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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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[Spaltenumbruch] deswegen IV. 271. eine unbefugte IV. 337
Insinuatio citationum II. 9
Instrumenta guarentigiata IV. 352. wider einen, der falsche Instrum. verfertiget hat, findet die Special-Inquisition statt III. 274
Intention auf solche ist fürnehmlich bey einer Religions-Veränderung zu sehen IV. 16
Interlocuta, Bey-Urtheile, derselben Unfug II. 7. allerhand Gelegenheiten, so man darzu nimmt ib. 8. Mittel dawieder ib. 9
Interrogatoria ungeschickte II. 154
Inventaria, wenn man schuldig ist solche zu ediren IV. 264
Irrotulatio Actorum kan nicht geschehen, nisi partibus ad hoc citatis IV. 291
Juden, ob sie Christen-Kinder kauffen und umbringen I. 223. ob sie derselben Blut zu allerhand Aberglauben brauchen ib. der alten Juden grosser und kleiner Kirchen-Bann IV. 130
Judicium allerhand Eigenschafften desselben I. 269. wie ein rechtes beschaffen sey II. 166
Julius Caes. Vaninus und dessen fürnehmste Vertheidiger I. 280. 288
Junge, einer zu Wolmirstädt gibt fälschlich vor, er habe einen Pact mit dem Teuffel gemacht I. 205
Jüngste Gerichte, ein Advocat provocirt auf dasselbe und wird gestrafft.
Juramentum purgatorium I. 208. nach dessen Abstattung wird reus von Straff und Unkosten absolviret IV. 268, Jur. Calumniae II. 79. siehe Eyd. (343
Jur. perhorrescentiae III. 332. suppletorium III.
Juristen oder Legisten, wenn und warum sie auf Universitäten aufkommen IV. 100. sollen sich auch um Theologica bekümmern IV. 101
Jus aggratiandi est regale majestaticum I. 126. Justinianeum & Longobardicum saltem in subsidium in Imperio Roman. Germanico receptum est II. 122. II. 294. Jus circa sacra, wie es nach der Meynung des Cantzler Schwartzkopffs einzurichten II. 340. Jus Gabellae ob es denen Stadt-Gerichten von Verlassenschafften Adel. Personen zukomme III. 220. Canonicum hat unter den Protestan-[Spaltenumbruch] ten viel Irregularitäten erwecket II. 259. Jas Episcopale wiefern es denen Kirchen Patronis eingreiffen könne III. 331. Jus summi Episc. in Ehe-Sachen III. 348. Jus Canonicum, ob es die Seeligkeit der Menschen zum Zweck habe IV. 98
Justinianus Imperat. hat eine Gemahlin von gantz niedrigem Stande gehabt II. 123
Justiz-Collegia solten täglich und nicht alle viertel Jahr einmahl sitzen II. 23, es solten nicht einerley Personen in der ersten und andern Instantz sitzen II. 24. die Beysitzer derselben solten nicht advociren ib. 25. wie viel Personen ohngefehr zu einem zu bestellen wären ib.
Justitz-Wesen, dessen gegenwärtiger Zustand und künfftige Verbesserung II. 1. ib. 23. dessen Ausbesserung ist sehr schwer, obgleich nicht schlechterdings ohnmöglich II. 143
KErtze, Aberglauben wegen einer unter der Predigt auf dem Altar ausgelöschten II. 246
Ketzerey soll nicht gerichtlich bestrafft werden I. 253. ist an sich selbst kein eigentliches Laster IV. 156. ib. 269
Ketzermacherey ist einer von den grösten Brocken des politischen Pabstthums IV. 156 ib. 269
Kind, ein Philosophe will gern wissen, ob das Kind, das seine Frau gebohren, seine sey. I. 132. Proceß wegen der Worte: dieses Kind hat einen andern Vater I. 134. ein Bettler will den Juden eins verkauffen I. 223. Fürstliche mit bürgerlichen Personen erzeugte sind nicht Fürstenmäßig oder Lehensfähig II. 1229. aus allerhand ungleichen Ehen erzeugte III. 197. einem Kinde sind der Eltern Mängel nicht zu imputiren III. 187
Kinder-Mord Defension wegen eines Verdächtigen I. 1. Kennzeichen eines Kinder-Mords aus Caroli V. Peinl. H. G. O. I. 57
Kirchen-Väter haben vielfältig geirret II. 255 Lutheraner sind an dieselben nicht gebunden ibid. ihre Fehler in Ehe-Sachen II. 269. haben nebst dem Glaubens-Grunde unzehlich
