Er glaubt indeß noch andre Gründe zu sehen, welche die Unverbindlichkeit jüdischer Eyde in Absicht der Christen, besser wie die widerlegten, erhärten sollen. Es sind folgende:
1) "Die eigne Klage der Rabbinen über den "Leichtsinn ihrer Nation bey Eyden und die "Menge derer, welche sich des Meyneydes "schuldig machen" eine Klage, die gerade das richtige moralische Gefühl und den redlichen Ernst dieser Rabbinen und derer, welche nach dem Gesetze leben, beweiset, die von christlichen Theologen und Moralisten gewiß mit eben so gutem Grunde geführt wird, also wenn sie beweisen sollte, was Eisen- menger hier bewiesen haben will, auch dem Chri- stenthum den Vorwurf, daß es den Meyneyd erlau- be, mit gleichem Rechte zuziehen müßte; man fühlt die Ungereimtheit einer Anklage am beßten, wenn sie auch gegen uns selbst gerichtet ist. Ich wer- de also wohl nach dem, was ich oben zu genauer Be- stimmung der Streitfrage gesagt habe, hierüber nichts weiter hinzusetzen dürfen.
2) Es
tuunt. Nirgend trifft dieses mehr zu, als bey der Beschuldigung, mit der ich es hier zu thun habe, da Eisenmenger, wie auch schon Heisler erinnert, keine einzige Stelle jüdischer Lehrer, sondern bloß Ueberläufer zu ihrem Beweise anführt.
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Er glaubt indeß noch andre Gruͤnde zu ſehen, welche die Unverbindlichkeit juͤdiſcher Eyde in Abſicht der Chriſten, beſſer wie die widerlegten, erhaͤrten ſollen. Es ſind folgende:
1) „Die eigne Klage der Rabbinen uͤber den „Leichtſinn ihrer Nation bey Eyden und die „Menge derer, welche ſich des Meyneydes „ſchuldig machen„ eine Klage, die gerade das richtige moraliſche Gefuͤhl und den redlichen Ernſt dieſer Rabbinen und derer, welche nach dem Geſetze leben, beweiſet, die von chriſtlichen Theologen und Moraliſten gewiß mit eben ſo gutem Grunde gefuͤhrt wird, alſo wenn ſie beweiſen ſollte, was Eiſen- menger hier bewieſen haben will, auch dem Chri- ſtenthum den Vorwurf, daß es den Meyneyd erlau- be, mit gleichem Rechte zuziehen muͤßte; man fuͤhlt die Ungereimtheit einer Anklage am beßten, wenn ſie auch gegen uns ſelbſt gerichtet iſt. Ich wer- de alſo wohl nach dem, was ich oben zu genauer Be- ſtimmung der Streitfrage geſagt habe, hieruͤber nichts weiter hinzuſetzen duͤrfen.
2) Es
tuunt. Nirgend trifft dieſes mehr zu, als bey der Beſchuldigung, mit der ich es hier zu thun habe, da Eiſenmenger, wie auch ſchon Heisler erinnert, keine einzige Stelle juͤdiſcher Lehrer, ſondern bloß Ueberlaͤufer zu ihrem Beweiſe anfuͤhrt.
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Er glaubt indeß noch andre Gruͤnde zu ſehen,
welche die Unverbindlichkeit juͤdiſcher Eyde in Abſicht
der Chriſten, beſſer wie die widerlegten, erhaͤrten
ſollen. Es ſind folgende:
1) „Die eigne Klage der Rabbinen uͤber den
„Leichtſinn ihrer Nation bey Eyden und die
„Menge derer, welche ſich des Meyneydes
„ſchuldig machen„ eine Klage, die gerade das
richtige moraliſche Gefuͤhl und den redlichen Ernſt
dieſer Rabbinen und derer, welche nach dem Geſetze
leben, beweiſet, die von chriſtlichen Theologen und
Moraliſten gewiß mit eben ſo gutem Grunde gefuͤhrt
wird, alſo wenn ſie beweiſen ſollte, was Eiſen-
menger hier bewieſen haben will, auch dem Chri-
ſtenthum den Vorwurf, daß es den Meyneyd erlau-
be, mit gleichem Rechte zuziehen muͤßte; man
fuͤhlt die Ungereimtheit einer Anklage am beßten,
wenn ſie auch gegen uns ſelbſt gerichtet iſt. Ich wer-
de alſo wohl nach dem, was ich oben zu genauer Be-
ſtimmung der Streitfrage geſagt habe, hieruͤber
nichts weiter hinzuſetzen duͤrfen.
2) Es
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*) tuunt. Nirgend trifft dieſes mehr zu, als bey der
Beſchuldigung, mit der ich es hier zu thun habe,
da Eiſenmenger, wie auch ſchon Heisler erinnert,
keine einzige Stelle juͤdiſcher Lehrer, ſondern bloß
Ueberlaͤufer zu ihrem Beweiſe anfuͤhrt.
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/331>, abgerufen am 15.06.2024.
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