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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau.
2) im obersten Geschosse eine solche Stärke haben, daß sie bei
Bränden durch herabstürzende Dachbalken nicht durchge-
schlagen werden können, und
3) unter dem Dache mit einer wenigstens 8zm dicken Beschüttung
überdeckt und über dieser mit einem Ziegelpflaster in Lehm
oder Kalkmörtel oder an dessen Stelle mit einem Lehmstrich
von 8--10zm Stärke belegt sein.

Diese Vorschriften gegen Feuersgefahr gelten auch für Kirchen mit
Holzdecken. -- Es ist demnach durchaus verboten, die Dachstühle zur
Deckenconstruction zu verwenden.

Bauerleichterungen sind in Industrie- und landwirthschaftlichen
Gebäuden erlaubt, und darf in diesen der Dachbundbalken gleich-
zeitig zur Dachbalkenlage gehören; auch für Gebäude aus Riegel-
wänden, welche bei ganz isolirt stehenden Villen u. s. w. ebenfalls
gestattet sind, gilt diese Erleichterung gleichfalls, nur muß hier die
oberste Dachbalkenlage mit einem Ziegelpflaster bedeckt werden.

Man unterscheidet fünf Deckenarten:

a) Dippel-, Diebel- oder Dübbelbodendecken,
b) einfache Balkendecken oder ordinaire Sturzdecken,
c) verschalte Balkendecken oder Sturzbodendecken,
d) Sturzdecken mit Fachausfüllung,
e) Sturzböden mit Fälltramen.

Die Dippel- oder Dübbelbodendecke wurde bereits vor
einem Jahrhundert hergestellt und findet auch noch heute in holz-
reichen Distrikten vielfach Verwendung. Die ganze Decke besteht aus
vielen, dicht nebeneinander gelegten Hölzern, sogenannten "Dippel-
bäumen
", welche meistens in der Weise gewonnen werden, daß man
einen Baum in der Mitte auftrennt, nachdem an zwei entgegengesetzten
Seiten die "Schwarten" (siehe Fig. 164) abgeschnitten worden sind. Mit

[Abbildung] Fig. 164.
ihren Enden stecken die Dippelbäume etwa eine halbe Ziegellänge oder
14zm in der Mauer. Hiernach ergiebt sich, daß, wenn die überein-

Wanderley, Bauconstr. 7
Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau.
2) im oberſten Geſchoſſe eine ſolche Stärke haben, daß ſie bei
Bränden durch herabſtürzende Dachbalken nicht durchge-
ſchlagen werden können, und
3) unter dem Dache mit einer wenigſtens 8zm dicken Beſchüttung
überdeckt und über dieſer mit einem Ziegelpflaſter in Lehm
oder Kalkmörtel oder an deſſen Stelle mit einem Lehmſtrich
von 8—10zm Stärke belegt ſein.

Dieſe Vorſchriften gegen Feuersgefahr gelten auch für Kirchen mit
Holzdecken. — Es iſt demnach durchaus verboten, die Dachſtühle zur
Deckenconſtruction zu verwenden.

Bauerleichterungen ſind in Induſtrie- und landwirthſchaftlichen
Gebäuden erlaubt, und darf in dieſen der Dachbundbalken gleich-
zeitig zur Dachbalkenlage gehören; auch für Gebäude aus Riegel-
wänden, welche bei ganz iſolirt ſtehenden Villen u. ſ. w. ebenfalls
geſtattet ſind, gilt dieſe Erleichterung gleichfalls, nur muß hier die
oberſte Dachbalkenlage mit einem Ziegelpflaſter bedeckt werden.

Man unterſcheidet fünf Deckenarten:

a) Dippel-, Diebel- oder Dübbelbodendecken,
b) einfache Balkendecken oder ordinaire Sturzdecken,
c) verſchalte Balkendecken oder Sturzbodendecken,
d) Sturzdecken mit Fachausfüllung,
e) Sturzböden mit Fälltramen.

Die Dippel- oder Dübbelbodendecke wurde bereits vor
einem Jahrhundert hergeſtellt und findet auch noch heute in holz-
reichen Diſtrikten vielfach Verwendung. Die ganze Decke beſteht aus
vielen, dicht nebeneinander gelegten Hölzern, ſogenannten „Dippel-
bäumen
“, welche meiſtens in der Weiſe gewonnen werden, daß man
einen Baum in der Mitte auftrennt, nachdem an zwei entgegengeſetzten
Seiten die „Schwarten“ (ſiehe Fig. 164) abgeſchnitten worden ſind. Mit

[Abbildung] Fig. 164.
ihren Enden ſtecken die Dippelbäume etwa eine halbe Ziegellänge oder
14zm in der Mauer. Hiernach ergiebt ſich, daß, wenn die überein-

Wanderley, Bauconſtr. 7
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[97/0109] Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau. 2) im oberſten Geſchoſſe eine ſolche Stärke haben, daß ſie bei Bränden durch herabſtürzende Dachbalken nicht durchge- ſchlagen werden können, und 3) unter dem Dache mit einer wenigſtens 8zm dicken Beſchüttung überdeckt und über dieſer mit einem Ziegelpflaſter in Lehm oder Kalkmörtel oder an deſſen Stelle mit einem Lehmſtrich von 8—10zm Stärke belegt ſein. Dieſe Vorſchriften gegen Feuersgefahr gelten auch für Kirchen mit Holzdecken. — Es iſt demnach durchaus verboten, die Dachſtühle zur Deckenconſtruction zu verwenden. Bauerleichterungen ſind in Induſtrie- und landwirthſchaftlichen Gebäuden erlaubt, und darf in dieſen der Dachbundbalken gleich- zeitig zur Dachbalkenlage gehören; auch für Gebäude aus Riegel- wänden, welche bei ganz iſolirt ſtehenden Villen u. ſ. w. ebenfalls geſtattet ſind, gilt dieſe Erleichterung gleichfalls, nur muß hier die oberſte Dachbalkenlage mit einem Ziegelpflaſter bedeckt werden. Man unterſcheidet fünf Deckenarten: a) Dippel-, Diebel- oder Dübbelbodendecken, b) einfache Balkendecken oder ordinaire Sturzdecken, c) verſchalte Balkendecken oder Sturzbodendecken, d) Sturzdecken mit Fachausfüllung, e) Sturzböden mit Fälltramen. Die Dippel- oder Dübbelbodendecke wurde bereits vor einem Jahrhundert hergeſtellt und findet auch noch heute in holz- reichen Diſtrikten vielfach Verwendung. Die ganze Decke beſteht aus vielen, dicht nebeneinander gelegten Hölzern, ſogenannten „Dippel- bäumen“, welche meiſtens in der Weiſe gewonnen werden, daß man einen Baum in der Mitte auftrennt, nachdem an zwei entgegengeſetzten Seiten die „Schwarten“ (ſiehe Fig. 164) abgeſchnitten worden ſind. Mit [Abbildung Fig. 164.] ihren Enden ſtecken die Dippelbäume etwa eine halbe Ziegellänge oder 14zm in der Mauer. Hiernach ergiebt ſich, daß, wenn die überein- Wanderley, Bauconſtr. 7

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/109>, abgerufen am 29.04.2024.