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Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619.

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nen das Fundament vnd Grund der seligkeit bestehet / ob sich es schon annoch an diesem einigen Puncten stöst / vnd man sich biß dahenro darvber nicht hat gentzlich vergleichen können. Hierauff gebe ich kurtz zur antwort: Das wir alhie im Fürstenthumb Braunschweig nicht Lehren / daß der Glaube eine vrsach der Gnadenwahl sey / daß ist / nos propter praevisam fidem esse electos: Daß wir von wegen oder vmb das vorersehenden Glaubens willen erwehlet seyn / wie man vns schuld gibt: Sondern wir haltens mit Paulo 2. Thes: 2. Gott hat euch erwehlet von anfang zur seligkeit / in der heiligung des Geistes / vnd im Glauben der Warheit / darein er euch beruffen hat durch vnser Evangelium zum herrlichen eigenthumb vnsers HErrn JEsu Christi. Vnd haben sich auch die Würtenbergischen Theologen gnugsam dieses Puncten halben erkleret / denn so schreiben sie in Examine des achten cap. Einmahl ist vnleugbar / daß GOtt zuvor / ehe denn die Welt erschaffen / gesehen / welche an seinen Sohn gleuben würden / vnnd solche vorsehung des Glaubens begreifft die heilige Schrifft in die Gnadenwahl Rom. 8. 1. Pet. 1. Nicht zwar der meinung / als ob GOtt in der Gnadenwahl an gesehen / was die Menschen aus jhnen selbst thun würden (denn das wehre Pelagianisch sondern was er jhnen geben / vnd welche seiner ordnung durch des H. Geistes Krafft volgen würden. Hie machen sie den Glauben nicht zur vrsach der Gnadenwahl das ist / sie sagen nicht nos propter praevisam fidem electos esse. Vnd mit den Würtenbergischen Theologen sein wir darinnen gantz einig.

Weil es sich derwegen an diesem einigen Puncten des praevisae fidei nicht stosset / so wird die reformirte oder Evangelische Kirche (wie sie sich nennen) auff jener seiten keine bedencken tragen zu vnser Kirth in diesem Punct von der Gnadenwahl wieder zutretten / vnd vnser Lehr vnd Glau-

nen das Fundament vnd Grund der seligkeit bestehet / ob sich es schon annoch an diesem einigen Puncten stöst / vnd man sich biß dahẽro darvber nicht hat gentzlich vergleichen können. Hierauff gebe ich kurtz zur antwort: Das wir alhie im Fürstenthumb Braunschweig nicht Lehren / daß der Glaube eine vrsach der Gnadenwahl sey / daß ist / nos propter praevisam fidem esse electos: Daß wir von wegen oder vmb das vorersehenden Glaubens willen erwehlet seyn / wie man vns schuld gibt: Sondern wir haltẽs mit Paulo 2. Thes: 2. Gott hat euch erwehlet võ anfang zur seligkeit / in der heiligung des Geistes / vnd im Glauben der Warheit / darein er euch beruffen hat durch vnser Evangelium zum herrlichen eigenthumb vnsers HErrn JEsu Christi. Vnd haben sich auch die Würtenbergischen Theologen gnugsam dieses Puncten halben erkleret / denn so schreiben sie in Examine des achten cap. Einmahl ist vnleugbar / daß GOtt zuvor / ehe denn die Welt erschaffen / gesehen / welche an seinen Sohn gleuben würden / vnnd solche vorsehung des Glaubens begreifft die heilige Schrifft in die Gnadenwahl Rom. 8. 1. Pet. 1. Nicht zwar der meinung / als ob GOtt in der Gnadenwahl an gesehen / was die Menschen aus jhnen selbst thun würden (denn das wehre Pelagianisch sondern was er jhnen geben / vnd welche seiner ordnung durch des H. Geistes Krafft volgen würdẽ. Hie machen sie den Glaubẽ nicht zur vrsach der Gnadenwahl das ist / sie sagen nicht nos propter praevisam fidem electos esse. Vnd mit den Würtenbergischen Theologen sein wir darinnen gantz einig.

Weil es sich derwegen an diesem einigen Puncten des praevisae fidei nicht stosset / so wird die reformirte oder Evangelische Kirche (wie sie sich nennen) auff jener seiten keine bedencken tragen zu vnser Kirth in diesem Punct von der Gnadenwahl wieder zutretten / vñ vnser Lehr vnd Glau-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/13>, abgerufen am 30.04.2024.