[Spaltenumbruch] deswegen IV. 271. eine unbefugte IV. 337
Insinuatio citationum II. 9
Instrumenta guarentigiata IV. 352. wider einen, der falsche Instrum. verfertiget hat, findet die Special-Inquisition statt III. 274
Intention auf solche ist fürnehmlich bey einer Religions-Veränderung zu sehen IV. 16
Interlocuta, Bey-Urtheile, derselben Unfug II. 7. allerhand Gelegenheiten, so man darzu nimmt ib. 8. Mittel dawieder ib. 9
Interrogatoria ungeschickte II. 154
Inventaria, wenn man schuldig ist solche zu ediren IV. 264
Irrotulatio Actorum kan nicht geschehen, nisi partibus ad hoc citatis IV. 291
Juden, ob sie Christen-Kinder kauffen und umbringen I. 223. ob sie derselben Blut zu allerhand Aberglauben brauchen ib. der alten Juden grosser und kleiner Kirchen-Bann IV. 130
Judicium allerhand Eigenschafften desselben I. 269. wie ein rechtes beschaffen sey II. 166
Julius Caes. Vaninus und dessen fürnehmste Vertheidiger I. 280. 288
Junge, einer zu Wolmirstädt gibt fälschlich vor, er habe einen Pact mit dem Teuffel gemacht I. 205
Jüngste Gerichte, ein Advocat provocirt auf dasselbe und wird gestrafft.
Juramentum purgatorium I. 208. nach dessen Abstattung wird reus von Straff und Unkosten absolviret IV. 268, Jur. Calumniae II. 79. siehe Eyd. (343
Jur. perhorrescentiae III. 332. suppletorium III.
Juristen oder Legisten, weñ und warum sie auf Universitäten aufkommen IV. 100. sollen sich auch um Theologica bekümmern IV. 101
Jus aggratiandi est regale majestaticum I. 126. Justinianeum & Longobardicum saltem in subsidium in Imperio Roman. Germanico receptum est II. 122. II. 294. Jus circa sacra, wie es nach der Meynung des Cantzler Schwartzkopffs einzurichten II. 340. Jus Gabellae ob es denen Stadt-Gerichten von Verlassenschafften Adel. Personen zukomme III. 220. Canonicum hat unter den Protestan-[Spaltenumbruch] ten viel Irregularitäten erwecket II. 259. Jas Episcopale wiefern es denen Kirchen Patronis eingreiffen könne III. 331. Jus summi Episc. in Ehe-Sachen III. 348. Jus Canonicum, ob es die Seeligkeit der Menschen zum Zweck habe IV. 98
Justinianus Imperat. hat eine Gemahlin von gantz niedrigem Stande gehabt II. 123
Justiz-Collegia solten täglich und nicht alle viertel Jahr einmahl sitzen II. 23, es solten nicht einerley Personen in der ersten und andern Instantz sitzen II. 24. die Beysitzer derselben solten nicht advociren ib. 25. wie viel Personen ohngefehr zu einem zu bestellen wären ib.
Justitz-Wesen, dessen gegenwärtiger Zustand und künfftige Verbesserung II. 1. ib. 23. dessen Ausbesserung ist sehr schwer, obgleich nicht schlechterdings ohnmöglich II. 143
KErtze, Aberglauben wegen einer unter der Predigt auf dem Altar ausgelöschten II. 246
Ketzerey soll nicht gerichtlich bestrafft werden I. 253. ist an sich selbst kein eigentliches Laster IV. 156. ib. 269
Ketzermacherey ist einer von den grösten Brocken des politischen Pabstthums IV. 156 ib. 269
Kind, ein Philosophe will gern wissen, ob das Kind, das seine Frau gebohren, seine sey. I. 132. Proceß wegen der Worte: dieses Kind hat einen andern Vater I. 134. ein Bettler will den Juden eins verkauffen I. 223. Fürstliche mit bürgerlichen Personen erzeugte sind nicht Fürstenmäßig oder Lehensfähig II. 1229. aus allerhand ungleichen Ehen erzeugte III. 197. einem Kinde sind der Eltern Mängel nicht zu imputiren III. 187
Kinder-Mord Defension wegen eines Verdächtigen I. 1. Kennzeichen eines Kinder-Mords aus Caroli V. Peinl. H. G. O. I. 57
Kirchen-Väter haben vielfältig geirret II. 255 Lutheraner sind an dieselben nicht gebunden ibid. ihre Fehler in Ehe-Sachen II. 269. haben nebst dem Glaubens-Grunde unzehlich
