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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Stärke der Plinthen- und Fundamentmauern.
f = p + 1/2 Stein, vielfach auch nur f = p. Das Fundament
der Außenwände besteht dann aus zwei bis vier Ziegelschaaren und
0,5m hohem Bruchsteingemäuer, welche beide miteinander abwechseln.

Die Mittel- und Scheidewände werden
im Kellergeschoß gleichfalls 1/2 Ziegel stark
gemacht, und erhalten Banketverbreitungen.

Von großer Wichtigkeit ist es, daß alle
Mauern auf dem gewachsenen Boden stehen,
weshalb die Humuserde abgetragen werden
muß, ehe der Maurer mit den Banket- resp.
Fundamentmauern beginnt. Auch soll die Fun-
damentsohle, um gegen Frost geschützt zu sein,
mindestens 0,8m, besser 1m im Erdboden stecken.

Wie bereits erwähnt, darf der gewachsene
(guter) Erdboden mit höchstens 30000 Kilogr.
belastet werden; untersuchen wir nun, wie groß
hiernach die Fundamentbasis eines vierge-
schossigen Gebäudes sein muß. Nach Fig. 191
hat jedes Geschoß 4m Höhe, das Kellergeschoß
3,5m. Die Mauer beginnt oben mit 11/2
Ziegeln und endet unten mit 31/2 Ziegeln nach
deutschem Normalformat (25zm). Die Fenster-
öffnungen lassen wir unbeachtet. Sonach ent-
hält (1 Cbm Ziegelmauer = 400 Ziegel) die
Mauer an Steinen pr. lfd. Meter Front:

im IV. Geschoß 150 . 4 . 1 = 600 Stück,
" III. " 200 . 4 . 1 = 800 "
" II. " 250 . 4 . 1 = 1000 "
" I. " 300 . 4 . 1 = 1200 "
" Kellergeschoß 350 . 4 . 1 = 1400 "
zusammen 5000 Stück.
[Abbildung] Fig. 191.
Da 400 Stück auf 1 Cbm gehen und dieses 1600 Kilogr.
wiegt, beträgt somit Gesammtgewicht der Ziegel = 20000 Kilogr.
Gewicht der Zwischendecken und des Daches: Ange-
nommen das Gewicht des Daches sei gleich den der
Zwischendecke, und letztere wiege pr. #m 500 Kilogr.
(baupolizeilich zulässiges Gewicht in Berlin),
und die Zimmertiefe messe 6m, demnach Extra-
belastung: 5 . 500 . 1 . 3     = 7500 "

Stärke der Plinthen- und Fundamentmauern.
f = p + ½ Stein, vielfach auch nur f = p. Das Fundament
der Außenwände beſteht dann aus zwei bis vier Ziegelſchaaren und
0,5m hohem Bruchſteingemäuer, welche beide miteinander abwechſeln.

Die Mittel- und Scheidewände werden
im Kellergeſchoß gleichfalls ½ Ziegel ſtark
gemacht, und erhalten Banketverbreitungen.

Von großer Wichtigkeit iſt es, daß alle
Mauern auf dem gewachſenen Boden ſtehen,
weshalb die Humuserde abgetragen werden
muß, ehe der Maurer mit den Banket- reſp.
Fundamentmauern beginnt. Auch ſoll die Fun-
damentſohle, um gegen Froſt geſchützt zu ſein,
mindeſtens 0,8m, beſſer 1m im Erdboden ſtecken.

Wie bereits erwähnt, darf der gewachſene
(guter) Erdboden mit höchſtens 30000 Kilogr.
belaſtet werden; unterſuchen wir nun, wie groß
hiernach die Fundamentbaſis eines vierge-
ſchoſſigen Gebäudes ſein muß. Nach Fig. 191
hat jedes Geſchoß 4m Höhe, das Kellergeſchoß
3,5m. Die Mauer beginnt oben mit 1½
Ziegeln und endet unten mit 3½ Ziegeln nach
deutſchem Normalformat (25zm). Die Fenſter-
öffnungen laſſen wir unbeachtet. Sonach ent-
hält (1 Cbm Ziegelmauer = 400 Ziegel) die
Mauer an Steinen pr. lfd. Meter Front:

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I. „ 300 . 4 . 1 = 1200 „
„ Kellergeſchoß 350 . 4 . 1 = 1400 „
zuſammen 5000 Stück.
[Abbildung] Fig. 191.
Da 400 Stück auf 1 Cbm gehen und dieſes 1600 Kilogr.
wiegt, beträgt ſomit Geſammtgewicht der Ziegel = 20000 Kilogr.
Gewicht der Zwiſchendecken und des Daches: Ange-
nommen das Gewicht des Daches ſei gleich den der
Zwiſchendecke, und letztere wiege pr. □m 500 Kilogr.
(baupolizeilich zuläſſiges Gewicht in Berlin),
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[197/0213] Stärke der Plinthen- und Fundamentmauern. f = p + ½ Stein, vielfach auch nur f = p. Das Fundament der Außenwände beſteht dann aus zwei bis vier Ziegelſchaaren und 0,5m hohem Bruchſteingemäuer, welche beide miteinander abwechſeln. Die Mittel- und Scheidewände werden im Kellergeſchoß gleichfalls ½ Ziegel ſtark gemacht, und erhalten Banketverbreitungen. Von großer Wichtigkeit iſt es, daß alle Mauern auf dem gewachſenen Boden ſtehen, weshalb die Humuserde abgetragen werden muß, ehe der Maurer mit den Banket- reſp. Fundamentmauern beginnt. Auch ſoll die Fun- damentſohle, um gegen Froſt geſchützt zu ſein, mindeſtens 0,8m, beſſer 1m im Erdboden ſtecken. Wie bereits erwähnt, darf der gewachſene (guter) Erdboden mit höchſtens 30000 Kilogr. belaſtet werden; unterſuchen wir nun, wie groß hiernach die Fundamentbaſis eines vierge- ſchoſſigen Gebäudes ſein muß. Nach Fig. 191 hat jedes Geſchoß 4m Höhe, das Kellergeſchoß 3,5m. Die Mauer beginnt oben mit 1½ Ziegeln und endet unten mit 3½ Ziegeln nach deutſchem Normalformat (25zm). Die Fenſter- öffnungen laſſen wir unbeachtet. Sonach ent- hält (1 Cbm Ziegelmauer = 400 Ziegel) die Mauer an Steinen pr. lfd. Meter Front: im IV. Geſchoß 150 . 4 . 1 = 600 Stück, „ III. „ 200 . 4 . 1 = 800 „ „ II. „ 250 . 4 . 1 = 1000 „ „ I. „ 300 . 4 . 1 = 1200 „ „ Kellergeſchoß 350 . 4 . 1 = 1400 „ zuſammen 5000 Stück. [Abbildung Fig. 191.] Da 400 Stück auf 1 Cbm gehen und dieſes 1600 Kilogr. wiegt, beträgt ſomit Geſammtgewicht der Ziegel = 20000 Kilogr. Gewicht der Zwiſchendecken und des Daches: Ange- nommen das Gewicht des Daches ſei gleich den der Zwiſchendecke, und letztere wiege pr. □m 500 Kilogr. (baupolizeilich zuläſſiges Gewicht in Berlin), und die Zimmertiefe meſſe 6m, demnach Extra- belaſtung: 5 . 500 . 1 . 3 = 7500 „

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/213>, abgerufen am 29.04.2024.