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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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ben ließ; der Hertzog sich auch der Execution, welche die Montisten, wegen nicht gezahlter Zinsen, auff etliche Güter in Castro und Ronciglione ausgebracht hatten, mit gewapneter Hand widersetzte; und über dem der Bischoff zu Castro von unbekandten Straßen-Mördern ermordet wurde, worinnen man den Hertzog in Verdacht hatte; so wurd der Pabst so entrüstet, daß er eine Armee von 10000 Mann zusammen kommen, solche nach Castro marchiren, das gantze Hertzogthum und die Haupt-Stadt Castro selbst einnehmen, und, nachdem die Parmesaner erleget, die Erndte selbst verrichten ließ. Weil der Hertzog also der Päbstl. Macht alleine nicht gewachsen war, bath er umb Gnade, warff alle Schuld auf seinen General Gothofredum, und ward also auff Vermittelung des Käysers, und Königs in Spanien, Friedegemachet, in welchem dem Hertzog aufferleget wurde: gleich 300000 Cronen vor die Kriegs-Unkosten zu erlegen, den General Gothofredum auszulieffern, und in den nechstfolgenden 3 Jahren den Montem di Pieta mit 600000 Cronen abzufinden; da fern er solches aber nicht hielte, solte das Hertzogthum Castro Päbstl. Cammer heimgefallen, und diese so dann gehalten seyn die Creditores zu befriedigen. Weil diese Conditiones aber dem Hertzoge sehr hart vorkamen, wolte er den Frieden nicht unterschreiben; endlich offerirte er dem Pabste das Hertzogthum gegen 1600000 Cronen zu verkauffen, doch so, daß Ihme frey stehen möchte innerhalb 9 Jahren es wieder einzulösen, welches der Pabst auch willig eingieng; wie der Hertzog aber wieder mit der Unterschrifft zauderte, nahm der Pabst solches vor eine Aeffung auff, und befahl Castro zu schleiffen, und den Hertzog, bey Straffte der Confiscation alle Güter, nach Rom zu citiren. Doch wurde der Pabst endlich wieder besänfftiget, so daß er dem Hertzog alles verzieh, und ihme 8 Jahr gab das Hertzogthum Castro wieder einzulösen.

Dieser dem Hertzoge zu Parma gesetzte Terminus nun lieff zu Ende anno 1657 den [unleserliches Material] Dec. weil der Hertzog aber so viel Geld zur Einlösung nicht auffbringen konte, so bath er solchen Terminum auff 2 Jahre zu prolontiren, und offerirte einige 100000 Cronen gleich, die übrigen aber in gewissen Terminen zu bezahlen, und indessen mit 5 pro cento zu verzinsen. Weil solches aber dem Päbstlichen Hofe nicht annehmlich war, sondern die Zahlung in einer Summa praetendirte; so ließ der Pabst, nachdem der [unleserliches Material] Dec. verflossen, gedachtes Castro und Ronciglione einziehen, uud der Päbstl. Cammer incorporiren, wowider des Hertzogs Gesandten zwar protestirten, weiter aber nichts thun konten . Und ob zwar in dem Pyrenaeischen Frieden, zwischen Spanien und Franckreich, verabredet wurde, daß sie beyderseits bey dem Pabste vor den Hertzog zu Parma intercediren wolten, damit er die Zahlung in unterschiedlichen Terminis, und indessen ein gewisses Stück Landes zum Unterpfand annehme, weilen die Schuld auch nur nach gerade gemacht worden; Pabst Alexander VII auch an. 1664 in den Pisanischen Friedens-Tractaten versprach, dem Hause Farnese Castro zu restituiren, wann der Hertzog die 1600000 Cronen bezahlet hätte; und der König in Franckreich durch seine Gesandten öffters bey dem Päbstl. Stuhl dieser Sache halber Anregung thun lassen: so ist doch nichts erfolget; sondern Pabst Clemens IX hat sich gestellet, als wisse er nichts davon, Clemens X hat sein hohes Alter vorgeschützet, und Pabst Innocentius entschuldigte sich anfänglich, die Sorge vor die Christenheit, umb solche wider den Türcken auffzumunter, und die Religion zu propagiren, ließe Ihm nicht zu daran zu gedencken. Wie der König in Franckreich aber anno 1688 mit demselben, wegen der Quartiers-Freyheit, zerfiehl, und den Pabst unter andern drauete, daß er den Pisanischen Vergleich wegen Castro exequiren, und dem Hertzog zu Parma solches restituiren würde, opponirte der Pabst gar die Praescription. Und ist der Päbstl. Stuhl also noch diß diese Stunde in Besitz geblieben.

