Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten.

Bey der 5. Frage werden acht Bedingungen gesetzt, unter welchen dieser Ubertrit geschehen könne, nebst einen Anhang etlicher Erinnerungen.

Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten.

Bey der 5. Frage werden acht Bedingungen gesetzt, unter welchen dieser Ubertrit geschehen könne, nebst einen Anhang etlicher Erinnerungen.

Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0086" n="78"/>
ligsten                      Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der                      Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen                      lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in                      deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine                      solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der                      necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß                      genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr                      wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung                      Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben                      angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu                      bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct                      derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster                      Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der                      uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine                      Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und                      verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen                      Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger                      für sie beten.</p>
        <note place="left">Bey der 5. Frage werden acht Bedingungen gesetzt, unter welchen                      dieser Ubertrit geschehen könne, nebst einen Anhang etlicher                      Erinnerungen.</note>
        <p>Fünffte Frage: Was für <hi rendition="#i">Conditiones</hi> bey solchem Ubertritt                      erfodert werden: <hi rendition="#i">Obs. 1.</hi> Die Durchlauchtigste Person hat                      vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen                      lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch                      die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in                      der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern                      Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. <hi rendition="#i">Obs. 2.</hi> Sie                      müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie                      beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation                      erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch                      leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich                      erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern                      einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch                      mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen                      Königs Ungunst auf sich zu laden. <hi rendition="#i">Obs. 3.</hi> Wegen des                      Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so                      müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[78/0086] ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten. Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/86
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/86>, abgerufen am 02.05.2024.