Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

geben; Dieweil aber das Hauß Oesterreich die Lehenbahrkeit in Zweiffel gezogen, hat sich das Reich desfals zu keiner Einwilligung verstehen wollen, vielweniger ist Franckreich zur Lehens-erkändlichkeit gegen das Stifft Basel zu disponiren gewesen. Doch hat das Stifft bißhero nicht nachgelassen bey dem Reich um Schadloßhaltung anzuhalten, und ist deshalb bey itzigem Reichs-Tage nicht allein anno 1663, sondern auch noch anno 1697 den 15. Jun. mit einem Memorial eingekommen.

Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Praetension auf die Schlösser und Dörffer / Pfaffenstädt/ Mentzweiler/ Neuweyler/ Aberdorff/ Hagenheim/ und Rumbsweiler.

DAs Schloß Pfaffenstäd haben die Grafen von Ortenburg von denen Bischöffen zu Basel zu Lehen gehabt, nach deren Abgang das Stifft solches als ein eröffnetes Lehen eingezogen; Wie aber Elsas und Sundgau durch den Münsterschen Frieden an Franckreich cediret wurde, nam der König in Franckreich dieses Schloß nebst den Dörffern Mentzweiler, Neuweyler, Aberdorff, Hagenheimb, und Rumbsweiler, als pertinentien von Elsas, mit in possession, und zog selbe vor die Brisachische Regierung. Ob nun zwar das Stifft mit vielen documenten behauptete, daß das Hauß Oesterreich niemahlen einiges Recht daran gehabt hätte, so wolte sich Franckreich doch zu keiner restitution verstehen; dahero der Bischoff anno 1653, die auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg versammlete Stände des Reichs um Hülffe ersuchte; ob aber vor dem Ryßwickischen Frieden etwas nachdrücklichs von Reichs wegen decretiret worden, ist fast zu zweiffeln; und stehet es dahin, ob der Bischoff zu Basel auch Krafft des 56. artic. gedachten Frieden-Schlusses von diesen Oertern etwas wieder erhalten.

Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Streitigkeit mit den Münsterthälern wegen des juris Collectandi, Frohn-Dienstes u. d. g.

MIt den Münsterthälern hat das Stifft Basel eine Zeit hero wegen der Reichs-Anlagen, Frohn-Dienste, und dergleichen Landes-Fürstl. Gerechtigkeiten, große Streitigkeiten gehabt, indem sich die Münsterthäler dazu durchaus nicht verstehen wollen, sich gründend:

Der Münsterthäler Grund. I. Auf einen Freyheits-Brieff, den ihnen der Bischoff Johannes zu Basel an. 1430 gegeben, und Bischoff Caspar anno 1497 confirmiret.

II. Auf das vor einiger Zeit zu Bern angenommene Bürger-Recht.

Wowider aber das Stifft Basel einwandte:

Bischöffl. Baselische Antwort. Ad I. Der angezogene Freyheits-Brief sey auf die Reichs-Anlagen, und deren zu defension des Landes angesehenen Collecten nicht zu ziehen, sondern nur von denen zu Nutzen Ihr. Fürstl. Gnaden des Bischoffs gehörigen Gefällen zu verstehen, indem in solchen Brieffe stunde: Daß die Nutzen und Gefälle, nehmlich die Steuren und andere Dienste, in anderer Leut Hände kommen, und damit die arme Leute deren Landen des Bistumbs beschweret, und deswegen in fremde Lande zu ziehen täglich bezwungen würden, zu welcher Steuren Widerlösung die Delsperger und Münsterthaler mit Darschies-

Memoriale Episcopi Basiliensis exhibet Londorp. Tom. VII. Act. publ. L. 6. c. 172.
Franckenberg Europ. Herold. part. 1. p. 368. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. & hist. Princ. c. 1. p. 61.
Memoriale tum exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 9. c. 228. n. 12.
Memoriale extat in Fabri Staats-Cantzeley. Part. 3. p. 310.
vid. Memoriale infra citatum. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 368.
Memoriale tunc exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VII. Act. Publ. L. 6. c. 186. & Gastel de statu publ. Europ. c. 15. §. 68. p. 515.

geben; Dieweil aber das Hauß Oesterreich die Lehenbahrkeit in Zweiffel gezogen, hat sich das Reich desfals zu keiner Einwilligung verstehen wollen, vielweniger ist Franckreich zur Lehens-erkändlichkeit gegen das Stifft Basel zu disponiren gewesen. Doch hat das Stifft bißhero nicht nachgelassen bey dem Reich um Schadloßhaltung anzuhalten, und ist deshalb bey itzigem Reichs-Tage nicht allein anno 1663, sondern auch noch anno 1697 den 15. Jun. mit einem Memorial eingekommen.

Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Praetension auf die Schlösser und Dörffer / Pfaffenstädt/ Mentzweiler/ Neuweyler/ Aberdorff/ Hagenheim/ und Rumbsweiler.

DAs Schloß Pfaffenstäd haben die Grafen von Ortenburg von denen Bischöffen zu Basel zu Lehen gehabt, nach deren Abgang das Stifft solches als ein eröffnetes Lehen eingezogen; Wie aber Elsas und Sundgau durch den Münsterschen Frieden an Franckreich cediret wurde, nam der König in Franckreich dieses Schloß nebst den Dörffern Mentzweiler, Neuweyler, Aberdorff, Hagenheimb, und Rumbsweiler, als pertinentien von Elsas, mit in possession, und zog selbe vor die Brisachische Regierung. Ob nun zwar das Stifft mit vielen documenten behauptete, daß das Hauß Oesterreich niemahlen einiges Recht daran gehabt hätte, so wolte sich Franckreich doch zu keiner restitution verstehen; dahero der Bischoff anno 1653, die auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg versammlete Stände des Reichs um Hülffe ersuchte; ob aber vor dem Ryßwickischen Frieden etwas nachdrücklichs von Reichs wegen decretiret worden, ist fast zu zweiffeln; und stehet es dahin, ob der Bischoff zu Basel auch Krafft des 56. artic. gedachten Frieden-Schlusses von diesen Oertern etwas wieder erhalten.

Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Streitigkeit mit den Münsterthälern wegen des juris Collectandi, Frohn-Dienstes u. d. g.

MIt den Münsterthälern hat das Stifft Basel eine Zeit hero wegen der Reichs-Anlagen, Frohn-Dienste, und dergleichen Landes-Fürstl. Gerechtigkeiten, große Streitigkeiten gehabt, indem sich die Münsterthäler dazu durchaus nicht verstehen wollen, sich gründend:

Der Münsterthäler Grund. I. Auf einen Freyheits-Brieff, den ihnen der Bischoff Johannes zu Basel an. 1430 gegeben, und Bischoff Caspar anno 1497 confirmiret.

II. Auf das vor einiger Zeit zu Bern angenommene Bürger-Recht.

Wowider aber das Stifft Basel einwandte:

Bischöffl. Baselische Antwort. Ad I. Der angezogene Freyheits-Brief sey auf die Reichs-Anlagen, und deren zu defension des Landes angesehenen Collecten nicht zu ziehen, sondern nur von denen zu Nutzen Ihr. Fürstl. Gnaden des Bischoffs gehörigen Gefällen zu verstehen, indem in solchen Brieffe stunde: Daß die Nutzen und Gefälle, nehmlich die Steuren und andere Dienste, in anderer Leut Hände kommen, und damit die arme Leute deren Landen des Bistumbs beschweret, und deswegen in fremde Lande zu ziehen täglich bezwungen würden, zu welcher Steuren Widerlösung die Delsperger und Münsterthaler mit Darschies-