Hactenus relata latius videri possunt in Actis inter Urbanum VIII & Innocent. X. Pontif. & Odoardum Farnesium Parmae & Plac. Duc hujus[unleserliches Material] contra invasionem Duc atus. edit. a Vincent. Garmers 1663 8 v. & scriptum cui Tit. Vera & sincer a Relatione delle Regione del Duca di Parma, contra la presente occupatione del Ducato di Castro, junct. Ludolffs Schaubühne der Welt. Tom. II. ad ann. 1641. 1642. 1644. & 1649. & Theatr. Europ. Part. IV. p. 506. 725. seqq.
vid. Theatr. Europ. Part. VIII. p. 236.
Artic. 100.
Staat von Parma. p. 16.
Schultz in Dec ade casuum Illustr. moderni temp. §. 5.
vid. Thomasii Disp. de jure Asyli Legatorum adibus competenti. §. 5.

ben ließ; der Hertzog sich auch der Execution, welche die Montisten, wegen nicht gezahlter Zinsen, auff etliche Güter in Castro und Ronciglione ausgebracht hatten, mit gewapneter Hand widersetzte; und über dem der Bischoff zu Castro von unbekandten Straßen-Mördern ermordet wurde, worinnen man den Hertzog in Verdacht hatte; so wurd der Pabst so entrüstet, daß er eine Armée von 10000 Mann zusammen kommen, solche nach Castro marchiren, das gantze Hertzogthum und die Haupt-Stadt Castro selbst einnehmen, und, nachdem die Parmesaner erleget, die Erndte selbst verrichten ließ. Weil der Hertzog also der Päbstl. Macht alleine nicht gewachsen war, bath er umb Gnade, warff alle Schuld auf seinen General Gothofredum, und ward also auff Vermittelung des Käysers, und Königs in Spanien, Friedegemachet, in welchem dem Hertzog aufferleget wurde: gleich 300000 Cronen vor die Kriegs-Unkosten zu erlegen, den General Gothofredum auszulieffern, und in den nechstfolgenden 3 Jahren den Montem di Pieta mit 600000 Cronen abzufinden; da fern er solches aber nicht hielte, solte das Hertzogthum Castro Päbstl. Cam̃er heimgefallen, und diese so dann gehalten seyn die Creditores zu befriedigen. Weil diese Conditiones aber dem Hertzoge sehr hart vorkamen, wolte er den Frieden nicht unterschreiben; endlich offerirte er dem Pabste das Hertzogthum gegen 1600000 Cronen zu verkauffen, doch so, daß Ihme frey stehen möchte innerhalb 9 Jahren es wieder einzulösen, welches der Pabst auch willig eingieng; wie der Hertzog aber wieder mit der Unterschrifft zauderte, nahm der Pabst solches vor eine Aeffung auff, und befahl Castro zu schleiffen, und den Hertzog, bey Straffte der Confiscation alle Güter, nach Rom zu citiren. Doch wurde der Pabst endlich wieder besänfftiget, so daß er dem Hertzog alles verzieh, und ihme 8 Jahr gab das Hertzogthum Castro wieder einzulösen.

