W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732.in der Brust und Hertzen gehabt, die übrigen Viscera waren auch in guten Stand. XII. Millove ein Heyduck 25. Jahr alt, war ein Vampir. XIII. Stanvicka eines Heyducken Eheweib 22. Jahr alt, ist in 3. tägiger Kranckheit, vor 13. Tägen gestorben; bey der Eröffnung hat sich dargethan, daß sie erstlich in den Angesicht und Hals gantz schön roth und Lebhaffter Farbe war, aus der Nasen flosse ihr ein frisches Blut, ingleichen fande sich auch in der Brust und Magen ein frisches Geblüth in großer Quantität, der übrige Leib war auch nicht im mindesten verweset. Nach geschehener Visitation sind denen sämtlichen Vampiren die Köpffe heruntergeschlagen und samt denen Cörpern völlig verbrennet, die Asche davon in das Wasser geworffen, die verwesete Leiber aber, wieder in das Grab gelegt worden. Actum ut supra. Sa. Freyl. von Köttwitz Bütner Johann Flückinger Reg. Feldscheer Löbl. Baron Furstenbaschl. Reg. in der Brust und Hertzen gehabt, die übrigen Viscera waren auch in guten Stand. XII. Millove ein Heyduck 25. Jahr alt, war ein Vampir. XIII. Stanvicka eines Heyducken Eheweib 22. Jahr alt, ist in 3. tägiger Kranckheit, vor 13. Tägen gestorben; bey der Eröffnung hat sich dargethan, daß sie erstlich in den Angesicht und Hals gantz schön roth und Lebhaffter Farbe war, aus der Nasen flosse ihr ein frisches Blut, ingleichen fande sich auch in der Brust und Magen ein frisches Geblüth in großer Quantität, der übrige Leib war auch nicht im mindesten verweset. Nach geschehener Visitation sind denen sämtlichen Vampiren die Köpffe heruntergeschlagen und samt denen Cörpern völlig verbrennet, die Asche davon in das Wasser geworffen, die verwesete Leiber aber, wieder in das Grab gelegt worden. Actum ut supra. Sa. Freyl. von Köttwitz Bütner Johann Flückinger Reg. Feldscheer Löbl. Baron Furstenbaschl. Reg. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="15"/> in der Brust und Hertzen gehabt, die übrigen <hi rendition="#aq">Viscera</hi> waren auch in guten Stand.</p> <p>XII. <hi rendition="#aq">Millove</hi> ein Heyduck 25. Jahr alt, war ein <hi rendition="#aq">Vampir</hi>.</p> <p>XIII. <hi rendition="#aq">Stanvicka</hi> eines Heyducken Eheweib 22. Jahr alt, ist in 3. tägiger Kranckheit, vor 13. Tägen gestorben; bey der Eröffnung hat sich dargethan, daß sie erstlich in den Angesicht und Hals gantz schön roth und Lebhaffter Farbe war, aus der Nasen flosse ihr ein frisches Blut, ingleichen fande sich auch in der Brust und Magen ein frisches Geblüth in großer <hi rendition="#aq">Quanti</hi>tät, der übrige Leib war auch nicht im mindesten verweset.</p> <p>Nach geschehener <hi rendition="#aq">Visitation</hi> sind denen sämtlichen <hi rendition="#aq">Vampi</hi>ren die Köpffe heruntergeschlagen und samt denen Cörpern völlig verbrennet, die Asche davon in das Wasser geworffen, die verwesete Leiber aber, wieder in das Grab gelegt worden.</p> <p rendition="#c"> Actum ut supra. </p> <p rendition="#right">Sa. Freyl. von Köttwitz<lb/> Fähndl. von Alexander</p> <p><hi rendition="#aq">Bütner<lb/> Granad.</hi> Oberstleut.<lb/> Löbl. Pr. Alex. Reg.</p> <p rendition="#c"> <hi rendition="#aq">Johann Flückinger</hi> </p> <p>Reg. Feldscheer Löbl. <hi rendition="#aq">Baron Furstenbaschl. Reg.</hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [15/0015]
in der Brust und Hertzen gehabt, die übrigen Viscera waren auch in guten Stand.
XII. Millove ein Heyduck 25. Jahr alt, war ein Vampir.
XIII. Stanvicka eines Heyducken Eheweib 22. Jahr alt, ist in 3. tägiger Kranckheit, vor 13. Tägen gestorben; bey der Eröffnung hat sich dargethan, daß sie erstlich in den Angesicht und Hals gantz schön roth und Lebhaffter Farbe war, aus der Nasen flosse ihr ein frisches Blut, ingleichen fande sich auch in der Brust und Magen ein frisches Geblüth in großer Quantität, der übrige Leib war auch nicht im mindesten verweset.
Nach geschehener Visitation sind denen sämtlichen Vampiren die Köpffe heruntergeschlagen und samt denen Cörpern völlig verbrennet, die Asche davon in das Wasser geworffen, die verwesete Leiber aber, wieder in das Grab gelegt worden.
Actum ut supra.
Sa. Freyl. von Köttwitz
Fähndl. von Alexander
Bütner
Granad. Oberstleut.
Löbl. Pr. Alex. Reg.
Johann Flückinger
Reg. Feldscheer Löbl. Baron Furstenbaschl. Reg.
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Zitationshilfe: | W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr2_1732/15>, abgerufen am 20.01.2025. |