Memoriale Episcopi Basiliensis exhibet Londorp. Tom. VII. Act. publ. L. 6. c. 172.
Franckenberg Europ. Herold. part. 1. p. 368. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. & hist. Princ. c. 1. p. 61.
Memoriale tum exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 9. c. 228. n. 12.
Memoriale extat in Fabri Staats-Cantzeley. Part. 3. p. 310.
vid. Memoriale infra citatum. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 368.
Memoriale tunc exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VII. Act. Publ. L. 6. c. 186. & Gastel de statu publ. Europ. c. 15. §. 68. p. 515.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0397" n="368"/>
geben; <note place="foot">Memoriale Episcopi Basiliensis exhibet Londorp. Tom. VII. Act. publ. L. 6.              c. 172.</note> Dieweil aber das Hauß Oesterreich die Lehenbahrkeit in Zweiffel gezogen,            hat sich das Reich desfals zu keiner Einwilligung verstehen wollen, vielweniger ist            Franckreich zur Lehens-erkändlichkeit gegen das Stifft Basel zu disponiren gewesen. <note place="foot">Franckenberg Europ. Herold. part. 1. p. 368. add. Pfanner. hist. Comit. L.              3. §. 54. &amp; hist. Princ. c. 1. p. 61.</note> Doch hat das Stifft bißhero nicht            nachgelassen bey dem Reich um Schadloßhaltung anzuhalten, und ist deshalb bey itzigem            Reichs-Tage nicht allein anno 1663, <note place="foot">Memoriale tum exhibitum extat ap.              Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 9. c. 228. n. 12.</note> sondern auch noch anno 1697            den 15. Jun. <note place="foot">Memoriale extat in Fabri Staats-Cantzeley. Part. 3. p.              310.</note> mit einem Memorial eingekommen.</p>
        <p>Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Praetension auf die Schlösser und Dörffer /            Pfaffenstädt/ Mentzweiler/ Neuweyler/ Aberdorff/ Hagenheim/ und Rumbsweiler.</p>
        <p>DAs Schloß Pfaffenstäd haben die Grafen von Ortenburg von denen Bischöffen zu Basel zu            Lehen gehabt, nach deren Abgang das Stifft solches als ein eröffnetes Lehen eingezogen;            Wie aber Elsas und Sundgau durch den Münsterschen Frieden an Franckreich cediret wurde,            nam der König in Franckreich dieses Schloß nebst den Dörffern Mentzweiler, Neuweyler,            Aberdorff, Hagenheimb, und Rumbsweiler, als pertinentien von Elsas, mit in possession, und            zog selbe vor die Brisachische Regierung. Ob nun zwar das Stifft mit vielen documenten            behauptete, daß das Hauß Oesterreich niemahlen einiges Recht daran gehabt hätte, so wolte            sich Franckreich doch zu keiner restitution verstehen; <note place="foot">vid. Memoriale              infra citatum. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. Franckenberg im Europ. Herold.              part. 1. p. 368.</note> dahero der Bischoff anno 1653, die auf dem Reichs-Tage zu            Regenspurg versammlete Stände des Reichs um Hülffe ersuchte; <note place="foot">Memoriale              tunc exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VII. Act. Publ. L. 6. c. 186. &amp; Gastel de              statu publ. Europ. c. 15. §. 68. p. 515.</note> ob aber vor dem Ryßwickischen Frieden            etwas nachdrücklichs von Reichs wegen decretiret worden, ist fast zu zweiffeln; und stehet            es dahin, ob der Bischoff zu Basel auch Krafft des 56. artic. gedachten Frieden-Schlusses            von diesen Oertern etwas wieder erhalten.</p>
        <p>Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Streitigkeit mit den Münsterthälern wegen des            juris Collectandi, Frohn-Dienstes u. d. g.</p>
        <p>MIt den Münsterthälern hat das Stifft Basel eine Zeit hero wegen der Reichs-Anlagen,            Frohn-Dienste, und dergleichen Landes-Fürstl. Gerechtigkeiten, große Streitigkeiten            gehabt, indem sich die Münsterthäler dazu durchaus nicht verstehen wollen, sich            gründend:</p>
        <p><note place="left">Der Münsterthäler Grund.</note> I. Auf einen Freyheits-Brieff, den            ihnen der Bischoff Johannes zu Basel an. 1430 gegeben, und Bischoff Caspar anno 1497            confirmiret.</p>
        <p>II. Auf das vor einiger Zeit zu Bern angenommene Bürger-Recht.</p>
        <p>Wowider aber das Stifft Basel einwandte:</p>