Dieser dem Hertzoge zu Parma gesetzte Terminus nun lieff zu Ende anno 1657 den [unleserliches Material] Dec. weil der Hertzog aber so viel Geld zur Einlösung nicht auffbringen konte, so bath er solchen Terminum auff 2 Jahre zu prolontiren, und offerirte einige 100000 Cronen gleich, die übrigen aber in gewissen Terminen zu bezahlen, und indessen mit 5 pro cento zu verzinsen. Weil solches aber dem Päbstlichen Hofe nicht annehmlich war, sondern die Zahlung in einer Summa praetendirte; so ließ der Pabst, nachdem der [unleserliches Material] Dec. verflossen, gedachtes Castro und Ronciglione einziehen, uud der Päbstl. Cammer incorporiren, wowider des Hertzogs Gesandten zwar protestirten, weiter aber nichts thun konten . Und ob zwar in dem Pyrenaeischen Frieden, zwischen Spanien und Franckreich, verabredet wurde, daß sie beyderseits bey dem Pabste vor den Hertzog zu Parma intercediren wolten, damit er die Zahlung in unterschiedlichen Terminis, und indessen ein gewisses Stück Landes zum Unterpfand annehme, weilen die Schuld auch nur nach gerade gemacht worden; Pabst Alexander VII auch an. 1664 in den Pisanischen Friedens-Tractaten versprach, dem Hause Farnese Castro zu restituiren, wann der Hertzog die 1600000 Cronen bezahlet hätte; und der König in Franckreich durch seine Gesandten öffters bey dem Päbstl. Stuhl dieser Sache halber Anregung thun lassen: so ist doch nichts erfolget; sondern Pabst Clemens IX hat sich gestellet, als wisse er nichts davon, Clemens X hat sein hohes Alter vorgeschützet, und Pabst Innocentius entschuldigte sich anfänglich, die Sorge vor die Christenheit, umb solche wider den Türcken auffzumunter, und die Religion zu propagiren, ließe Ihm nicht zu daran zu gedencken. Wie der König in Franckreich aber anno 1688 mit demselben, wegen der Quartiers-Freyheit, zerfiehl, und den Pabst unter andern drauete, daß er den Pisanischen Vergleich wegen Castro exequiren, und dem Hertzog zu Parma solches restituiren würde, opponirte der Pabst gar die Praescription. Und ist der Päbstl. Stuhl also noch diß diese Stunde in Besitz geblieben.

Hactenus relata latius videri possunt in Actis inter Urbanum VIII & Innocent. X. Pontif. & Odoardum Farnesium Parmae & Plac. Duc hujus[unleserliches Material] contra invasionem Duc atus. edit. a Vincent. Garmers 1663 8 v. & scriptum cui Tit. Vera & sincer a Relatione delle Regione del Duca di Parma, contra la presente occupatione del Ducato di Castro, junct. Ludolffs Schaubühne der Welt. Tom. II. ad ann. 1641. 1642. 1644. & 1649. & Theatr. Europ. Part. IV. p. 506. 725. seqq.
vid. Theatr. Europ. Part. VIII. p. 236.
Artic. 100.
Staat von Parma. p. 16.
Schultz in Dec ade casuum Illustr. moderni temp. §. 5.
vid. Thomasii Disp. de jure Asyli Legatorum adibus competenti. §. 5.
