Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

Bild:
<< vorherige Seite

Von Gottes gnaden / wir Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Empieten allen vnd jeden vnsern Ober vnd Vnderuögten / Burgermeistern / Gerichten vnd Räthen / Raisigen / vnd sonst allen andern vnsern Dienern / Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / vnsers Fürstenthumbs Würtemberg / vnsern grüß / gnad vnd alles güts / züuor / vnd fügen eüch züuernemen. Wiewol wir auff jungstem zü Stüttgarten gehaltnem Landtag / auff das vnderthenig bitt vnd beschwärden / von den Prelaten vnd gesandten / gemeiner vnser Landtschafft / vns des Wildtbrets halber fürgebracht etc. Inen allerlei gnad vnd miltigkeit bewisen / auch darauff / mit jrem Rath vnd güttbeduncken / vnd bewilligung einer ordnung vnd abschidts / gnädiglich deßhalb verglichen / fürnemlich wie es mit straffen gegen den vngehorsamen überfarern / so dem Wildtbret / mit aller hand geschwindigkeit / in schiessen / fallen vnd fellen / auch in ander mütwilliger vnd strefflicher weiß / nachtrachten / vnd vns deßhalben / in bedenckung hierinn erzeigter sonderer gnaden vnd miltigkeit / anders nichten versehen / wann das fürnemlich vnsere Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / mit gebürlicher schuldiger danckbarkeit / sich der massen hierinn gehorsamlich erzeigt vnd bewisen haben wurden / das wir im werck sehen vnd spürn hetten mögen / dise angeregte vnser gnad / nit allein wol angelegt sein / sonder auch ein solche würckung gebracht haben / das wir ferner vnrüw / gefahr vnd weitterung / fürnemlich des schiessens / auch Büchssen fürens vnd tragens halb / enthalten / oder gesichert gewesen weren.

Aber vnbedacht diser vnserer sonderer erzeigter gnad / auch durch Prelaten vnd gemeiner vnser Landtschafft / auff jungst gehaltnem Landtag / bewilligten abschidts / dergleichen der ernstlichen hoch verbottnen / vilfeltigen Mandaten vnd außschreiben / so von weilund dem Hochgebornnen Für-

Von Gottes gnaden / wir Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Empieten allen vnd jeden vnsern Ober vnd Vnderuögten / Burgermeistern / Gerichten vnd Räthen / Raisigen / vnd sonst allen andern vnsern Dienern / Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / vnsers Fürstenthumbs Würtemberg / vnsern grüß / gnad vnd alles güts / züuor / vnd fügen eüch züuernemen. Wiewol wir auff jungstem zü Stüttgarten gehaltnem Landtag / auff das vnderthenig bitt vnd beschwärden / von den Prelaten vnd gesandten / gemeiner vnser Landtschafft / vns des Wildtbrets halber fürgebracht etc. Inen allerlei gnad vnd miltigkeit bewisen / auch darauff / mit jrem Rath vnd güttbeduncken / vnd bewilligung einer ordnung vnd abschidts / gnädiglich deßhalb verglichen / fürnemlich wie es mit straffen gegen den vngehorsamen überfarern / so dem Wildtbret / mit aller hand geschwindigkeit / in schiessen / fallen vnd fellen / auch in ander mütwilliger vnd strefflicher weiß / nachtrachten / vnd vns deßhalben / in bedenckung hierinn erzeigter sonderer gnaden vnd miltigkeit / anders nichten versehen / wann das fürnemlich vnsere Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / mit gebürlicher schuldiger danckbarkeit / sich der massen hierinn gehorsamlich erzeigt vnd bewisen haben wurden / das wir im werck sehen vnd spürn hetten mögen / dise angeregte vnser gnad / nit allein wol angelegt sein / sonder auch ein solche würckung gebracht haben / das wir ferner vnrüw / gefahr vnd weitterung / fürnemlich des schiessens / auch Büchssen fürens vnd tragens halb / enthalten / oder gesichert gewesen weren.