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[0383] deswegen IV. 271. eine unbefugte IV. 337 Insinuatio citationum II. 9 Instrumenta guarentigiata IV. 352. wider einen, der falsche Instrum. verfertiget hat, findet die Special-Inquisition statt III. 274 Intention auf solche ist fürnehmlich bey einer Religions-Veränderung zu sehen IV. 16 Interlocuta, Bey-Urtheile, derselben Unfug II. 7. allerhand Gelegenheiten, so man darzu nimmt ib. 8. Mittel dawieder ib. 9 Interrogatoria ungeschickte II. 154 Inventaria, wenn man schuldig ist solche zu ediren IV. 264 Irrotulatio Actorum kan nicht geschehen, nisi partibus ad hoc citatis IV. 291 Juden, ob sie Christen-Kinder kauffen und umbringen I. 223. ob sie derselben Blut zu allerhand Aberglauben brauchen ib. der alten Juden grosser und kleiner Kirchen-Bann IV. 130 Judicium allerhand Eigenschafften desselben I. 269. wie ein rechtes beschaffen sey II. 166 Julius Caes. Vaninus und dessen fürnehmste Vertheidiger I. 280. 288 Junge, einer zu Wolmirstädt gibt fälschlich vor, er habe einen Pact mit dem Teuffel gemacht I. 205 Jüngste Gerichte, ein Advocat provocirt auf dasselbe und wird gestrafft. Juramentum purgatorium I. 208. nach dessen Abstattung wird reus von Straff und Unkosten absolviret IV. 268, Jur. Calumniae II. 79. siehe Eyd. (343 Jur. perhorrescentiae III. 332. suppletorium III. Juristen oder Legisten, weñ und warum sie auf Universitäten aufkommen IV. 100. sollen sich auch um Theologica bekümmern IV. 101 Jus aggratiandi est regale majestaticum I. 126. Justinianeum & Longobardicum saltem in subsidium in Imperio Roman. Germanico receptum est II. 122. II. 294. Jus circa sacra, wie es nach der Meynung des Cantzler Schwartzkopffs einzurichten II. 340. Jus Gabellae ob es denen Stadt-Gerichten von Verlassenschafften Adel. Personen zukomme III. 220. Canonicum hat unter den Protestan- ten viel Irregularitäten erwecket II. 259. Jas Episcopale wiefern es denen Kirchen Patronis eingreiffen könne III. 331. Jus summi Episc. in Ehe-Sachen III. 348. Jus Canonicum, ob es die Seeligkeit der Menschen zum Zweck habe IV. 98 Justinianus Imperat. hat eine Gemahlin von gantz niedrigem Stande gehabt II. 123 Justiz-Collegia solten täglich und nicht alle viertel Jahr einmahl sitzen II. 23, es solten nicht einerley Personen in der ersten und andern Instantz sitzen II. 24. die Beysitzer derselben solten nicht advociren ib. 25. wie viel Personen ohngefehr zu einem zu bestellen wären ib. Justitz-Wesen, dessen gegenwärtiger Zustand und künfftige Verbesserung II. 1. ib. 23. dessen Ausbesserung ist sehr schwer, obgleich nicht schlechterdings ohnmöglich II. 143 KErtze, Aberglauben wegen einer unter der Predigt auf dem Altar ausgelöschten II. 246 Ketzerey soll nicht gerichtlich bestrafft werden I. 253. ist an sich selbst kein eigentliches Laster IV. 156. ib. 269 Ketzermacherey ist einer von den grösten Brocken des politischen Pabstthums IV. 156 ib. 269 Kind, ein Philosophe will gern wissen, ob das Kind, das seine Frau gebohren, seine sey. I. 132. Proceß wegen der Worte: dieses Kind hat einen andern Vater I. 134. ein Bettler will den Juden eins verkauffen I. 223. Fürstliche mit bürgerlichen Personen erzeugte sind nicht Fürstenmäßig oder Lehensfähig II. 1229. aus allerhand ungleichen Ehen erzeugte III. 197. einem Kinde sind der Eltern Mängel nicht zu imputiren III. 187 Kinder-Mord Defension wegen eines Verdächtigen I. 1. Kennzeichen eines Kinder-Mords aus Caroli V. Peinl. H. G. O. I. 57 Kirchen-Väter haben vielfältig geirret II. 255 Lutheraner sind an dieselben nicht gebunden ibid. ihre Fehler in Ehe-Sachen II. 269. haben nebst dem Glaubens-Grunde unzehlich

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/383>, abgerufen am 06.05.2024.