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        <p>Dieser dem Hertzoge zu Parma gesetzte Terminus nun lieff zu Ende anno 1657 den <gap reason="illegible"/> Dec.            weil der Hertzog aber so viel Geld zur Einlösung nicht auffbringen konte, so bath er            solchen Terminum auff 2 Jahre zu prolontiren, und offerirte einige 100000 Cronen gleich,            die übrigen aber in gewissen Terminen zu bezahlen, und indessen mit 5 pro cento zu            verzinsen. Weil solches aber dem Päbstlichen Hofe nicht annehmlich war, sondern die            Zahlung in einer Summa praetendirte; so ließ der Pabst, nachdem der <gap reason="illegible"/> Dec. verflossen,            gedachtes Castro und Ronciglione einziehen, uud der Päbstl. Cammer incorporiren, wowider            des Hertzogs Gesandten zwar protestirten, weiter aber nichts thun konten <note place="foot">vid. Theatr. Europ. Part. VIII. p. 236.</note>. Und ob zwar in dem            Pyrenaeischen Frieden, <note place="foot">Artic. 100.</note> zwischen Spanien und            Franckreich, verabredet wurde, daß sie beyderseits bey dem Pabste vor den Hertzog zu Parma            intercediren wolten, damit er die Zahlung in unterschiedlichen Terminis, und indessen ein            gewisses Stück Landes zum Unterpfand annehme, weilen die Schuld auch nur nach gerade            gemacht worden; Pabst Alexander VII auch an. 1664 in den Pisanischen Friedens-Tractaten            versprach, dem Hause Farnese Castro zu restituiren, wann der Hertzog die 1600000 Cronen            bezahlet hätte; <note place="foot">Staat von Parma. p. 16.</note> und der König in            Franckreich durch seine Gesandten öffters bey dem Päbstl. Stuhl dieser Sache halber            Anregung thun lassen: so ist doch nichts erfolget; sondern Pabst Clemens IX hat sich            gestellet, als wisse er nichts davon, Clemens X hat sein hohes Alter vorgeschützet, und            Pabst Innocentius entschuldigte sich anfänglich, die Sorge vor die Christenheit, umb            solche wider den Türcken auffzumunter, und die Religion zu propagiren, ließe Ihm nicht zu            daran zu gedencken. <note place="foot">Schultz in Dec ade casuum Illustr. moderni temp. §.              5.</note> Wie der König in Franckreich aber anno 1688 mit demselben, wegen der            Quartiers-Freyheit, zerfiehl, und den Pabst unter andern drauete, daß er den Pisanischen            Vergleich wegen Castro exequiren, und dem Hertzog zu Parma solches restituiren würde,            opponirte der Pabst gar die Praescription. <note place="foot">vid. Thomasii Disp. de jure              Asyli Legatorum adibus competenti. §. 5.</note> Und ist der Päbstl. Stuhl also noch diß            diese Stunde in Besitz geblieben.</p>
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[702/0613] ben ließ; der Hertzog sich auch der Execution, welche die Montisten, wegen nicht gezahlter Zinsen, auff etliche Güter in Castro und Ronciglione ausgebracht hatten, mit gewapneter Hand widersetzte; und über dem der Bischoff zu Castro von unbekandten Straßen-Mördern ermordet wurde, worinnen man den Hertzog in Verdacht hatte; so wurd der Pabst so entrüstet, daß er eine Armée von 10000 Mann zusammen kommen, solche nach Castro marchiren, das gantze Hertzogthum und die Haupt-Stadt Castro selbst einnehmen, und, nachdem die Parmesaner erleget, die Erndte selbst verrichten ließ. Weil der Hertzog also der Päbstl. Macht alleine nicht gewachsen war, bath er umb Gnade, warff alle Schuld auf seinen General Gothofredum, und ward also auff Vermittelung des Käysers, und Königs in Spanien, Friedegemachet, in welchem dem Hertzog aufferleget wurde: gleich 300000 Cronen vor die Kriegs-Unkosten zu erlegen, den General Gothofredum