viel mehr Knaben stürben, als ihrer gebohren werden, welches ich in einigen angeführten Städten wahr- genommen. (§. 58. 59.) Und in der übrigen Reihe der Alter würden sich allerley artige Anmerckungen machen lassen.
Schiene aber solches zu weitläuftig, so würde man wenigstens in einer besondern kleinen Tabelle die Haupt-Theile des Alters nach dem Geschlecht anmercken, so wie es in Breßlau, und einigen an- dern Städten geschehen. Man hat die gestorbenen Kinder, und zwar Knaben und Mädgen, Jünglinge und Jungfern, Ehe-Männer und Ehe-Frauen, Wittwer und Wittwen, besonders angezeichnet. In Wien hat man nur bloß Kinder und erwachse- ne nach dem Geschlecht bemercket.
Wollte man aber recht sorgfältig seyn, so könn- te nach Art der Breßlauischen Liste noch eine be- sondere Tabelle verfertiget werden, weil man aus dem Alter und Geschlecht zwar die Kinder, nicht aber alle Jungfern und Junggesellen, noch weni- ger die verehelichten und verwittweten erkennen kan. Und also würde man bey dem Alter zwey verschiedene Tabellen bekommen, in deren einer die gestorbenen nach dem Alter und Geschlechte, in der andern aber die besondern Stände, so wie in Breß- lau, würden enthalten seyn.
§. 118.
In der zweyten Special-Tabelle müsten die sterbenden nach den besondern Kranckheiten ent- halten seyn. Hierbey aber ereignet sich eine nicht geringe Schwierigkeit, weil die Namen der Kranckheiten nicht überall gleich, und die Begriffe
nicht
Von guter Einrichtung
viel mehr Knaben ſtuͤrben, als ihrer gebohren werden, welches ich in einigen angefuͤhrten Staͤdten wahr- genommen. (§. 58. 59.) Und in der uͤbrigen Reihe der Alter wuͤrden ſich allerley artige Anmerckungen machen laſſen.
Schiene aber ſolches zu weitlaͤuftig, ſo wuͤrde man wenigſtens in einer beſondern kleinen Tabelle die Haupt-Theile des Alters nach dem Geſchlecht anmercken, ſo wie es in Breßlau, und einigen an- dern Staͤdten geſchehen. Man hat die geſtorbenen Kinder, und zwar Knaben und Maͤdgen, Juͤnglinge und Jungfern, Ehe-Maͤnner und Ehe-Frauen, Wittwer und Wittwen, beſonders angezeichnet. In Wien hat man nur bloß Kinder und erwachſe- ne nach dem Geſchlecht bemercket.
Wollte man aber recht ſorgfaͤltig ſeyn, ſo koͤnn- te nach Art der Breßlauiſchen Liſte noch eine be- ſondere Tabelle verfertiget werden, weil man aus dem Alter und Geſchlecht zwar die Kinder, nicht aber alle Jungfern und Junggeſellen, noch weni- ger die verehelichten und verwittweten erkennen kan. Und alſo wuͤrde man bey dem Alter zwey verſchiedene Tabellen bekommen, in deren einer die geſtorbenen nach dem Alter und Geſchlechte, in der andern aber die beſondern Staͤnde, ſo wie in Breß- lau, wuͤrden enthalten ſeyn.
§. 118.
In der zweyten Special-Tabelle muͤſten die ſterbenden nach den beſondern Kranckheiten ent- halten ſeyn. Hierbey aber ereignet ſich eine nicht geringe Schwierigkeit, weil die Namen der Kranckheiten nicht uͤberall gleich, und die Begriffe
nicht
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[352[356]/0404]
Von guter Einrichtung
viel mehr Knaben ſtuͤrben, als ihrer gebohren werden,
welches ich in einigen angefuͤhrten Staͤdten wahr-
genommen. (§. 58. 59.) Und in der uͤbrigen Reihe
der Alter wuͤrden ſich allerley artige Anmerckungen
machen laſſen.
Schiene aber ſolches zu weitlaͤuftig, ſo wuͤrde
man wenigſtens in einer beſondern kleinen Tabelle
die Haupt-Theile des Alters nach dem Geſchlecht
anmercken, ſo wie es in Breßlau, und einigen an-
dern Staͤdten geſchehen. Man hat die geſtorbenen
Kinder, und zwar Knaben und Maͤdgen, Juͤnglinge
und Jungfern, Ehe-Maͤnner und Ehe-Frauen,
Wittwer und Wittwen, beſonders angezeichnet.
In Wien hat man nur bloß Kinder und erwachſe-
ne nach dem Geſchlecht bemercket.
Wollte man aber recht ſorgfaͤltig ſeyn, ſo koͤnn-
te nach Art der Breßlauiſchen Liſte noch eine be-
ſondere Tabelle verfertiget werden, weil man aus
dem Alter und Geſchlecht zwar die Kinder, nicht
aber alle Jungfern und Junggeſellen, noch weni-
ger die verehelichten und verwittweten erkennen
kan. Und alſo wuͤrde man bey dem Alter zwey
verſchiedene Tabellen bekommen, in deren einer die
geſtorbenen nach dem Alter und Geſchlechte, in der
andern aber die beſondern Staͤnde, ſo wie in Breß-
lau, wuͤrden enthalten ſeyn.
§. 118.
In der zweyten Special-Tabelle muͤſten die
ſterbenden nach den beſondern Kranckheiten ent-
halten ſeyn. Hierbey aber ereignet ſich eine nicht
geringe Schwierigkeit, weil die Namen der
Kranckheiten nicht uͤberall gleich, und die Begriffe
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 352[356]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/404>, abgerufen am 01.11.2024.
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