Aber vnbedacht diser vnserer sonderer erzeigter gnad / auch durch Prelaten vñ gemeiner vnser Landtschafft / auff jungst gehaltnem Landtag / bewilligten abschidts / dergleichen der ernstlichen hoch verbottnen / vilfeltigen Mandaten vnd außschreiben / so von weilund dem Hochgebornnen Für-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0116"/>
        <p>Von Gottes gnaden / wir Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnd zü Teckh / Graue zü                      Mümppelgart etc. Empieten allen vnd jeden vnsern Ober vnd Vnderuögten /                      Burgermeistern / Gerichten vnd Räthen / Raisigen / vnd sonst allen andern vnsern                      Dienern / Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / vnsers Fürstenthumbs                      Würtemberg / vnsern grüß / gnad vnd alles güts / züuor / vnd fügen eüch                      züuernemen. Wiewol wir auff jungstem zü Stüttgarten gehaltnem Landtag / auff das                      vnderthenig bitt vnd beschwärden / von den Prelaten vnd gesandten / gemeiner                      vnser Landtschafft / vns des Wildtbrets halber fürgebracht etc. Inen allerlei                      gnad vnd miltigkeit bewisen / auch darauff / mit jrem Rath vnd güttbeduncken /                      vnd bewilligung einer ordnung vnd abschidts / gnädiglich deßhalb verglichen /                      fürnemlich wie es mit straffen gegen den vngehorsamen überfarern / so dem                      Wildtbret / mit aller hand geschwindigkeit / in schiessen / fallen vnd fellen /                      auch in ander mütwilliger vnd strefflicher weiß / nachtrachten / vnd vns                      deßhalben / in bedenckung hierinn erzeigter sonderer gnaden vnd miltigkeit /                      anders nichten versehen / wann das fürnemlich vnsere Vnderthonen / zügehörigen                      vnd verwandten / mit gebürlicher schuldiger danckbarkeit / sich der massen                      hierinn gehorsamlich erzeigt vnd bewisen haben wurden / das wir im werck sehen                      vnd spürn hetten mögen / dise angeregte vnser gnad / nit allein wol angelegt                      sein / sonder auch ein solche würckung gebracht haben / das wir ferner vnrüw /                      gefahr vnd weitterung / fürnemlich des schiessens / auch Büchssen fürens vnd                      tragens halb / enthalten / oder gesichert gewesen weren.</p>
        <p>Aber vnbedacht diser vnserer sonderer erzeigter gnad / auch durch Prelaten vn&#x0303; gemeiner vnser Landtschafft / auff jungst gehaltnem Landtag /                      bewilligten abschidts / dergleichen der ernstlichen hoch verbottnen /                      vilfeltigen Mandaten vnd außschreiben / so von weilund dem Hochgebornnen                              Für-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0116] Von Gottes gnaden / wir Christoff Hertzog zü Würtemberg / vnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Empieten allen vnd jeden vnsern Ober vnd Vnderuögten / Burgermeistern / Gerichten vnd Räthen / Raisigen / vnd sonst allen andern vnsern Dienern / Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / vnsers Fürstenthumbs Würtemberg / vnsern grüß / gnad vnd alles güts / züuor / vnd fügen eüch züuernemen. Wiewol wir auff jungstem zü Stüttgarten gehaltnem Landtag / auff das vnderthenig bitt vnd beschwärden / von den Prelaten vnd gesandten / gemeiner vnser Landtschafft / vns des Wildtbrets halber fürgebracht etc. Inen allerlei gnad vnd miltigkeit bewisen / auch darauff / mit jrem Rath vnd güttbeduncken / vnd bewilligung einer ordnung vnd abschidts / gnädiglich deßhalb verglichen / fürnemlich wie es mit straffen gegen den vngehorsamen überfarern / so dem Wildtbret / mit aller hand geschwindigkeit / in schiessen / fallen vnd fellen / auch in ander mütwilliger vnd strefflicher weiß / nachtrachten / vnd vns deßhalben / in bedenckung hierinn erzeigter sonderer gnaden vnd miltigkeit / anders nichten versehen / wann das fürnemlich vnsere Vnderthonen / zügehörigen vnd verwandten / mit gebürlicher schuldiger danckbarkeit / sich der massen hierinn gehorsamlich erzeigt vnd bewisen haben wurden / das wir im werck sehen vnd spürn hetten mögen / dise angeregte vnser gnad / nit allein wol angelegt sein / sonder auch ein solche würckung gebracht haben / das wir ferner vnrüw / gefahr vnd weitterung / fürnemlich des schiessens / auch Büchssen fürens vnd tragens halb / enthalten / oder gesichert gewesen weren. Aber vnbedacht diser vnserer sonderer erzeigter gnad / auch durch Prelaten vñ gemeiner vnser Landtschafft / auff jungst gehaltnem Landtag / bewilligten abschidts / dergleichen der ernstlichen hoch verbottnen / vilfeltigen Mandaten vnd außschreiben / so von weilund dem Hochgebornnen Für-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/116
Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/116>, abgerufen am 04.05.2024.