auszulieffern, und in den nechstfolgenden 3 Jahren den Montem di Pieta mit 600000 Cronen abzufinden; da fern er solches aber nicht hielte, solte das Hertzogthum Castro Päbstl. Cam̃er heimgefallen, und diese so dann gehalten seyn die Creditores zu befriedigen. Weil diese Conditiones aber dem Hertzoge sehr hart vorkamen, wolte er den Frieden nicht unterschreiben; endlich offerirte er dem Pabste das Hertzogthum gegen 1600000 Cronen zu verkauffen, doch so, daß Ihme frey stehen möchte innerhalb 9 Jahren es wieder einzulösen, welches der Pabst auch willig eingieng; wie der Hertzog aber wieder mit der Unterschrifft zauderte, nahm der Pabst solches vor eine Aeffung auff, und befahl Castro zu schleiffen, und den Hertzog, bey Straffte der Confiscation alle Güter, nach Rom zu citiren. Doch wurde der Pabst endlich wieder besänfftiget, so daß er dem Hertzog alles verzieh, und ihme 8 Jahr gab das Hertzogthum Castro wieder einzulösen. Dieser dem Hertzoge zu Parma gesetzte Terminus nun lieff zu Ende anno 1657 den _ Dec. weil der Hertzog aber so viel Geld zur Einlösung nicht auffbringen konte, so bath er solchen Terminum auff 2 Jahre zu prolontiren, und offerirte einige 100000 Cronen gleich, die übrigen aber in gewissen Terminen zu bezahlen, und indessen mit 5 pro cento zu verzinsen. Weil solches aber dem Päbstlichen Hofe nicht annehmlich war, sondern die Zahlung in einer Summa praetendirte; so ließ der Pabst, nachdem der _ Dec. verflossen, gedachtes Castro und Ronciglione einziehen, uud der Päbstl. Cammer incorporiren, wowider des Hertzogs Gesandten zwar protestirten, weiter aber nichts thun konten . Und ob zwar in dem Pyrenaeischen Frieden, zwischen Spanien und Franckreich, verabredet wurde, daß sie beyderseits bey dem Pabste vor den Hertzog zu Parma intercediren wolten, damit er die Zahlung in unterschiedlichen Terminis, und indessen ein gewisses Stück Landes zum Unterpfand annehme, weilen die Schuld auch nur nach gerade gemacht worden; Pabst Alexander VII auch an. 1664 in den Pisanischen Friedens-Tractaten versprach, dem Hause Farnese Castro zu restituiren, wann der Hertzog die 1600000 Cronen bezahlet hätte; und der König in Franckreich durch seine Gesandten öffters bey dem Päbstl. Stuhl dieser Sache halber Anregung thun lassen: so ist doch nichts erfolget; sondern Pabst Clemens IX hat sich gestellet, als wisse er nichts davon, Clemens X hat sein hohes Alter vorgeschützet, und Pabst Innocentius entschuldigte sich anfänglich, die Sorge vor die Christenheit, umb solche wider den Türcken auffzumunter, und die Religion zu propagiren, ließe Ihm nicht zu daran zu gedencken. Wie der König in Franckreich aber anno 1688 mit demselben, wegen der Quartiers-Freyheit, zerfiehl, und den Pabst unter andern drauete, daß er den Pisanischen Vergleich wegen Castro exequiren, und dem Hertzog zu Parma solches restituiren würde, opponirte der Pabst gar die Praescription. Und ist der Päbstl. Stuhl also noch diß diese Stunde in Besitz geblieben. Hactenus relata latius videri possunt in Actis inter Urbanum VIII & Innocent. X. Pontif. & Odoardum Farnesium Parmae & Plac. Duc hujus_ contra invasionem Duc atus. edit. a Vincent. Garmers 1663 8 v. & scriptum cui Tit. Vera & sincer a Relatione delle Regione del Duca di Parma, contra la presente occupatione del Ducato di Castro, junct. Ludolffs Schaubühne der Welt. Tom. II. ad ann. 1641. 1642. 1644. & 1649. & Theatr. Europ. Part. IV. p. 506. 725. seqq. vid. Theatr. Europ. Part. VIII. p. 236. Artic. 100. Staat von Parma. p. 16. Schultz in Dec ade casuum Illustr. moderni temp. §. 5. vid. Thomasii Disp. de jure Asyli Legatorum adibus competenti. §. 5.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 702. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/613>, abgerufen am 15.05.2024.