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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Zweites Kapitel.

Oefters verlegt man die Fällträme nur 4zm tiefer als die Sturz-
träme und verkämmt man die ersteren soweit mit der 12/15zm starken
Rastschließe, daß die Sturzträme gerade auf diese zu liegen kommen
(Fig. 172); dieses Verfahren ist solider als das vorige, und gestattet
eine geringere Deckenhöhe.

Die Sturz- und Fällträme werden abwechselnd mit dem Mauer-
werk verankert.

Für ein Zimmer von 6,5m Tiefe und bei circa 1m Entfernung
von Mitte zu Mitte der Sturzträme erhalten diese eine Stärke von
24zm Breite, 26zm Höhe; die Fällträme 11zm Breite und 16zm Höhe.
Nehmen wir dann nach Fig. 172 an, daß die Höhendifferenz zwischen
Sturz- und Fällträmen nur 4zm mißt und die Sturzbretter b nach
Fig. 171 auf Leisten ruhen, so beträgt: bei 4,5zm Höhe der Decken-
schalung incl. Berohrung und Stuckatur, 7zm Höhe des Polsters,
4zm Abstand desselben vom Sturztram und 4zm Dicke des Fußboden-
brettes, die geringste Gesammthöhe von
4 + 26 + 4 + 7 + 4 = 45zm.

Für kleinere Zimmertiefen kann man im ersten Entwurfe 40zm
zu Grunde legen.

Die Sturztramen legt man meistens 2--3zm vom Fällträme ent-
fernt; Leisten sind 5zm hoch und 4zm dick; Polster 6--7zm hoch, 8zm
breit; Fußbodenbretter 4zm stark.

Die Sturzböden mit Fällträmen erfordern viel Holz und sind da-
her kostspielig, zumal die Zurichtung der doppelten Gebälke mehr
Arbeit macht, als die einfachen Sturzböden; außerdem haben sie
eine bedeutende Deckenhöhe, weil wegen der Fallträmen die Anord-
nung der vertieften Fachausfüllung nicht statthaft ist. Dennoch
wendet man Fällträme häufig an -- in einigen Kronländern werden
sie sogar besonders anempfohlen --, da einerseits bei einem Brande
in den Stockwerken die Fällträme resp. Deckenbalken abbrennen können,
ohne daß die Sturzträme resp. Fußbodenbalken dabei Schaden leiden,
andererseits bei einer Erschütterung des Fußbodens die Decke vollstän-
dig unbeweglich bleibt und die Stuckaturung geschont wird. Daher
ist der Sturzboden mit Fällträmen für alle Bauten, in denen eine
reiche und kostspielige Decorirung der Decke (durch Malerei oder
Stuckatur) beabsichtigt wird, besonders anzurathen.

Besondere Beachtung verdient die Auswechselung des Gebälks;
in den Fig. 173 A C stellen wir sie in verschiedenen Skizzen dar.

Zweites Kapitel.

Oefters verlegt man die Fällträme nur 4zm tiefer als die Sturz-
träme und verkämmt man die erſteren ſoweit mit der 12/15zm ſtarken
Raſtſchließe, daß die Sturzträme gerade auf dieſe zu liegen kommen
(Fig. 172); dieſes Verfahren iſt ſolider als das vorige, und geſtattet
eine geringere Deckenhöhe.

Die Sturz- und Fällträme werden abwechſelnd mit dem Mauer-
werk verankert.

Für ein Zimmer von 6,5m Tiefe und bei circa 1m Entfernung
von Mitte zu Mitte der Sturzträme erhalten dieſe eine Stärke von
24zm Breite, 26zm Höhe; die Fällträme 11zm Breite und 16zm Höhe.
Nehmen wir dann nach Fig. 172 an, daß die Höhendifferenz zwiſchen
Sturz- und Fällträmen nur 4zm mißt und die Sturzbretter b nach
Fig. 171 auf Leiſten ruhen, ſo beträgt: bei 4,5zm Höhe der Decken-
ſchalung incl. Berohrung und Stuckatur, 7zm Höhe des Polſters,
4zm Abſtand deſſelben vom Sturztram und 4zm Dicke des Fußboden-
brettes, die geringſte Geſammthöhe von
4 + 26 + 4 + 7 + 4 = 45zm.

Für kleinere Zimmertiefen kann man im erſten Entwurfe 40zm
zu Grunde legen.

