhanden/ diese aber/ laut denen täglichen Zeitungen/ und besage derer auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg stets einlauffenden Memorialien und Klagten/ so viel und mannigfaltig/ daß sie ein Werck/ so groß wie dieses/ fast aleine ausmachen/ und eine besondere Abhandlung meritiren würden.

In der Tractation selbst hat man mehrentheils folgende Ordnung gehalten/ daß man nehmlich einer jeden Praetension Ursprung, oder das Factum praemittiret/ hiernechst die Grün-

Dergleichen z. E. diejenige ist, da Jaques Charron en l' histoire universelle. c. 12. p. 14 denen Königen in Franckreich ein Recht auf die gantze Welt zuschreiben will, weil sie von Sem und Japhet, den Erstgebohrnen Söhnen des Noae, abstammen.
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        <p>So hat man auch diejenige Streitigkeiten/ welche grosse Herren wegen des Rangs/ oder            wegen der Religion, Reformation, und andern daraus fliessenden Gerechtigkeiten unter            einander haben/ mit Fleiß übergangen/ weil von jenen bereits das bekante Theatrum            Praecedentiae des Hn. Rath Zwantzig im offenen Drucker verhanden/ diese aber/ laut denen            täglichen Zeitungen/ und besage derer auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg stets            einlauffenden Memorialien und Klagten/ so viel und mannigfaltig/ daß sie ein Werck/ so            groß wie dieses/ fast aleine ausmachen/ und eine besondere Abhandlung meritiren            würden.</p>
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[0015] vantages erhalten worden; so habe par curiosité eine ziemliche Anzahl solcher Praetensionen und Streitigkeiten aus denen weitläufftigen, nicht überal anzutreffenden Deductionibus und Operibus extrahiret/ und da an solcher Arbeit nachmals einige/ die solche gesehen/ ein Belieben bezeuget/ und daß solche durch den Druck gemein machen möchte/ mich ersuchet / so habe mich endlich/ nachdem das Werck noch mahlen durchgesehen/ in eine Ordnung gebracht/ und mit mehrern Nachrichten augiret/ dazu bereden lassen: Nicht zwar in Meynung Ruhm oder Geld dadurch zu erlangen/ sondern der gelehrten Welt zu dienen/ und geübten Gemüthern Anlaß zu geben/ nach Gelegenheit aus andern weitern Urkunden die Sache mehrers zu beleuchten/ und bedürffenden Falls zu verbessern. Wann aber allhier von denen Praetensionen und Streitigkeiten hoher Potentaten und anderer Herrschafften gehandelt wird/ so darff sich niemand die Gedancken machen/ ob hätte man sich unterstanden/ einen Richter darinnen abzugeben/ vor diesen oder jenen zu decidiren / oder jemanden einiges Recht zuoder abzusprechen: Dann weil solches eine Sache/ so unter Souverainen/ in Entstehung eines gütlichen Vergleichs/ nicht anders/ als durch den Degen/ unter denen Ständen des Heil. Röm. Reichs aber/ von Ihr. Käyserl. Maj. von denen Reichs-Versammlungen/ und denen höchsten Reichs-Gerichten geschehen kan; So ist davon so gar abstrahiret worden/ daß man auch nicht einmahl anderer judicia, so man hin und wieder gefunden/ hinzusetzen mögen; sondern man ist nur bloß in den Schrancken einer Historischen Erzehlung geblieben. So kan man auch den geneigten Leser nicht guarantiren, daß er in diesem Werck alle und jede Praetensiones und Streitigkeiten der hohen Herren finden werde; dann solches zu praestiren dürffte einem privato, meines Erachtens, unmöglich fallen/ weil viele Ansprüche noch in den geheimen Archivis verborgen liegen/ viele auch/ die man längst vor beygelegt gehalten/ offt wieder hervor gesuchet werden. Indessen kan er doch versichert seyn/ daß er allhie die meisten und bekandten beysammen finden werde; u. hat man zu mehrer Vollkom̃enheit des Wercks/ auch die zweiffelhafften/ an derer Warheit man nehmlich offt selbst dubitiret (wann sie nur nicht gar absurd herausgekommen) nicht übergehen wollen: Diejenigen aber/ so durch Frieden-Schlüsse und andere Vergleiche schon beygẽleget/ hat man nicht berühret/ ausser einigen / so in dem nechst verflossenen halben Seculo nach geschlossenem Westpfählischen und Pyrenaeischen Frieden allererst abgethan worden; und dieses zwar dahero, weil die Scribenten, so derselben erwehnen, nicht allemahl den Ausgang oder die Hinlegung berichten, offt auch vor noch daurende Praetensiones ausgeben/ die doch durch gütlichen Vergleich schon längst beygeleget worden; Jedoch ist auch hierinnen gebührende Maß gehalten/ und sind sonderlich diejenige Streitigkeiten/ so in einer Familie entstanden / aber bald wieder gehohen worden/ nicht mit aufgeführet/ weil dergleichen Irrungen/ wann sie einmahl verglichen/ nicht leicht wieder resuscitiret werden. So hat man auch diejenige Streitigkeiten/ welche grosse Herren wegen des Rangs/ oder wegen der Religion, Reformation, und andern daraus fliessenden Gerechtigkeiten unter einander haben/ mit Fleiß übergangen/ weil von jenen bereits das bekante Theatrum Praecedentiae des Hn. Rath Zwantzig im offenen Drucker verhanden/ diese aber/ laut denen täglichen Zeitungen/ und besage derer auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg stets einlauffenden Memorialien und Klagten/ so viel und mannigfaltig/ daß sie ein Werck/ so groß wie dieses/ fast aleine ausmachen/ und eine besondere Abhandlung meritiren würden. In der Tractation selbst hat man mehrentheils folgende Ordnung gehalten/ daß man nehmlich einer jeden Praetension Ursprung, oder das Factum praemittiret/ hiernechst die Grün- Dergleichen z. E. diejenige ist, da Jaques Charron en l' histoire universelle. c. 12. p. 14 denen Königen in Franckreich ein Recht auf die gantze Welt zuschreiben will, weil sie von Sem und Japhet, den Erstgebohrnen Söhnen des Noae, abstammen.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/15>, abgerufen am 02.05.2024.