        <p><note place="right">Bischöffl. Baselische Antwort.</note> Ad I. Der angezogene            Freyheits-Brief sey auf die Reichs-Anlagen, und deren zu defension des Landes angesehenen            Collecten nicht zu ziehen, sondern nur von denen zu Nutzen Ihr. Fürstl. Gnaden des            Bischoffs gehörigen Gefällen zu verstehen, indem in solchen Brieffe stunde: Daß die Nutzen            und Gefälle, nehmlich die Steuren und andere Dienste, in anderer Leut Hände kommen, und            damit die arme Leute deren Landen des Bistumbs beschweret, und deswegen in fremde Lande zu            ziehen täglich bezwungen würden, zu welcher Steuren Widerlösung die Delsperger und            Münsterthaler mit Darschies-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[368/0397] geben; Dieweil aber das Hauß Oesterreich die Lehenbahrkeit in Zweiffel gezogen, hat sich das Reich desfals zu keiner Einwilligung verstehen wollen, vielweniger ist Franckreich zur Lehens-erkändlichkeit gegen das Stifft Basel zu disponiren gewesen. Doch hat das Stifft bißhero nicht nachgelassen bey dem Reich um Schadloßhaltung anzuhalten, und ist deshalb bey itzigem Reichs-Tage nicht allein anno 1663, sondern auch noch anno 1697 den 15. Jun. mit einem Memorial eingekommen. Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Praetension auf die Schlösser und Dörffer / Pfaffenstädt/ Mentzweiler/ Neuweyler/ Aberdorff/ Hagenheim/ und Rumbsweiler. DAs Schloß Pfaffenstäd haben die Grafen von Ortenburg von denen Bischöffen zu Basel zu Lehen gehabt, nach deren Abgang das Stifft solches als ein eröffnetes Lehen eingezogen; Wie aber Elsas und Sundgau durch den Münsterschen Frieden an Franckreich cediret wurde, nam der König in Franckreich dieses Schloß nebst den Dörffern Mentzweiler, Neuweyler, Aberdorff, Hagenheimb, und Rumbsweiler, als pertinentien von Elsas, mit in possession, und zog selbe vor die Brisachische Regierung. Ob nun zwar das Stifft mit vielen documenten behauptete, daß das Hauß Oesterreich niemahlen einiges Recht daran gehabt hätte, so wolte sich Franckreich doch zu keiner restitution verstehen; dahero der Bischoff anno 1653, die auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg versammlete Stände des Reichs um Hülffe ersuchte; ob aber vor dem Ryßwickischen Frieden etwas nachdrücklichs von Reichs wegen decretiret worden, ist fast zu zweiffeln; und stehet es dahin, ob der Bischoff zu Basel auch Krafft des 56. artic. gedachten Frieden-Schlusses von diesen Oertern etwas wieder erhalten. Drittes Capitel, Von des Bischoffs zu Basel Streitigkeit mit den Münsterthälern wegen des juris Collectandi, Frohn-Dienstes u. d. g. MIt den Münsterthälern hat das Stifft Basel eine Zeit hero wegen der Reichs-Anlagen, Frohn-Dienste, und dergleichen Landes-Fürstl. Gerechtigkeiten, große Streitigkeiten gehabt, indem sich die Münsterthäler dazu durchaus nicht verstehen wollen, sich gründend: I. Auf einen Freyheits-Brieff, den ihnen der Bischoff Johannes zu Basel an. 1430 gegeben, und Bischoff Caspar anno 1497 confirmiret. Der Münsterthäler Grund. II. Auf das vor einiger Zeit zu Bern angenommene Bürger-Recht. Wowider aber das Stifft Basel einwandte: Ad I. Der angezogene Freyheits-Brief sey auf die Reichs-Anlagen, und deren zu defension des Landes angesehenen Collecten nicht zu ziehen, sondern nur von denen zu Nutzen Ihr. Fürstl. Gnaden des Bischoffs gehörigen Gefällen zu verstehen, indem in solchen Brieffe stunde: Daß die Nutzen und Gefälle, nehmlich die Steuren und andere Dienste, in anderer Leut Hände kommen, und damit die arme Leute deren Landen des Bistumbs beschweret, und deswegen in fremde Lande zu ziehen täglich bezwungen würden, zu welcher Steuren Widerlösung die Delsperger und Münsterthaler mit Darschies- Bischöffl. Baselische Antwort. Memoriale Episcopi Basiliensis exhibet Londorp. Tom. VII. Act. publ. L. 6. c. 172. Franckenberg Europ. Herold. part. 1. p. 368. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. & hist. Princ. c. 1. p. 61. Memoriale tum exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 9. c. 228. n. 12. Memoriale extat in Fabri Staats-Cantzeley. Part. 3. p. 310. vid. Memoriale infra citatum. add. Pfanner. hist. Comit. L. 3. §. 54. Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 368. Memoriale tunc exhibitum extat ap. Londorp. Tom. VII. Act. Publ. L. 6. c. 186. & Gastel de statu publ. Europ. c. 15. §. 68. p. 515.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/397
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/397>, abgerufen am 07.05.2024.