Die Sturztramen legt man meiſtens 2—3zm vom Fällträme ent-
fernt; Leiſten ſind 5zm hoch und 4zm dick; Polſter 6—7zm hoch, 8zm
breit; Fußbodenbretter 4zm ſtark.

Die Sturzböden mit Fällträmen erfordern viel Holz und ſind da-
her koſtſpielig, zumal die Zurichtung der doppelten Gebälke mehr
Arbeit macht, als die einfachen Sturzböden; außerdem haben ſie
eine bedeutende Deckenhöhe, weil wegen der Fallträmen die Anord-
nung der vertieften Fachausfüllung nicht ſtatthaft iſt. Dennoch
wendet man Fällträme häufig an — in einigen Kronländern werden
ſie ſogar beſonders anempfohlen —, da einerſeits bei einem Brande
in den Stockwerken die Fällträme reſp. Deckenbalken abbrennen können,
ohne daß die Sturzträme reſp. Fußbodenbalken dabei Schaden leiden,
andererſeits bei einer Erſchütterung des Fußbodens die Decke vollſtän-
dig unbeweglich bleibt und die Stuckaturung geſchont wird. Daher
iſt der Sturzboden mit Fällträmen für alle Bauten, in denen eine
reiche und koſtſpielige Decorirung der Decke (durch Malerei oder
Stuckatur) beabſichtigt wird, beſonders anzurathen.

Beſondere Beachtung verdient die Auswechſelung des Gebälks;
in den Fig. 173 A C ſtellen wir ſie in verſchiedenen Skizzen dar.

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[104/0116] Zweites Kapitel. Oefters verlegt man die Fällträme nur 4zm tiefer als die Sturz- träme und verkämmt man die erſteren ſoweit mit der 12/15zm ſtarken Raſtſchließe, daß die Sturzträme gerade auf dieſe zu liegen kommen (Fig. 172); dieſes Verfahren iſt ſolider als das vorige, und geſtattet eine geringere Deckenhöhe. Die Sturz- und Fällträme werden abwechſelnd mit dem Mauer- werk verankert. Für ein Zimmer von 6,5m Tiefe und bei circa 1m Entfernung von Mitte zu Mitte der Sturzträme erhalten dieſe eine Stärke von 24zm Breite, 26zm Höhe; die Fällträme 11zm Breite und 16zm Höhe. Nehmen wir dann nach Fig. 172 an, daß die Höhendifferenz zwiſchen Sturz- und Fällträmen nur 4zm mißt und die Sturzbretter b nach Fig. 171 auf Leiſten ruhen, ſo beträgt: bei 4,5zm Höhe der Decken- ſchalung incl. Berohrung und Stuckatur, 7zm Höhe des Polſters, 4zm Abſtand deſſelben vom Sturztram und 4zm Dicke des Fußboden- brettes, die geringſte Geſammthöhe von 4 + 26 + 4 + 7 + 4 = 45zm. Für kleinere Zimmertiefen kann man im erſten Entwurfe 40zm zu Grunde legen. Die Sturztramen legt man meiſtens 2—3zm vom Fällträme ent- fernt; Leiſten ſind 5zm hoch und 4zm dick; Polſter 6—7zm hoch, 8zm breit; Fußbodenbretter 4zm ſtark. Die Sturzböden mit Fällträmen erfordern viel Holz und ſind da- her koſtſpielig, zumal die Zurichtung der doppelten Gebälke mehr Arbeit macht, als die einfachen Sturzböden; außerdem haben ſie eine bedeutende Deckenhöhe, weil wegen der Fallträmen die Anord- nung der vertieften Fachausfüllung nicht ſtatthaft iſt. Dennoch wendet man Fällträme häufig an — in einigen Kronländern werden ſie ſogar beſonders anempfohlen —, da einerſeits bei einem Brande in den Stockwerken die Fällträme reſp. Deckenbalken abbrennen können, ohne daß die Sturzträme reſp. Fußbodenbalken dabei Schaden leiden, andererſeits bei einer Erſchütterung des Fußbodens die Decke vollſtän- dig unbeweglich bleibt und die Stuckaturung geſchont wird. Daher iſt der Sturzboden mit Fällträmen für alle Bauten, in denen eine reiche und koſtſpielige Decorirung der Decke (durch Malerei oder Stuckatur) beabſichtigt wird, beſonders anzurathen. Beſondere Beachtung verdient die Auswechſelung des Gebälks; in den Fig. 173 A C ſtellen wir ſie in verſchiedenen Skizzen dar.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/116>, abgerufen am 02.05.2024.